Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 846 Mitverschulden des Verletzten
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zitiert 3 andere §§ aus dem .
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Im Falle der Tötung, der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung hat der Ersatzpflichtige, wenn der Verletzte kraft Gesetzes einem Dritten zur Leistung von Diensten in dessen Hauswesen oder Gewerbe verpflichtet war, dem...