Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 846 Mitverschulden des Verletzten

Hat in den Fällen der §§ 844, 845 bei der Entstehung des Schadens, den der Dritte erleidet, ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so finden auf den Anspruch des Dritten die Vorschriften des § 254 Anwendung.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 254 Mitverschulden


(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 844 Ersatzansprüche Dritter bei Tötung


(1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen. (2) Stand der Getötete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnis, ver

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 845 Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste


Im Falle der Tötung, der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung hat der Ersatzpflichtige, wenn der Verletzte kraft Gesetzes einem Dritten zur Leistung von Diensten in dessen Hauswesen oder Gewerbe verpflicht

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landgericht Siegen Urteil, 10. Juni 2016 - 8 O 13/08

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1Tatbestand: 2Die Parteien

Landgericht Münster Urteil, 25. Mai 2016 - 016 O 184/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor               Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 2) und 3) gesamtschuldnerisch               verpflichtet sind, den Klägern mit einer Quote von 50 % Schadenersatz               wegen entgangener Unterhaltsansprüche aufgrund des Unfall

Landgericht Bielefeld Urteil, 01. Sept. 2014 - 6 O 71/13

bei uns veröffentlicht am 01.09.2014

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) einen Betrag in Höhe von 2.544,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 17.10.2012 zu zahlen. Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, die Klägerin zu 1) vo

Landgericht Stralsund Urteil, 03. März 2009 - 4 O 538/98

bei uns veröffentlicht am 03.03.2009

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger zu 1), 2), 3) und 4) tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist für die Beklagte

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Im Falle der Tötung, der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung hat der Ersatzpflichtige, wenn der Verletzte kraft Gesetzes einem Dritten zur Leistung von Diensten in dessen Hauswesen oder Gewerbe verpflichtet war, dem...