Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 811 Vorlegungsort, Gefahr und Kosten

(1) Die Vorlegung hat in den Fällen der §§ 809, 810 an dem Orte zu erfolgen, an welchem sich die vorzulegende Sache befindet. Jeder Teil kann die Vorlegung an einem anderen Orte verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

(2) Die Gefahr und die Kosten hat derjenige zu tragen, welcher die Vorlegung verlangt. Der Besitzer kann die Vorlegung verweigern, bis ihm der andere Teil die Kosten vorschießt und wegen der Gefahr Sicherheit leistet.

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Zivilrecht: Zur Herausgabe handschriftlicher Therapieaufzeichnungen

05.02.2014

Zum Recht eines Lehranalysanden auf Herausgabe von Kopien einer während einer Lehranalyse durch den Lehranalytiker gefertigten Dokumentation.
Allgemeines

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 101a Anspruch auf Vorlage und Besichtigung


(1) Wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung einer Sache in Anspruch genommen werden,

Patentgesetz - PatG | § 140c


(1) Wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann von dem Rechtsinhaber oder einem anderen Berechtigten auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung einer Sache, die sich in seiner Verfügung

Markengesetz - MarkenG | § 19a Vorlage- und Besichtigungsansprüche


(1) Bei hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung nach den §§ 14, 15 und 17 kann der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung den vermeintlichen Verletzer auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung einer Sache in Anspr

Patentgesetz - PatG | § 140d


(1) Der Verletzte kann den Verletzer bei einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung in den Fällen des § 139 Abs. 2 auch auf Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen oder einen geeigneten Zugang zu den entsprechenden Unterlagen
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 630g Einsichtnahme in die Patientenakte


(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Able

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 592 Verpächterpfandrecht


Der Verpächter hat für seine Forderungen aus dem Pachtverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Pächters sowie an den Früchten der Pachtsache. Für künftige Entschädigungsforderungen kann das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden. Da
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 810 Einsicht in Urkunden


Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen, kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 809 Besichtigung einer Sache


Wer gegen den Besitzer einer Sache einen Anspruch in Ansehung der Sache hat oder sich Gewissheit verschaffen will, ob ihm ein solcher Anspruch zusteht, kann, wenn die Besichtigung der Sache aus diesem Grunde für ihn von Interesse ist, verlangen, dass

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Mai 2002 - I ZR 45/01

bei uns veröffentlicht am 02.05.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 45/01 Verkündet am: 2. Mai 2002 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR :

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2005 - XI ZR 90/05

bei uns veröffentlicht am 08.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 90/05 Verkündet am: 8. November 2005 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja _____

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Nov. 2013 - III ZR 54/13

bei uns veröffentlicht am 07.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 54/13 Verkündet am: 7. November 2013 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 1 Abs.

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Feb. 2003 - II ZB 19/02

bei uns veröffentlicht am 03.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 19/02 vom 3. Februar 2003 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 3. Februar 2003 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht, die Richter Dr. Hesselberger, Dr. Kurzwelly, Kr

Bundessozialgericht Urteil, 08. Sept. 2015 - B 1 KR 36/14 R

bei uns veröffentlicht am 08.09.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Juli 2013 wird zurückgewiesen, soweit der Kläger von der Beklagten die Einholung eines weiteren zah

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 10. Okt. 2012 - 14 U 13/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 25. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 05.01.2012 - 25 O 309/11 - abgeändert. Die Beklagten werden - unter Abweisung der Klage im Übrigen - als Ge

Landgericht Saarbrücken Urteil, 22. Juni 2012 - 13 S 37/12

bei uns veröffentlicht am 22.06.2012

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Völklingen vom 31.01.2012 – 5 C 4/09 (12) – unter Abweisung der Klage im Übrigen abgeändert und die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.368,10 EUR

Landgericht Kiel Urteil, 30. März 2007 - 8 O 59/06

bei uns veröffentlicht am 30.03.2007

Tenor Das Versäumnisurteil vom 16.11.2006 wird aufrechterhalten. Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf wegen der Überlassung der Röntgenbilder zur Einsichtnahme nur gegen..

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 26. Apr. 2005 - 12 W 32/05

bei uns veröffentlicht am 26.04.2005

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird unter deren Zurückweisung im Übrigen der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 16.04.2005 - 5 O 208/04 - wie folgt abgeändert: Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin T

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Wer gegen den Besitzer einer Sache einen Anspruch in Ansehung der Sache hat oder sich Gewissheit verschaffen will, ob ihm ein solcher Anspruch zusteht, kann, wenn die Besichtigung der Sache aus diesem Grunde für ihn von Interesse ist, verlangen, dass der Besitzer...
Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen, kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen...