Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 625 Stillschweigende Verlängerung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablauf der Dienstzeit von dem Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der andere Teil unverzüglich widerspricht.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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published on 29.08.2007 00:00

5 StR 103/07 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 29. August 2007 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Bestechlichkeit u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. August 2007, an der teilgenommen haben:
published on 13.12.2017 00:00

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 17.02.2017 (Az. 4 O 9827/16) in der Fassung des Beschlusses vom 11.04.2017 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Klage wird a
published on 10.04.2019 00:00

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 11.6.2018 (Az.: 24 O 7431/17) wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Dieses Urteil und das an
published on 10.05.2017 00:00

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 13.7.2016, Az.: 3 Ca 1575/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien über den
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