Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 512 Abweichende Vereinbarungen

Von den Vorschriften der §§ 491 bis 511, 514 und 515 darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Diese Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

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Referenzen - Gesetze | § 48 SGB 6

§ 48 SGB 6 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 48 SGB 6 zitiert 3 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337).

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 491 Verbraucherdarlehensvertrag


(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für Verbraucherdarlehensverträge, soweit nichts anderes bestimmt ist. Verbraucherdarlehensverträge sind Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge. (2) Allgemein-

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 514 Unentgeltliche Darlehensverträge


(1) § 497 Absatz 1 und 3 sowie § 498 und die §§ 505a bis 505c sowie 505d Absatz 2 und 3 sowie § 505e sind entsprechend auf Verträge anzuwenden, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher ein unentgeltliches Darlehen gewährt. Dies gilt nicht in dem i

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 515 Unentgeltliche Finanzierungshilfen


§ 514 sowie die §§ 358 bis 360 gelten entsprechend, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher einen unentgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige unentgeltliche Finanzierungshilfe gewährt.

Referenzen - Urteile | § 48 SGB 6

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 48 SGB 6.

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2019 - XI ZR 650/18

bei uns veröffentlicht am 05.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 650/18 Verkündet am: 5. November 2019 Strietzel Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 492 Ab

Oberlandesgericht München Endurteil, 25. Jan. 2017 - 7 U 2988/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 03.06.2016, Az. 14 O 23800/15, dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 50.000,00 Euro ne

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 05. Okt. 2015 - 6 O 2114/15

bei uns veröffentlicht am 05.10.2015

Gründe LG Nürnberg-Fürth 6 O 2114/15 Endurteil vom 05.10.2015 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger kön

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. Apr. 2015 - 19 U 4174/14

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 02.10.2014, Aktenzeichen 4 O 6285/13, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das in Ziffer 1

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Apr. 2017 - M 4 K 16.451

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Bewertung seine

Landgericht Nürnberg-Fürth Urteil, 26. Mai 2015 - 10 O 9729/14

bei uns veröffentlicht am 26.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.B E S C H L U S

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 29. Juni 2016 - VI-3 Kart 95/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor               Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.               Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.               Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe A. 1Die Antragstellerin ist eine Toc

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2016 - V ZB 43/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 43/15 vom 21. Januar 2016 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1095, 1097 Abs.1; GBO §§ 22, 29 Das Erlöschen eines für den ersten Verkaufsfall bestellten und nach d

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 07. Jan. 2015 - VI- U (Kart) 17/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 15. Juli 2014 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal – Az. 7 O 202/14 -  abgeändert. Dem Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, es zu unterlassen, seinen gesamten Bedarf an Bieren von

Referenzen

(1) § 497 Absatz 1 und 3 sowie § 498 und die §§ 505a bis 505c sowie 505d Absatz 2 und 3 sowie § 505e sind entsprechend auf Verträge anzuwenden, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher ein unentgeltliches Darlehen gewährt. Dies gilt nicht in dem in § 491 Absatz...
§ 514 sowie die §§ 358 bis 360 gelten entsprechend, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher einen unentgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige unentgeltliche Finanzierungshilfe gewährt.