Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 574b Form und Frist des Widerspruchs

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 574b Form und Frist des Widerspruchs
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen.

(2) Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat. Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist hingewiesen, so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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26/08/2014 10:50

Senioren als Wohnraummieter haben Möglichkeiten, über die andere nicht verfügen. Ein Beispiel dafür ist der des Kündigungsschutzes.
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published on 26/07/2018 00:00

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, die Wohnung Nr. 1 im Haus … …München, bestehend aus zwei Zimmern, Küche, Bad und Diele zu räumen und an den Kläger herauszugeben. 2. Der Beklagten wird eine Räumungsfrist bis z
published on 30/11/2016 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 07.11.2014 (Az. 411 C 15579/14) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Auf die Widerklage der Beklagten wird das Mietverhältnis zwischen den
published on 25/06/2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 10/14 Verkündet am: 25. Juni 2014 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
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