Zivilprozessordnung - ZPO | § 709 Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung

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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

Andere Urteile sind gegen eine der Höhe nach zu bestimmende Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Soweit wegen einer Geldforderung zu vollstrecken ist, genügt es, wenn die Höhe der Sicherheitsleistung in einem bestimmten Verhältnis zur Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages angegeben wird. Handelt es sich um ein Urteil, das ein Versäumnisurteil aufrechterhält, so ist auszusprechen, dass die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden darf.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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24/05/2020 11:03

Ausschlaggebend für die Entscheidung des Landgerichtes Potsdam war die plötzliche Beendigung der Beziehung des unehelichen Paares. Die Eltern der beschenkten Tochter wendeten dieser und ihrem ehemaligen Lebenspartner gewisse Beträge in der (vergeblichen) Erwartung zu, die Lebensgemeinschaft würde dauerhaft bestehen bleiben – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
27/10/2019 06:56

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In den Fällen des § 708 Nr. 4 bis 11 hat das Gericht auszusprechen, dass der Schuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden darf, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. § 709 Satz 2 gilt e

(1) Würde die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, so hat ihm das Gericht auf Antrag zu gestatten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung ohne Rücksicht auf eine Sicherheitsleistung des Gläub

Kann der Gläubiger die Sicherheit nach § 709 nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten leisten, so ist das Urteil auf Antrag auch ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, wenn die Aussetzung der Vollstreckung dem Gläub

Vollstreckt der Gläubiger im Fall des § 751 Abs. 2 nur wegen eines Teilbetrages, so bemisst sich die Höhe der Sicherheitsleistung nach dem Verhältnis des Teilbetrages zum Gesamtbetrag. Darf der Schuldner in den Fällen des § 709 die Vollstreckung gemä
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published on 03/11/2024 14:04

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil vom 8. Mai 2024 Az.: 16 K 2025/23           Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13. Juni 2022 und des Widerspruchsbescheides vom 27. März 2023 verpflichtet, den An
published on 04/10/2024 13:24

Landgericht Berlin Urteil vom 8. Juli 2021 Az.: 26 O 262/19         In dem Rechtsstreit   M____ ______, ______ ______ __, _____ Berlin   Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Streifler & Kollegen, Oranienbu
published on 29/04/2024 15:22

1. Einem Antrag auf Herabsetzung der nach dem Berufungsurteil zur Abwendung der Zwangsvollstreckung zu leistenden Sicherheit durch das Revisionsgericht fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 3. April 1996 -
SubjectsZivilrecht
published on 06/12/2023 15:20

Ein Fahrzeughalter, der unerlaubt im privaten Innenhof eines Gebäudekomplexes geparkt hatte, muss für Abschleppkosten und Standgebühren aufkommen, jedoch nicht unbegrenzt. Nach dem Abschleppen verlangte der Fahrzeughalter sein Auto zur
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