Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 477 Beweislastumkehr

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang.

(2) Ist bei Waren mit digitalen Elementen die dauerhafte Bereitstellung der digitalen Elemente im Kaufvertrag vereinbart und zeigt sich ein von den vertraglichen Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der digitalen Elemente während der Dauer der Bereitstellung oder innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die digitalen Elemente während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft waren.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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27/08/2015 12:37

Verlangt der Auftraggeber Ersatz der von ihm aufgewendeten Mängelbeseitigungskosten, so hat er darzulegen, dass die durchgeführten Maßnahmen der Mängelbeseitigung dienten.
17/06/2015 17:02

Die Wahlmöglichkeit zwischen Gewährleistungsrechten hemmt die Verjährung nicht.
SubjectsVerjährung
02/10/2013 16:38

Dies gilt auch, wenn er nur einzelne der überwachungspflichtigen Gewerke nicht überwacht hat und dies verschweigt.
SubjectsHaftung
30/07/2012 12:49

diese Frage richtet sich nicht nach § 8 IV UWG, sondern nach § 242 BGB-BGH vom 31.05.12-Az:I ZR 45/11-Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht
SubjectsAllgemeines
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(1) Die Vorschriften über den Kauf von Sachen finden auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen entsprechende Anwendung. Auf einen Verbrauchervertrag über den Verkauf digitaler Inhalte durch einen Unternehmer sind die folgenden Vorschriften

(1) Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474), findet § 477 in den Fällen des § 445a Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf den Verbraucher beginnt. (2) Auf eine vo

(1) Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung. § 442 Abs. 1 Satz 1 findet bei diesen Verträgen auch Anwendung, wenn der Mangel auf d
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht. (2) Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wen
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published on 28/07/2023 13:57

AMTSGERICHT MITTE Urteil IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit  A, - Klägerin -  Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Boetzinger & Fuchs, Hindenburgstraße 88, 21339 Lüneburg,  gegen B-KG, vertreten
published on 29/11/2022 17:24

Amtsgericht Mitte Urteil vom 19.05.2022 Az.:     27 C 61/19   In dem Rechtsstreit  …. - Klägerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Boetzinger & Fuchs, Hindenburgstraße 88, 21339 Lüneb
published on 15/07/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 171/10 Verkündet am: 15. Juli 2011 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 437 Nr.
published on 15/12/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 174/10 Verkündet am: 15. Dezember 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
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(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht. (2) Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn sie1.die...