(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang.

(2) Ist bei Waren mit digitalen Elementen die dauerhafte Bereitstellung der digitalen Elemente im Kaufvertrag vereinbart und zeigt sich ein von den vertraglichen Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der digitalen Elemente während der Dauer der Bereitstellung oder innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die digitalen Elemente während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft waren.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

3 relevante Anwälte

3 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

8 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

8 Artikel zitieren .

Baumangel: Bauherr muss nachweisen, dass Kosten für Mängelbeseitigung notwendig waren

27.08.2015

Verlangt der Auftraggeber Ersatz der von ihm aufgewendeten Mängelbeseitigungskosten, so hat er darzulegen, dass die durchgeführten Maßnahmen der Mängelbeseitigung dienten.

Verjährungsrecht: Zur Erstreckung der Wirkung verjährungshemmender Maßnahmen

17.06.2015

Die Wahlmöglichkeit zwischen Gewährleistungsrechten hemmt die Verjährung nicht.
Verjährung

Architektenhaftung: Arglistiges Verhalten bei nicht offenbarter Untätigkeit in der Bauüberwachung

02.10.2013

Dies gilt auch, wenn er nur einzelne der überwachungspflichtigen Gewerke nicht überwacht hat und dies verschweigt.
Haftung

Wettbewerbsrecht: Zur missbräuchlichen Geltendmachung einer Vertragsstrafe

30.07.2012

diese Frage richtet sich nicht nach § 8 IV UWG, sondern nach § 242 BGB-BGH vom 31.05.12-Az:I ZR 45/11-Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht
Allgemeines

Wettbewerbsrecht: Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes unabhängig von einem Verschulden

12.06.2012

weist auf Missbräuchlichkeit gemäß § 8 Abs. 4 UWG hin und kann folglich unzulässig sein-BGH vom 15.12.11-Az:I ZR 174/10
Allgemeines

Architektenhaftung: Zweitarchitekt haftet auch bei Fehlern des Erstarchitekten

29.05.2010

Anwalt für Baurecht - Architektenrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Haftung

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 453 Rechtskauf; Verbrauchervertrag über den Kauf digitaler Inhalte


(1) Die Vorschriften über den Kauf von Sachen finden auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen entsprechende Anwendung. Auf einen Verbrauchervertrag über den Verkauf digitaler Inhalte durch einen Unternehmer sind die folgenden Vorschriften

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 478 Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers


(1) Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474), findet § 477 in den Fällen des § 445a Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf den Verbraucher beginnt. (2) Auf eine vo

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 650 Werklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte


(1) Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung. § 442 Abs. 1 Satz 1 findet bei diesen Verträgen auch Anwendung, wenn der Mangel auf d
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 434 Sachmangel


(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht. (2) Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wen

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

54 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Amtsgericht Mitte Urteil, 5. Mai 2020 - 27 C 61/19

bei uns veröffentlicht am 28.07.2023

AMTSGERICHT MITTE Urteil IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit  A, - Klägerin -  Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Boetzinger & Fuchs, Hindenburgstraße 88, 21339 Lüneburg,  gegen B-KG, vertreten
Verbraucherrecht

Amtsgericht Mitte Urteil, 19. Mai 2022 - 27 C 61/19

bei uns veröffentlicht am 29.11.2022

Amtsgericht Mitte Urteil vom 19.05.2022 Az.:     27 C 61/19   In dem Rechtsstreit  …. - Klägerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Boetzinger & Fuchs, Hindenburgstraße 88, 21339 Lüneb

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juli 2011 - V ZR 171/10

bei uns veröffentlicht am 15.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 171/10 Verkündet am: 15. Juli 2011 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 437 Nr.

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Dez. 2011 - I ZR 174/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 174/10 Verkündet am: 15. Dezember 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2005 - V ZR 202/04

bei uns veröffentlicht am 17.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 202/04 Verkündet am: 17. Juni 2005 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 07. März 2007 - VIII ZR 218/06

bei uns veröffentlicht am 07.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 218/06 Verkündet am: 7. März 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Apr. 2011 - I ZR 133/09

bei uns veröffentlicht am 14.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 133/09 Verkündet am: 14. April 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2009 - XI ZR 183/08

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 183/08 Verkündet am: 8. Dezember 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2009 - XI ZR 182/08

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 182/08 Verkündet am: 8. Dezember 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2009 - XI ZR 181/08

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 181/08 Verkündet am: 8. Dezember 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Nov. 2004 - X ZR 166/03

bei uns veröffentlicht am 30.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 166/03 Verkündet am: 30. November 2004 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Apr. 2004 - VII ZR 129/02

bei uns veröffentlicht am 15.04.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 129/02 Verkündet am: 15. April 2004 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 30. März 2001 - V ZR 461/99

bei uns veröffentlicht am 30.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 461/99 Verkündet am: 30. März 2001 R i e g e l , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2001 - V ZR 394/99

bei uns veröffentlicht am 06.04.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 394/99 Verkündet am: 6. April 2001 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Feb. 2006 - V ZR 236/03

bei uns veröffentlicht am 17.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 236/03 Verkündet am: 17. Februar 2006 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2004 - VII ZR 257/03

bei uns veröffentlicht am 16.12.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 257/03 Verkündet am: 16. Dezember 2004 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Nov. 2013 - VII ZR 48/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 48/12 Verkündet am: 21. November 2013 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2000 - V ZR 484/99

bei uns veröffentlicht am 08.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 484/99 Verkündet am: 8. Dezember 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtsho

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2000 - V ZR 483/99

bei uns veröffentlicht am 08.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 483/99 Verkündet am: 8. Dezember 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtsho

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2012 - I ZR 146/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 146/11 Verkündet am: 5. Dezember 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2012 - I ZR 88/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILVERSÄUMNISURTEIL und URTEIL I ZR 88/11 Verkündet am: 5. Dezember 2012 Führinger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsena

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2000 - V ZR 482/99

bei uns veröffentlicht am 08.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 482/99 Verkündet am: 8. Dezember 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtsho

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juli 2003 - VII ZR 360/02

bei uns veröffentlicht am 24.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 360/02 Verkündet am: 24. Juli 2003 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB §

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Mai 2012 - I ZR 45/11

bei uns veröffentlicht am 31.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 45/11 Verkündet am: 31. Mai 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Dez. 2000 - VII ZR 407/99

bei uns veröffentlicht am 21.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 407/99 Verkündet am: 21. Dezember 2000 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Oberlandesgericht München Endurteil, 26. Jan. 2018 - 3 U 3421/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Grund- und Teilendurteil des Landgerichts Traunstein vom 22.07.2016 wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vol

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 14. Jan. 2015 - 4 HK O 4439/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 491,02 € sowie weiterhin Testkaufkosten in Höhe von 17,89 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten übe

Oberlandesgericht München Schlussurteil, 11. Dez. 2014 - 6 U 2535/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor I. Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 4.7.2014, Az. 4 HK O 7614/14, abgeändert wie folgt: Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines für jed

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2018 - VII ZR 45/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 45/17 Verkündet am: 27.09.2018 Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2017 - VIII ZR 99/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 99/16 Verkündet am: 27. September 2017 Vorusso, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 25. Aug. 2016 - 4 U 1/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 05. November 2016 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vor

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. März 2016 - IX ZB 33/14

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS IX ZB 33/14 Verkündet am: 3. März 2016 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 302 Nr. 1; Z

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 19. Feb. 2016 - 2 U 14/15

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 3. März 2015 geändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Klageanträge zu Ziffer I und IV sind dem Grunde nac

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 24. Sept. 2015 - I-2 U 3/15

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor I. Auf die Berufung wird das am 7. November 2014 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsve

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juni 2015 - VII ZR 220/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR220/14 Verkündet am: 25. Juni 2015 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Apr. 2015 - VIII ZR 180/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 180/14 Verkündet am: 29. April 2015 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 30. Apr. 2014 - 1 U 103/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 2.7.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg (31 O 151/12) wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheit

Landgericht Bochum Urteil, 25. März 2014 - 12 O 15/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor 1.              Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger den Schaden zu ersetzen hat, der dem Kläger durch die unberechtigte Verwendung der Marke „C1“ gemäß Ziffer 1 der Klageschrift vom 14.01.2014 durch die Beklagte entstanden ist o

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 23. Jan. 2014 - 27 UF 113/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor 1.Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 06.06.2013 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Wermelskirchen (5 F 170/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:                    Der Antrag wird abgewiesen.2.Die Koste

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2013 - 10 AZR 454/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 16. April 2012 - 12 Sa 19/11 - wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 20. Juni 2013 - 1 U 91/12

bei uns veröffentlicht am 20.06.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten zu 3) bis 5) wird das am 18.7.2012 verkündete Grundurteil des Landgerichts Magdeburg (10 O 2348/09) abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) gegen das am 18.7.2012 v

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 31. Juli 2012 - 5 U 148/11

bei uns veröffentlicht am 31.07.2012

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Ulm - 2. Kammer für Handelssachen - vom 16.08.2011 - Az. 11 O 25/11 KfH - a b g e ä n d e r t und wie folgt neu gefasst: a) Die Beklagte wird

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 28. Jan. 2009 - 9 U 19/08

bei uns veröffentlicht am 28.01.2009

Tenor 1) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 23. Januar 2008 abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszüge

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 27. Sept. 2007 - 9 U 55/07

bei uns veröffentlicht am 27.09.2007

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 2.2.2007 wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die dem Streithelfer der Klägerin insoweit entstandenen außergeric

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 24. Mai 2006 - 9 U 135/05

bei uns veröffentlicht am 24.05.2006

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts K. vom 22.07.2005 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zw

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 05. Apr. 2006 - 5 U 263/05 - 80

bei uns veröffentlicht am 05.04.2006

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.4.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, Az. 12 O 303/04, wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreck

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 13. März 2006 - 6 U 248/05

bei uns veröffentlicht am 13.03.2006

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 24.08.2005 (9 O 174/05) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hünfeld vom 08.03.2005(Geschäftsnummer 05-7306982-0-

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 02. Feb. 2006 - 13 U 94/05

bei uns veröffentlicht am 02.02.2006

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer (ER) des Landgerichts Rottweil vom 26.4.2005 wird zurückgewiesen. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer (ER) des Landgerichts Rottweil vom 2

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 29. März 2005 - 12 U 106/04

bei uns veröffentlicht am 29.03.2005

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 28.05.2004 – 12 O 175/04 – wird mit folgenden Maßgaben zurückgewiesen : (1) Der Hauptsach

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 14. Dez. 2004 - 4 U 478/02

bei uns veröffentlicht am 14.12.2004

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das am 03.07.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (10 O 369/00) abgeändert und wie folgt neu gefasst: „1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubig

Referenzen

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht. (2) Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn sie1.die...