Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 470 Verkauf an gesetzlichen Erben
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 470 Verkauf an gesetzlichen Erben
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Das Vorkaufsrecht erstreckt sich im Zweifel nicht auf einen Verkauf, der mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht an einen gesetzlichen Erben erfolgt.
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 25.09.2015 00:00
Gründe
Oberlandesgericht München
34 Wx 121/15
Beschluss
vom 25.9.2015
AG Laufen - Grundbuchamt
34. Zivilsenat
Leitsatz:
In der Grundbuchsache
Beteiligte:
1) ...
- Antragsteller und Beschw
published on 07.03.2018 00:00
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 17. Dezember 2015 geändert.
Der Bescheid des Beklagten vom 27. November 2013 und dessen Widerspruchsbescheid vom 27. Februar 2014 werden aufgehoben.
published on 21.01.2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 43/15 vom 21. Januar 2016 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1095, 1097 Abs.1; GBO §§ 22, 29 Das Erlöschen eines für den ersten Verkaufsfall bestellten und nach d
published on 06.03.2015 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der am 28.11.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 27.11.2014 - SU-6082-7 - aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, das in Abteilung II lfd. Nr. 5 für die Beteiligte zu 2. ei
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