Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 630e Aufklärungspflichten

(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.

(2) Die Aufklärung muss

1.
mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt; ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält,
2.
so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann,
3.
für den Patienten verständlich sein.
Dem Patienten sind Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen.

(3) Der Aufklärung des Patienten bedarf es nicht, soweit diese ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn die Maßnahme unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Aufklärung ausdrücklich verzichtet hat.

(4) Ist nach § 630d Absatz 1 Satz 2 die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, ist dieser nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 aufzuklären.

(5) Im Fall des § 630d Absatz 1 Satz 2 sind die wesentlichen Umstände nach Absatz 1 auch dem Patienten entsprechend seinem Verständnis zu erläutern, soweit dieser aufgrund seines Entwicklungsstandes und seiner Verständnismöglichkeiten in der Lage ist, die Erläuterung aufzunehmen, und soweit dies seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Absatz 3 gilt entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler


(1) Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 630d Einwilligung


(1) Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 630d Einwilligung


(1) Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2019 - VI ZR 117/18

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 117/18 Verkündet am: 29. Januar 2019 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Mai 2019 - VI ZR 119/18

bei uns veröffentlicht am 21.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 119/18 Verkündet am: 21. Mai 2019 Olovcic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht München Endurteil, 21. Dez. 2017 - 1 U 454/17

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18.01.2017, Az. 9 O 5246/14, abgeändert: Der Beklagte hat an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000,- € nebst Zinsen hieraus in

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Dez. 2017 - 8 AZR 853/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 6. Juni 2016 - 9 Sa 11/16 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. März 2017 - B 1 KR 29/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Juni 2016 geändert und das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 14. Dezember 2015 aufgehoben. Die

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Okt. 2016 - VI ZR 462/15

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 462/15 Verkündet am: 11. Oktober 2016 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 09. Nov. 2015 - 3 U 68/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.03.2015 verkündete Urteil der               10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.               Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.               Das Urteil ist

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 08. Juli 2015 - 6 V 2435/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor I. Die Vollziehung der Bescheide über die Festsetzung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für das 1. und 2. Kalendervierteljahr 2013 vom 20. August 2013 wird ausgesetzt, bzw. aufgehoben gegen

Landgericht Münster Urteil, 25. März 2015 - 108 O 13/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Tatbestand: 2Der Kläger ist testamentarisc

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2014 - VI ZR 14/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR14/14 Verkündet am: 21. Oktober 2014 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

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(1) Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu...