Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 629 Freizeit zur Stellungssuche

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 629 Freizeit zur Stellungssuche
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.

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published on 29/01/2015 00:00

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. März 2014 - 15 Sa 1552/13, 15 Sa 1628/13 - im Kostenpunkt und insoweit auf
published on 15/11/2012 00:00

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Januar 2011 - 5 Sa 139/10 - aufgehoben.
published on 26/05/2010 00:00

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, 1. an die Klägerin zu 1) a. rückständigen Kindesunterhalt in Höhe von 17.596,36 € für die Zeit von Januar 2003 bis Mai 2010, b. Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Mindestunterhaltes fü
published on 18/03/2005 00:00

Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird verurteilt, den Antragsteller bis zum Ablauf der Kündigungsfrist am 31.3.2005 zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Verkaufsleiter Deutschland mit Dienstsitz in L zu beschäftigen.
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