Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 693 Ersatz von Aufwendungen

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 693 Ersatz von Aufwendungen
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Macht der Verwahrer zum Zwecke der Aufbewahrung Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Hinterleger zum Ersatz verpflichtet.

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published on 24/04/2015 00:00

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.03.2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.196,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über de
published on 22/08/2014 00:00

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.08.2013 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung
published on 17/08/2012 00:00

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Juni 2011 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer (1. Kammer für Handelssachen) des Landgerichts Halle, Az: 7 O 127/11, wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens
published on 28/08/2006 00:00

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. Juli 2005 - 13 K 1989/04 - geändert, soweit die Klage abgewiesen worden ist. Der Bescheid der Beklagten vom 7. November 2002 und ihr Widerspruchsbeschei
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