Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 472 Mehrere Vorkaufsberechtigte

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 472 Mehrere Vorkaufsberechtigte
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Steht das Vorkaufsrecht mehreren gemeinschaftlich zu, so kann es nur im Ganzen ausgeübt werden. Ist es für einen der Berechtigten erloschen oder übt einer von ihnen sein Recht nicht aus, so sind die übrigen berechtigt, das Vorkaufsrecht im Ganzen auszuüben.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

4 Anwälte | {{shorttitle}}

Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
Languages
EN, DE

Rechtsanwältin

Languages
EN, DE

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE

Rechtsanwalt


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
Languages
EN, FR,
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
5 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}

moreResultsText

{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

05/09/2019 05:00

Ist ein Tiefgaragenstellplatz sehr eng, kann er mangelhaft sein – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
04/04/2017 10:59

Zur Aufhebung eines dinglichen Rechts, für das eine Gesamtberechtigung im Sinne des § 428 BGB besteht, ist die Aufgabeerklärung aller Gesamtgläubiger erforderlich.
SubjectsAllgemeines
28/03/2014 13:10

Bei Artikeln handelt es sich nur dann um gebrauchte Sachen i.S.d. BGB, wenn diese bereits ihrem gewöhnlichen Verwendungszweck zugeführt wurden.
SubjectsAllgemeines
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
20 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 29/10/2009 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 59/09 vom 29. Oktober 2009 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Oktober 2009 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Dr. SchmidtRäntsch , die Rich
published on 10/06/2005 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 225/04 Verkündet am: 10. Juni 2005 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofe
published on 13/03/2009 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 157/08 Verkündet am: 13. März 2009 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SchuldRAnpG §
published on 08/04/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 185/10 Verkündet am: 8. April 2011 Mayer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.