Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 577 Vorkaufsrecht des Mieters

(1) Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. Soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen etwas anderes ergibt, finden auf das Vorkaufsrecht die Vorschriften über den Vorkauf Anwendung.

(2) Die Mitteilung des Verkäufers oder des Dritten über den Inhalt des Kaufvertrags ist mit einer Unterrichtung des Mieters über sein Vorkaufsrecht zu verbinden.

(3) Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mieters gegenüber dem Verkäufer.

(4) Stirbt der Mieter, so geht das Vorkaufsrecht auf diejenigen über, die in das Mietverhältnis nach § 563 Abs. 1 oder 2 eintreten.

(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

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VwGO: Keine Stufenklage, wenn Auskunft nicht dem Zweck der Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient

21.06.2016

Eine Stufenklage ist nicht zulässig, wenn sie dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht im Zusammenhang stehende Information über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll.
Verwaltungsrecht

Vorkaufsrecht: Vermieter haftet bei Verletzung von Informationspflichten auf Schadenersatz

02.07.2015

Der Schadenersatzanspruch bestehe selbst dann, wenn der Mieter sein Vorkaufsrecht nach Kenntniserlangung nicht ausgeübt hat.
Immobilienrecht

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 578 Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume


(1) Auf Mietverhältnisse über Grundstücke sind die Vorschriften der §§ 550, 554, 562 bis 562d, 566 bis 567b sowie 570 entsprechend anzuwenden. (2) Auf Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind, sind die in Absatz 1 genannten Vorschrif

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften


(1) Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt. (2) Die Vorschriften über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d bis 556g
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 563 Eintrittsrecht bei Tod des Mieters


(1) Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. (2) Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in d

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22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Mai 2013 - IX ZR 224/12

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 224/12 Verkündet am: 16. Mai 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 149 Abs

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2016 - VIII ZR 143/15

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VIII ZR 143/15 Verkündet am: 6. April 2016 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juni 2007 - V ZR 269/06

bei uns veröffentlicht am 22.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 269/06 Verkündet am: 22. Juni 2007 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2013 - V ZR 96/12

bei uns veröffentlicht am 22.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 96/12 Verkündet am: 22. November 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Mai 2008 - VIII ZR 126/07

bei uns veröffentlicht am 28.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 126/07 Verkündet am: 28. Mai 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2010 - VIII ZR 325/09

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 325/09 Verkündet am: 23. Juni 2010 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2008 - VIII ZR 13/08

bei uns veröffentlicht am 17.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 13/08 Verkündet am: 17. Dezember 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Beschluss, 24. Apr. 2018 - 3a C 108/18

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsteller haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf bis 45.000,00

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Dez. 2016 - VIII ZR 70/16

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 70/16 Verkündet am: 7. Dezember 2016 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:071216UVIIIZR70.16.0

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Okt. 2016 - VIII ZR 281/15

bei uns veröffentlicht am 04.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 281/15 vom 4. Oktober 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:041016BVIIIZR281.15.0 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Oktober 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, den Richter

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Apr. 2016 - VIII ZR 61/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 61/15 Verkündet am: 27. April 2016 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Apr. 2016 - VIII ZR 323/14

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 323/14 Verkündet am: 27. April 2016 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 06. Apr. 2016 - VIII ZR 143/15

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 20. Mai 2015 aufgehoben.

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 24. Feb. 2016 - 2 S 253/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Amtsgerichts Ludwigshafen a. Rhein vom 12.05.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Berufu

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Teilurteil, 29. Apr. 2015 - 2 S 387/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Diese Entscheidung zitiert Gründe I. 1 Die Kläger begehren Auskunft über den Inhalt eines Kaufvertrages zwischen der Beklagten und der Ehefrau des Geschäftsführers der Beklagten sowie im Wege der Stufenklage Schadensersatz aus der unterlasse

Landgericht Aachen Urteil, 05. März 2015 - 2 S 292/14

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage wird der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 22.04.2013 (100 C 197/13) aufgehoben; die Kosten dieses einstweiligen Verfügungsverfahrens hat die Klägerin (dort: Antragstellerin) zu tragen. Die Kos

Amtsgericht Solingen Urteil, 25. Feb. 2015 - 14 C 204/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.947,80 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. November 2012 sowie 1085,04 EUR an außergerichtlich angefallenen Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen. Im Übrigen w

Landgericht Köln Urteil, 23. Jan. 2015 - 10 S 145/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26.03.2013 (211 C 543/12) wird zurückgewiesen. Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Jan. 2015 - VIII ZR 51/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 51/14 Verkündet am: 21. Januar 2015 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 11. Juli 2014 - V ZR 18/13

bei uns veröffentlicht am 11.07.2014

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Dezember 2012 aufgehoben.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 10. Sept. 2012 - 6 K 3622/10

bei uns veröffentlicht am 10.09.2012

Tenor 1. Der Einkommensteuerbescheid für 2008 vom 22. Dezember 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. August 2010 wird dahingehend abgeändert, dass weitere außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 13.824 EUR vor Abzug der zumutbaren Bela

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(1) Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. (2) Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das...