Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 438 Verjährung der Mängelansprüche

(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren

1.
in 30 Jahren, wenn der Mangel
a)
in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
b)
in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,
besteht,
2.
in fünf Jahren
a)
bei einem Bauwerk und
b)
bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und
3.
im Übrigen in zwei Jahren.

(2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.

(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.

(4) Für das in § 437 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. Der Käufer kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

(5) Auf das in § 437 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende Anwendung.

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Grundstücksrecht: Stadt verkauft gewidmetes Straßengrundstück als Privatgrundstück

13.07.2017

Verkauft eine Stadt ein teilweise gewidmetes Grundstück als Privatgrundstück, kann der Käufer nicht mehr von dem Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Gewährleistungsanspruch verjährt ist.
Grundstücksrecht

Verjährungsrecht: Zur Erstreckung der Wirkung verjährungshemmender Maßnahmen

17.06.2015

Die Wahlmöglichkeit zwischen Gewährleistungsrechten hemmt die Verjährung nicht.
Verjährung

Zivilrecht: Zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen einer Photovoltaikanlage

02.01.2014

Ansprüche des Käufers unterliegen unter Umständen nicht der fünfjährigen Verjährungsfrist, sondern der zweijährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Verjährung

Bankrecht: Zur fehlerhaften Anlageberatung beim Erwerb von Zertifikaten

28.11.2013

Die beratende Bank hat den Kunden über eine Vertriebsvergütung von Seiten der Emittentin des Wertpapiers aufzuklären.
allgemein

Softwareüberlassungsvertrag

25.04.2013

In Abgrenzung zum Internet-System-Vertrag wird nachfolgend in gebotener Kürze der Softwareüberlassungsvertrag erläutert.Wird dem Erwerber einer Software die zeitlich unbegrenzte Verfügungsmacht über das Werkstück in Form einer Kopie auf CD-ROM einger

Scheingeschäft: Verbraucher als Strohmann

25.01.2013

zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages, bei dem ein Verbraucher durch einen Unternehmer zum Schein vorgeschoben wurde-BGH vom 12.12.12-Az:VIII ZR 89/12
Kaufrecht

Kaufrecht: Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

20.10.2011

keine eigenständige Regelung - Für seine Bestimmung gilt die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs.1 BGB-BGH vom 13.04.11-Az:VIII ZR 220/10
Kaufrecht

Umfang von Schadensersatzansprüchen

15.08.2005

Grundzüge des Schadensersatzrechtes (RA Dirk Streifler)
Wirtschaftsrecht

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG | § 24 Kosten


(1) Die Kosten der nach § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1, §§ 12, 13, 14 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2 und § 16 Abs. 1 angeordneten Maßnahmen tragen die zur Durchführung Verpflichteten. Bestätigen im Fall des § 9 Abs. 2 Satz 1 die Untersuchungen den Verdacht nicht

Umweltschadensgesetz - USchadG | § 9 Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen


(1) Der Verantwortliche trägt vorbehaltlich von Ansprüchen gegen die Behörden oder Dritte die Kosten der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen. Für die Ausführung dieses Gesetzes durch Landesbehörden erlassen die Länder die zur U
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit


Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam1.(Kurzfristige Preiserhöhungen)eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die inn
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln


Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 218 Unwirksamkeit des Rücktritts


(1) Der Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und der Schuldner sich hierauf beruft. Dies gilt auch, wenn der Schuldner nach §

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Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juni 2013 - VIII ZR 183/12

bei uns veröffentlicht am 19.06.2013

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Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2009 - VIII ZR 38/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 38/09 Verkündet am: 16. Dezember 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2019 - VIII ZR 361/18

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 361/18 Verkündet am: 11. Dezember 2019 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 07. März 2007 - VIII ZR 218/06

bei uns veröffentlicht am 07.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 218/06 Verkündet am: 7. März 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2019 - VII ZR 1/19

bei uns veröffentlicht am 10.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 1/19 Verkündet am: 10. Oktober 2019 Mohr, Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Feb. 2010 - VIII ZR 71/09

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 71/09 Verkündet am: 24. Februar 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 27. März 2009 - V ZR 30/08

bei uns veröffentlicht am 27.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 30/08 Verkündet am: 27. März 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Apr. 2011 - VIII ZR 220/10

bei uns veröffentlicht am 13.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 220/10 Verkündet am: 13. April 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Okt. 2007 - V ZR 211/06

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 211/06 Verkündet am: 19. Oktober 2007 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2018 - V ZR 99/18

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 99/18 vom 25. Oktober 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:251018BVZR99.18.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Oktober 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterinnen P

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2012 - VIII ZR 89/12

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 89/12 Verkündet am: 12. Dezember 2012 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Apr. 2019 - L 20 KR 362/17

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Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.02.2017 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits auch im Berufungsverfahren. III. Der Streitwert wird für

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Jan. 2019 - 13 U 3666/18

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Oberlandesgericht München Endurteil, 08. Feb. 2017 - 3 U 3659/14

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Oberlandesgericht München Endurteil, 02. Mai 2016 - 21 U 3016/15

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Amtsgericht Starnberg Endurteil, 18. Nov. 2015 - 2 C 1339/15

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 11

Oberlandesgericht München Endurteil, 04. Okt. 2017 - 3 U 4833/15

bei uns veröffentlicht am 04.10.2017

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Oberlandesgericht München Endurteil, 03. Juli 2019 - 3 U 4029/18

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Landgericht Amberg Endurteil, 07. Sept. 2017 - 24 O 1012/16

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Oberlandesgericht München Endurteil, 17. Aug. 2017 - 23 U 3651/16

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor – 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 19.08.2016, Az. 1 HK O 1475/12, aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben (Tenor Ziff. 1 und 2) und die Widerklage abgewiesen hat (Ten

Landgericht Kempten (Allgäu) Endurteil, 15. Dez. 2014 - 21 O 186/13

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.708,15 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.450,00 Euro vom 18.05.2011 bis 23.12.2012 und aus weiteren 7.258,15 Euro ab dem 24.12.2012 zu bezahlen

Oberlandesgericht München Endurteil, 09. Juli 2015 - 14 U 91/15

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 14 U 91/15 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 09.07.2015 21 O 186/13 LG Kempten (Allgäu) … Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nichtamtliche Leitsätze: In dem Rec

Oberlandesgericht München Endurteil, 19. Dez. 2016 - 21 U 979/16

bei uns veröffentlicht am 19.12.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21.01.2016 sowie die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12.04.2016, jeweils AZ: 31 O 14098/14, werden zurückgewies

Landgericht Aschaffenburg Urteil, 27. Feb. 2015 - 32 O 216/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Gründe Landgericht Aschaffenburg Az.: 32 O 216/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 27.02.2015 In dem Rechtsstreit ... - Kläger - Prozessbevollmächtigte: ... gegen ... - Beklagte - Proze

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 27. Apr. 2017 - 8 O 5990/16

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 19.212,94 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 13.09.2016 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Feb. 2018 - 17 U 116/18

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 12.09.2017, Az. 1 O 1392/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung keine Aussicht

Oberlandesgericht München Schlussurteil, 11. Dez. 2014 - 6 U 2535/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

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Oberlandesgericht München Urteil, 11. Dez. 2014 - 14 U 345/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 21.01.2014, Az. 32 O 2248/11, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen folgendermaßen abgeändert: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an

Landgericht Köln Urteil, 20. Dez. 2018 - 36 O 147/18

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 66.640,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.08.2018 zu zahlen, abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 0,266 € für jeden ab

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Sept. 2018 - V ZR 165/17

bei uns veröffentlicht am 14.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 165/17 Verkündet am: 14. September 2018 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 435 Satz 1 D

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 04. Juli 2018 - 12 U 87/17

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 15. November 2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil des La

Landgericht Kiel Urteil, 22. Dez. 2017 - 12 O 296/16

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Besch

Landgericht Hamburg Urteil, 16. Nov. 2016 - 301 O 96/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 20.901,39 Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des PKW der Marke Audi Modell 8UB0FC Q3 2.0 TDI 103(140) kw(PS) 6-Gang zur Fahrgestellnummer W...5 mit dem amtlichen Kennzeichen > ent

Landgericht Düsseldorf Urteil, 24. Okt. 2016 - 21 O 10/16

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.               Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.               Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu               vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. 1T

Landgericht Münster Urteil, 19. Sept. 2016 - 011 O 145/16

bei uns veröffentlicht am 19.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betra

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 08. Sept. 2016 - I-5 U 99/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 02.07.2015 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.522,98 Euro nebst Zinsen in Höh

Landgericht Bochum Urteil, 08. Sept. 2016 - 2 O 192/16

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Die Klägerin erwarb durch verbindl

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Sept. 2016 - VII ZR 168/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 168/15 Verkündet am: 8. September 2016 Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 05. Juli 2016 - 9 U 156/15

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13.11.2015, Az. 304 O 20/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13.11.2015, Az. 304 O 20/15

Oberlandesgericht Köln Urteil, 24. Juni 2016 - 19 U 71/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor Dem Beklagten wird hinsichtlich der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Auf die Berufung des Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil des Landgericht

Landgericht Münster Urteil, 13. Juni 2016 - 010 O 36/15

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor Das Versäumnisurteil vom 27.04.2015 wird, soweit die Beklagte verurteilt wurde auf die Klageforderungen Zinsen seit dem 07.04.2016 zu zahlen aufgehoben und diesbezüglich neu gefasst; im Übrigen wird das Versäumnisurteil mit der Maßgabe aufrech

Landgericht Hamburg Urteil, 01. Juni 2016 - 304 S 43/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor 1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Der Berufungskläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe I. 1 Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz für einen K

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 12. Mai 2016 - 1 U 133/13

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers zu 2 wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 04.09.2013, Az. 5 O 119/13 Hg, abgeändert: I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2 einen Betrag von 152.576,50 EUR nebst Zinsen h

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 12. Mai 2016 - 8 O 208/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 4.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 9. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 05. Apr. 2016 - 1 U 83/15

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 11.06.2015, Az. 7 O 345/14, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Landgericht Dessau-Roßlau Urteil, 10. März 2016 - 7 S 167/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 11.08.2015 (4 C 949/14) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Dieses und das Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 11.08.2015 (4 C 949/14) sind ohne Sic

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Feb. 2016 - VIII ZR 38/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 38/15 Verkündet am: 24. Februar 2016 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 19. Feb. 2016 - 2 U 14/15

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 3. März 2015 geändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Klageanträge zu Ziffer I und IV sind dem Grunde nac

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2016 - VIII ZR 77/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 77/15 Verkündet am: 20. Januar 2016 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

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Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach §...
(1) Der Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und der Schuldner sich hierauf beruft. Dies gilt auch, wenn der Schuldner nach § 275 Absatz 1...
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach §...
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