Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 651a Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag

(1) Durch den Pauschalreisevertrag wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen.

(2) Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Eine Pauschalreise liegt auch dann vor, wenn

1.
die von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen auf Wunsch des Reisenden oder entsprechend seiner Auswahl zusammengestellt wurden oder
2.
der Reiseveranstalter dem Reisenden in dem Vertrag das Recht einräumt, die Auswahl der Reiseleistungen aus seinem Angebot nach Vertragsschluss zu treffen.

(3) Reiseleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind

1.
die Beförderung von Personen,
2.
die Beherbergung, außer wenn sie Wohnzwecken dient,
3.
die Vermietung
a)
von vierrädrigen Kraftfahrzeugen gemäß § 3 Absatz 1 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 126), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 23. März 2017 (BGBl. I S. 522) geändert worden ist, und
b)
von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A gemäß § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl. I S. 1282) geändert worden ist,
4.
jede touristische Leistung, die nicht Reiseleistung im Sinne der Nummern 1 bis 3 ist.
Nicht als Reiseleistungen nach Satz 1 gelten Reiseleistungen, die wesensmäßig Bestandteil einer anderen Reiseleistung sind.

(4) Keine Pauschalreise liegt vor, wenn nur eine Art von Reiseleistung im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 mit einer oder mehreren touristischen Leistungen im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 4 zusammengestellt wird und die touristischen Leistungen

1.
keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Zusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Zusammenstellung darstellen noch als solches beworben werden oder
2.
erst nach Beginn der Erbringung einer Reiseleistung im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ausgewählt und vereinbart werden.
Touristische Leistungen machen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Zusammenstellung aus, wenn auf sie weniger als 25 Prozent des Gesamtwertes entfallen.

(5) Die Vorschriften über Pauschalreiseverträge gelten nicht für Verträge über Reisen, die

1.
nur gelegentlich, nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung und nur einem begrenzten Personenkreis angeboten werden,
2.
weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung umfassen (Tagesreisen) und deren Reisepreis 500 Euro nicht übersteigt oder
3.
auf der Grundlage eines Rahmenvertrags für die Organisation von Geschäftsreisen mit einem Reisenden, der Unternehmer ist, für dessen unternehmerische Zwecke geschlossen werden.

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Reiserecht: Zusatzleistungen am Urlaubsort

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Ob ein Reiseveranstalter, der dem Reisenden Zusatzleistungen am Urlaubsort anbietet, insoweit lediglich als Vermittler oder als Veranstalter auch dieser Leistungen tätig wird, hängt von dem Gesamteindruck ab.
Reiserecht

Reiserecht: Zur Flugzeitenangabe in der Reisebestätigung

17.12.2014

Der Inhalt des Reisevertrags kann grundsätzlich mit der Angabe "Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt" zutreffend wiedergegeben werden.
Reiserecht

Reiserecht: Unwirksame Bestimmung des Abreisezeitpunkts durch den Veranstalter

30.10.2014

Die Luftbeförderung gehört bei einer Flugreise zu der vom Reiseveranstalter zu erbringenden Hauptleistung. Der Reisevertrag muss die Frage regeln, wann sie erbracht werden soll.
Reiserecht

Zur Abgrenzung des Reisevermittlers vom Reiseveranstalter im Rahmen der Vermietung von Ferienwohnungen über ein Online-Portal

18.09.2014

Die Vermietung von Ferienwohnungen boomt mehr denn je, gebucht wird schnell und einfach über das Internet. Doch wer haftet im Falle von Schlechtleistung? - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB.
Reiserecht

Reiserecht: Zum Anspruch des Reisevermittlers auf Handelsvertreterprovision

14.03.2014

Ein solcher Anspruch besteht nicht, wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, weil die dem Kunden mitgeteilte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden ist.
Reiserecht

Reiserecht: Die wichtigsten Fristen bei Ansprüchen von Pauschalurlaubern

25.05.2007

Pauschalurlauber sind nicht schlecht gestellt, wenn auf einauf einer Reise etwas schiefläuft - Rechtsanwalt für Reieserecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Reiserecht

Referenzen - Gesetze | § 651a BGB

§ 651a BGB zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

§ 651a BGB wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 3 Weitere Angaben bei der vorvertraglichen Unterrichtung


Die Unterrichtung muss folgende Informationen enthalten, soweit sie für die in Betracht kommende Pauschalreise erheblich sind:1.die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, und zwara)Bestimmungsort oder, wenn die Pauschalreise mehrere Aufentha

Reisesicherungsfondsgesetz - RSG | § 1 Begriffsbestimmungen


Für dieses Gesetz gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1. Reiseanbieter ist a) ein Reiseveranstalter (§ 651a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oderb) ein Vermittler verbundener Reiseleistungen (§ 651w Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs),2. U
§ 651a BGB wird zitiert von 3 anderen §§ im Bürgerliches Gesetzbuch.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 312 Anwendungsbereich


(1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen sich der Verbraucher zu der Zahlung eines Preises verpflichtet. (1a) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auch

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 651c Verbundene Online-Buchungsverfahren


(1) Ein Unternehmer, der mittels eines Online-Buchungsverfahrens mit dem Reisenden einen Vertrag über eine Reiseleistung geschlossen hat oder ihm auf demselben Weg einen solchen Vertrag vermittelt hat, ist als Reiseveranstalter anzusehen, wenn1.er de

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 651w Vermittlung verbundener Reiseleistungen


(1) Ein Unternehmer ist Vermittler verbundener Reiseleistungen, wenn er für den Zweck derselben Reise, die keine Pauschalreise ist,1.dem Reisenden anlässlich eines einzigen Besuchs in seiner Vertriebsstelle oder eines einzigen Kontakts mit seiner Ver
§ 651a BGB zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV 2010 | § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen


(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: Klasse AM: – leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 20

EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV 2011 | § 3 Anwendungsbereich und Voraussetzungen


(1) Für die Genehmigung von 1. Kraftfahrzeugen mit mindestens vier Rädern und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und ihren Anhängern (Fahrzeuge), die in einer oder in mehreren Stufen zur Teilnahme am Straßenverkehr k

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Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2013 - X ZR 15/11

bei uns veröffentlicht am 14.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 15/11 Verkündet am: 14. Mai 2013 Besirovic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2013 - X ZR 24/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 24/13 Verkündet am: 10. Dezember 2013 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Juli 2012 - X ZR 154/11

bei uns veröffentlicht am 31.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 154/11 Verkündet am: 31. Juli 2012 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2012 - X ZR 2/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 2/12 Verkündet am: 18. Dezember 2012 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2012 - X ZR 157/11

bei uns veröffentlicht am 23.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 157/11 Verkündet am: 23. Oktober 2012 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Mai 2014 - X ZR 134/13

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL X Z R 1 3 4 / 1 3 Verkündet am: 20. Mai 2014 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2007 - X ZR 87/06

bei uns veröffentlicht am 12.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 87/06 Verkündet am: 12. Juni 2007 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2006 - X ZR 44/04

bei uns veröffentlicht am 18.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 44/04 Verkündet am: 18. Juli 2006 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juli 2006 - X ZR 182/05

bei uns veröffentlicht am 25.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 182/05 Verkündet am 25. Juli 2006 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juli 2008 - X ZR 93/07

bei uns veröffentlicht am 15.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 93/07 Verkündet am: 15. Juli 2008 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 6

Amtsgericht München Endurteil, 30. Juni 2016 - 213 C 3921/16

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

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Bundesgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2018 - X ZR 44/17

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Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juli 2017 - X ZR 71/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 71/16 Verkündet am: 25. Juli 2017 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

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Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2017 - X ZR 49/16

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 49/16 Verkündet am: 21. Februar 2017 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Dez. 2016 - II R 1/15

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 1. Oktober 2014  2 K 542/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 03. Nov. 2016 - 43 C 205/16

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 14.10.2016 durch den Richter I für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kan

Landgericht Bonn Urteil, 23. Aug. 2016 - 8 S 5/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.12.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn (Az. 101 C 423/15) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig

Amtsgericht Köln Urteil, 31. Mai 2016 - 133 C 265/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) einen Betrag in Höhe von 2.822,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 219,00 EUR seit dem 28.05.2015 und aus weiteren 2.603,00 EUR seit dem 07.08.2015

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2016 - X ZR 4/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 4/15 Verkündet am: 12. Januar 2016 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Amtsgericht Neuwied Urteil, 05. Jan. 2016 - 42 C 899/15

bei uns veröffentlicht am 05.01.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Von der Darstellung des Tatbestandes wurde gem. § 313a Abs. 1 S. 1 ZPO abges

Amtsgericht Bonn Urteil, 30. Dez. 2015 - 101 C 423/15

bei uns veröffentlicht am 30.12.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag i.H.v. 1.022,76 EUR zuzüglich Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 3.6.2015 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander a

Landgericht Köln Urteil, 03. Nov. 2015 - 22 O 204/15

bei uns veröffentlicht am 03.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen die gegen ihn wegen der Kosten gerichtet Vollstreckung gesichert Leistung i.H.v. 110 % de

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 08. Apr. 2015 - 1 U 71/13

bei uns veröffentlicht am 08.04.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 14.05.2013 - 9 O 746/12 (3) - abgeändert und - unter Zurückweisung der Anschlussberufung - die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 16. Dez. 2014 - I-21 U 99/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

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Bundesgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2014 - X ZR 85/12

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bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X Z R 1 4 7 / 1 3 Verkündet am: 9. Dezember 2014 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

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bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X Z R 1 3 / 1 4 Verkündet am: 9. Dezember 2014 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

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bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X Z R 1 / 1 4 Verkündet am: 16. September 2014 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Amtsgericht Köln Urteil, 18. Aug. 2014 - 142 C 601/13

bei uns veröffentlicht am 18.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrag

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 20. Mai 2014 - X ZR 134/13

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main aufgehoben, soweit zum Nachteil der Beklagten erkannt ist.

Landgericht Düsseldorf Urteil, 05. Feb. 2014 - 12 O 361/12 U.

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, in Bezug auf Reiseverträge, die mit Verbrauchern geschlossen werden, die nachfolgende oder eine inhaltsgleiche Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung einzubeziehen, sowie sich darauf bei d

Amtsgericht Dortmund Urteil, 26. Nov. 2013 - 425 C 7773/12

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Dem Kläger hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % de

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 22. Nov. 2013 - I-7 U 271/12

bei uns veröffentlicht am 22.11.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 04.07.2012 verkündete Urteil der12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.Dieses und das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstr

Landgericht Saarbrücken Urteil, 08. Feb. 2013 - 10 S 134/12

bei uns veröffentlicht am 08.02.2013

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.5.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Merzig (Aktenzeichen: 26 C 1062/11 (08)) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufi

Amtsgericht Mannheim Urteil, 15. Apr. 2011 - 10 C 122/10

bei uns veröffentlicht am 15.04.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung

Landgericht Stuttgart Entscheidung, 25. Jan. 2007 - 12 O 488/06

bei uns veröffentlicht am 25.01.2007

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 2.645,00 zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 23.09.2006 zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger den gemäß Zi

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(1) Für die Genehmigung von 1. Kraftfahrzeugen mit mindestens vier Rädern und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und ihren Anhängern (Fahrzeuge), die in einer oder in mehreren Stufen zur Teilnahme am Straßenverkehr konstruiert und...