Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 788 Valutaverhältnis

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Erteilt der Anweisende die Anweisung zu dem Zwecke, um seinerseits eine Leistung an den Anweisungsempfänger zu bewirken, so wird die Leistung, auch wenn der Angewiesene die Anweisung annimmt, erst mit der Leistung des Angewiesenen an den Anweisungsempfänger bewirkt.

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published on 28.07.2009 00:00

Tenor 1. Der Kostenfestsetzungsantrag der Gläubiger vom 19.02.2009 wird unter Aufhebung des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Amtsgerichts Ottweiler vom 15.04.2009 zurückgewiesen. 2. Die Gläubiger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
published on 14.07.2004 00:00

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 7. Zivilkammer des LG Mannheim v. 24.10.2003 im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 51 527,92 Euro nebst Z
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