Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 476 Abweichende Vereinbarungen

(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 441 und 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Von den Anforderungen nach § 434 Absatz 3 oder § 475b Absatz 4 kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer durch Vertrag abgewichen werden, wenn

1.
der Verbraucher vor der Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und
2.
die Abweichung im Sinne der Nummer 1 im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

(2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Waren von weniger als einem Jahr führt. Die Vereinbarung ist nur wirksam, wenn

1.
der Verbraucher vor der Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt wurde und
2.
die Verkürzung der Verjährungsfrist im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet der §§ 307 bis 309 nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz.

(4) Die Regelungen der Absätze 1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

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Zivilrecht: Wichtig beim Gebrauchtwagenkauf: Mangel oder Verschleiß?

02.08.2017

Der Käufer eines gebrauchten Fahrzeugs muss einen altersüblichen Verschleißzustand des Fahrzeugs und hierdurch bedingte Instandsetzungskosten hinnehmen.
Kaufrecht

VW-Skandal: Sachmangelhaftung des Händlers

04.07.2017

Der Händler ist verpflichtet, das Fahrzeug der Marke VW Golf TDI zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zu erstatten.
Wirtschaftsrecht

Kaufrecht: Mangel kann im Einzelfall durch markenfremde Ersatzteile ordnungsgemäß behoben werden

21.02.2017

Muss es der Käufer eines Markenartikels hinnehmen, wenn der Verkäufer ein mangelhaftes Teil durch ein neues ersetzt, dieses aber von einem anderen Hersteller stammt?
Kaufrecht

Kaufrecht: Zur Erweiterung der Beweislastumkehr des § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

25.11.2016

Die Norm ist so auszulegen, dass dem Käufer die Vermutungswirkung dahin zugutekommt, dass der binnen sechs Monaten aufgetretene mangelhafte Zustand schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat.
Kaufrecht

Kaufrecht: Zur Erweiterung der Beweislastumkehr des § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

25.11.2016

Die Norm ist so auszulegen, dass dem Käufer die Vermutungswirkung dahin zugutekommt, dass der binnen sechs Monaten aufgetretene mangelhafte Zustand schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat.
Kaufrecht

Kaufrecht: Kein Sachmängelhaftungsausschlusses bei arglistigem Verschweigen

21.07.2016

Verschweigt einer von mehreren Verkäufern einen Mangel der Kaufsache arglistig, können sich sämtliche Verkäufer nicht auf den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen.
Kaufrecht

Immobilienrecht: Zur Beschaffenheitsvereinbarung über Gesamtwohnfläche

10.02.2016

Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks vor Vertragsschluss durch den Verkäufer, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung.
Grundstücksrecht

Autokauf: Rücktrittsrecht bei klappernden Geräuschen am Unterboden

02.05.2013

Treten trotz einer Vielzahl von Reparaturversuchen weiterhin klappernde Geräusche am Unterboden bei einem Neuwagen auf, muss der Verkäufer das Fahrzeug zurücknehmen.
Wirtschaftsrecht

IT-Recht: Mangelfreiheit eines Druckers

25.04.2013

Hersteller kommt seiner Pflicht zur mangelfreien Auslieferung des Gerätes nach, indem er in geeigneten Zeitabständen Updates für die Betriebssoftware zur Verfügung stellt.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 453 Rechtskauf; Verbrauchervertrag über den Kauf digitaler Inhalte


(1) Die Vorschriften über den Kauf von Sachen finden auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen entsprechende Anwendung. Auf einen Verbrauchervertrag über den Verkauf digitaler Inhalte durch einen Unternehmer sind die folgenden Vorschriften

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 650 Werklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte


(1) Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung. § 442 Abs. 1 Satz 1 findet bei diesen Verträgen auch Anwendung, wenn der Mangel auf d
zitiert 6 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 307 Inhaltskontrolle


(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben,

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 434 Sachmangel


(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht. (2) Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wen

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag


(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln


Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 439 Nacherfüllung


(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 443 Garantie


(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ei

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94 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2008 - VIII ZR 94/07

bei uns veröffentlicht am 05.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 94/07 vom 5. Februar 2008 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Februar 2008 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richter Wiechers und Dr. Frellesen sowie die Richterinnen H

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Apr. 2016 - V ZR 150/15

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL V ZR 150/15 Verkündet am: 8. April 2016 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Feb. 2010 - VIII ZR 71/09

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 71/09 Verkündet am: 24. Februar 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Okt. 2019 - VIII ZR 69/18

bei uns veröffentlicht am 30.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 69/18 Verkündet am: 30. Oktober 2019 Vorusso, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2007 - VIII ZR 110/06

bei uns veröffentlicht am 11.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 110/06 Verkündet am: 11. Juli 2007 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 13, 474, 476 a)

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2007 - VIII ZR 259/06

bei uns veröffentlicht am 18.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 259/06 Verkündet am: 18. Juli 2007 Ermel Justizangesellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2016 - VIII ZR 219/14

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 219/14 vom 23. August 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:230816BVIIIZR219.14.0 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. August 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, die Richter D

Bundesgerichtshof Urteil, 30. März 2001 - V ZR 461/99

bei uns veröffentlicht am 30.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 461/99 Verkündet am: 30. März 2001 R i e g e l , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Mai 2004 - V ZR 77/03

bei uns veröffentlicht am 07.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 77/03 Verkündet am: 7. Mai 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 09. März 2011 - VIII ZR 266/09

bei uns veröffentlicht am 09.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 266/09 Verkündet am: 9. März 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2003 - V ZR 248/02

bei uns veröffentlicht am 24.01.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 248/02 Verkündet am: 24. Januar 2003 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2000 - III ZR 3/00

bei uns veröffentlicht am 14.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 3/00 Verkündet am: 14. Dezember 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ---------

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2003 - V ZR 305/02

bei uns veröffentlicht am 18.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 305/02 Verkündet am: 18. Juli 2003 Kanik Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Sept. 2000 - III ZR 276/99

bei uns veröffentlicht am 28.09.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 276/99 Verkündet am: 28. September 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundes

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2000 - V ZR 430/99

bei uns veröffentlicht am 13.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 430/99 Verkündet am: 13. Oktober 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2008 - VIII ZR 265/07

bei uns veröffentlicht am 11.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 265/07 Verkündet am: 11. November 2008 Vorusso Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 437 Nr

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Nov. 2008 - VIII ZR 200/05

bei uns veröffentlicht am 26.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 200/05 Verkündet am: 26. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Landgericht Coburg Endurteil, 26. Jan. 2016 - 23 O 500/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% de

Oberlandesgericht München Endurteil, 26. Jan. 2018 - 3 U 3421/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Grund- und Teilendurteil des Landgerichts Traunstein vom 22.07.2016 wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vol

Landgericht Aschaffenburg Urteil, 27. Feb. 2015 - 32 O 216/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Gründe Landgericht Aschaffenburg Az.: 32 O 216/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 27.02.2015 In dem Rechtsstreit ... - Kläger - Prozessbevollmächtigte: ... gegen ... - Beklagte - Proze

Oberlandesgericht München Endurteil, 14. März 2018 - 20 U 2499/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 16.06.2017, AZ: 13 O 4410/16, dahingehend abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird. II. Die Berufung des Klägers wird zurückge

Landgericht Coburg Endurteil, 02. Aug. 2016 - 23 O 25/16

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.424,76 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.01.2016 Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw der Marke Ford Grand CMAX Business EDIT

Landgericht Aschaffenburg Endurteil, 09. Okt. 2015 - 32 O 461/13

bei uns veröffentlicht am 09.10.2015

Tenor I. 1. Das Versäumnisurteil vom 31.1.2014 wird aufgehoben. 2. Sowohl die dem vorgenannten Versäumnisurteil zugrundeliegende Ursprungsklage gemäß dem Klageschriftsatz vom 4.11.2013, als auch die Klageerweiterung vom 9.7.2015 w

Landgericht Bamberg Endurteil, 19. Sept. 2016 - 10 O 129/16

bei uns veröffentlicht am 19.09.2016

Tenor I. Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages v

Landgericht Ingolstadt Endurteil, 31. Mai 2017 - 33 O 109/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 700,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.01.2015 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 72,92 €

Landgericht Traunstein Grund- und Teil-Endurteil, 01. Juli 2016 - 4 O 4566/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.08.2012 zu bezahlen. II. Der Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres Schade

Oberlandesgericht München Endurteil, 11. Jan. 2016 - 17 U 1682/14

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor 1. Das Versäumnisurteil des Oberlandesgerichts München vom 07.09.2015 (Aktenzeichen: 17 U 1682/14) bleibt aufrechterhalten. 2. Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Dieses Urteil

Oberlandesgericht München Urteil, 22. Apr. 2015 - 20 U 4499/14

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 23.10.2014, Az: 74 O 2987/10, aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 04. Juli 2018 - 12 U 87/17

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 15. November 2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil des La

Landgericht Kiel Urteil, 25. Mai 2018 - 3 O 52/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird a

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2017 - VIII ZR 32/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 32/16 Verkündet am: 18. Oktober 2017 Kirchgeßner, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2017 - VIII ZR 278/16

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 278/16 Verkündet am: 19. Juli 2017 Vorusso Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landgericht Rottweil Urteil, 25. Jan. 2017 - 1 S 23/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Freudenstadt vom 21.01.2016, Az. 4 C 95/13, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vol

Landgericht Düsseldorf Urteil, 04. Nov. 2016 - 14e O 250/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2016

Tenor I.                    Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.165,81 EUR Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs Ford Mondeo Turnier 2.0 TDCi Automatik, Fahrzeugidentifikationsnummer: WF0GXXGBBGAS70181, nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5%-P

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2016 - VIII ZR 103/15

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 103/15 Verkündet am: 12. Oktober 2016 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Landgericht Wuppertal Urteil, 15. Sept. 2016 - 7 O 126/15

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d 2Die Kl

Landgericht Aachen Urteil, 25. Aug. 2016 - 1 O 424/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Für den Kläger ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstr

Amtsgericht Schwelm Urteil, 08. Juli 2016 - 20 C 551/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein neues, intaktes Smartphone des Herstellers Sony, Model D6503 Xperia Z2 zu liefern und zu übereigenen, Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des beschädigten Smartphones der gleichen Herste

Oberlandesgericht Köln Urteil, 24. Juni 2016 - 19 U 71/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor Dem Beklagten wird hinsichtlich der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Auf die Berufung des Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil des Landgericht

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 12. Mai 2016 - 1 U 133/13

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers zu 2 wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 04.09.2013, Az. 5 O 119/13 Hg, abgeändert: I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2 einen Betrag von 152.576,50 EUR nebst Zinsen h

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 29. Apr. 2016 - 2 U 40/15

bei uns veröffentlicht am 29.04.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 31. Juli 2015 wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das U

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 08. Apr. 2016 - V ZR 150/15

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 17. Juni 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die gegen die Beklagte zu 2

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 24. Feb. 2016 - 10 U 490/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 28. April 2015 wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherh

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 19. Feb. 2016 - 2 U 14/15

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 3. März 2015 geändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Klageanträge zu Ziffer I und IV sind dem Grunde nac

Oberlandesgericht Köln Urteil, 23. Dez. 2015 - 27 U 1/15

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor 1.       Auf die Berufung des Klägers wird das am 11.02.2014 verkündete Teilgrund- und Teilurteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: a)      Die Klageanträge zu 1) und 4) sind dem Grunde n

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Nov. 2015 - V ZR 78/14

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 78/14 Verkündet am: 6. November 2015 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 28. Juli 2015 - I-21 U 117/14

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 21.03.2014, Az. 1 O 137/13 abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläu

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Juli 2015 - VIII ZR 226/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 226/14 Verkündet am: 1. Juli 2015 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 19. Mai 2015 - 12 U 39/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20. Februar 2014 - Az. 9 O 221/12 - wirdzurückgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.3. Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig voll

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 20. Apr. 2015 - 12 U 97/14

bei uns veröffentlicht am 20.04.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 20.12.2013 abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs der Marke Mazda RX 8, Identifik

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(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den...