Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 853 Arglisteinrede
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 853 Arglisteinrede
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}



Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Erlangt jemand durch eine von ihm begangene unerlaubte Handlung eine Forderung gegen den Verletzten, so kann der Verletzte die Erfüllung auch dann verweigern, wenn der Anspruch auf Aufhebung der Forderung verjährt ist.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

3 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
13.06.2017 10:23
Der Schadensersatzanspruch des Darlehensnehmers wegen fehlerhafter Aufklärung über die wirtschaftlichen Nachteile entsteht mit Abschluss der zur Finanzierung und Tilgung empfohlenen Verträge.
SubjectsWirtschaftsrecht
20.08.2015 11:54
Ein Swap-Geschäft ist sittenwidrig und nichtig, wenn es darauf angelegt ist, den Vertragspartner der Bank von vornherein chancenlos zu stellen.
SubjectsAnlegerrecht
30.08.2012 13:38
Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - Wirtschaftsrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.

13 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 07.03.2019 00:00
Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– EGStGB Art. 316h Satz 1 StGB § 76a Abs. 2 Satz 1, § 76b Abs. 1, § 78 Abs. 1 Art. 316h Satz 1 EGStGB ist mit den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) un
published on 09.11.2000 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 403/99 vom 9. November 2000 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Kreft, Stodolkowitz, Dr. Zugehör, Dr. Ganter und Raebel am 9. November 2000 beschlossen: Die Re
published on 16.06.2016 00:00
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten zu 1) und zu 3) bis zu 7) wird mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass
1. festgestellt wird, dass der Widerspruch der Beklagten zu 1) gegen die von der Klägerin im Insolvenzverfahren über das Verm
published on 23.06.2015 00:00
Gründe
Landgericht Bamberg
Az.: 12 O 503/14 Kap
IM NAMEN DES VOLKES
Verkündet am 23.06.2015
gez. ... JSekr in Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
In dem Rechtsstreit
...
- Klägerin u. Widerbeklagte -
P
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.