Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 453 Rechtskauf; Verbrauchervertrag über den Kauf digitaler Inhalte

(1) Die Vorschriften über den Kauf von Sachen finden auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen entsprechende Anwendung. Auf einen Verbrauchervertrag über den Verkauf digitaler Inhalte durch einen Unternehmer sind die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden:

1.
§ 433 Absatz 1 Satz 1 und § 475 Absatz 1 über die Übergabe der Kaufsache und die Leistungszeit sowie
2.
§ 433 Absatz 1 Satz 2, die §§ 434 bis 442, 475 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 bis 6 und die §§ 476 und 477 über die Rechte bei Mängeln.
An die Stelle der nach Satz 2 nicht anzuwendenden Vorschriften treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a Untertitel 1.

(2) Der Verkäufer trägt die Kosten der Begründung und Übertragung des Rechts.

(3) Ist ein Recht verkauft, das zum Besitz einer Sache berechtigt, so ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.

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5 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 11 EnWG 2005.

5 Artikel zitieren § 11 EnWG 2005.

Gesellschaftsrecht: Der Anwendungsbereich des Mängelgewährleistungsrechtes ist beim Anteilskauf einer GmbH ausgeschlossen

13.05.2020

Unter welchen Voraussetzungen das Gewährleistungsrecht bei einem Anteilskauf einer GmbH – welcher grundsätzlich als Rechtskauf gemäß § 453 I Alt.1 BGB einzuordnen ist - Anwendung findet, entschied der 8. Zivilsenat in seinem Urteil vom 26.09.2018. Ein Kauf von 50% der Geschäftsanteile einer GmbH stelle keinen Unternehmenskauf dar. Vielmehr sind die Gewährleistungsrechte der §§ 434 ff. BGB im Falle von Mängeln des von der GmbH betriebenen Unternehmens erst dann anzuwenden, wenn der Gegenstand des Kaufvertrages den Erwerb sämtlicher oder nahezu sämtlicher Anteile an dem Unternehmen darstellt. – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin 

Insolvenzrecht: Zum durch Factoring begründeten Aussonderungsrecht in der Insolvenz

03.09.2014

Der vom Lieferanten abgeleitete Eigentumsvorbehalt des Factors im Rahmen eines echten Factoringvertrags berechtigt in der Insolvenz des Forderungsschuldners zur Aussonderung des Vorbehaltseigentums.
Insolvenzrecht

Handelsvertreterrecht: Zur Durchschnittsvergütung eines Handelsvertreters

16.12.2009

bloße Behauptung einer höheren Handelsvertretervergütung schließt Arbeitnehmereigenschaft nicht aus-BAG vom 20.10.2009

Referenzen - Gesetze | § 11 EnWG 2005

§ 11 EnWG 2005 zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 11 EnWG 2005 wird zitiert von 1 anderen §§ im Energiewirtschaftsgesetz.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 523 Haftung für Rechtsmängel


(1) Verschweigt der Schenker arglistig einen Mangel im Recht, so ist er verpflichtet, dem Beschenkten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) Hatte der Schenker die Leistung eines Gegenstandes versprochen, den er erst erwerben sollte, so
§ 11 EnWG 2005 zitiert 5 andere §§ aus dem Energiewirtschaftsgesetz.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 434 Sachmangel


(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht. (2) Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wen

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag


(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 475 Anwendbare Vorschriften


(1) Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen abweichend von § 271 Absatz 1 nur unverzüglich verlangen. Der Unternehmer muss die Ware in dies

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 476 Abweichende Vereinbarungen


(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 441 und 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 477 Beweislastumkehr


(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit

Referenzen - Urteile | § 11 EnWG 2005

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19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 11 EnWG 2005.

Finanzgericht Köln Urteil, 25. Nov. 2021 - 14 K 1178/20

bei uns veröffentlicht am 31.05.2022

Streitgegenständlich ist vorliegend, ob die Gewinne des Klägers aus der Veräußerung von Kryptowerten (hier: Bitcoin, Ethereum und Monero) nach Maßgabe der § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuerge

Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2013 - V ZR 201/11

bei uns veröffentlicht am 15.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 201/11 Verkündet am: 15. März 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Okt. 2009 - II ZR 222/08

bei uns veröffentlicht am 26.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 222/08 Verkündet am: 26. Oktober 2009 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG § 43 Abs. 1,

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2018 - V ZR 33/18

bei uns veröffentlicht am 23.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 33/18 Verkündet am: 23. November 2018 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Finanzgericht München Urteil, 16. Feb. 2016 - 6 K 2600/13

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Klägerin, eine Bank, war im Streitjahr 2006 Eigentümerin von ... Namensstückaktien der X-Beteiligungs

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Sept. 2018 - VIII ZR 187/17

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 187/17 Verkündet am: 26. September 2018 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Sept. 2016 - IX ZR 250/15

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 250/15 Verkündet am: 15. September 2016 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Amtsgericht Köln Urteil, 04. März 2016 - 224 C 433/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 571,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.06.2013 zu zahlen. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 124,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 15. Jan. 2015 - 5 U 81/14

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 15.05.2014 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens nach einem Streitwert von 322.184,87 Euro. Das Urteil ist v

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 11. Juli 2014 - V ZR 18/13

bei uns veröffentlicht am 11.07.2014

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Dezember 2012 aufgehoben.

Oberlandesgericht Köln Urteil, 30. Juni 2014 - 19 U 189/13

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 06.11.2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer  des Landgerichts Köln – 4 O 129/11 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherhe

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2014 - IX ZR 128/12

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 128/12 Verkündet am: 8. Mai 2014 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 47, 51 Nr. 1 De

Amtsgericht Köln Urteil, 28. Apr. 2014 - 142 C 603/13

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 18. Juni 2013 - 4 A 167/11

bei uns veröffentlicht am 18.06.2013

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Beklagte. 2 Der Kläger erhielt bei einer Internet-Auktion des Landes Sachsen-Anhalt über das Aneignungsrecht an dem seit 2007 herrenlosen Grundstück Flur

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Juni 2013 - IV R 28/10

bei uns veröffentlicht am 06.06.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin der X-GmbH & Co. KG (KG). Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Ve

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Okt. 2012 - IV R 32/10

bei uns veröffentlicht am 11.10.2012

Tatbestand 1 A. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine im Streitjahr (2004) in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gegründete Anlagegesellschaft. Sie wird

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Nov. 2011 - 6 K 2154/09

bei uns veröffentlicht am 24.11.2011

Tenor I. Der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2005 vom 8. Januar 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29. Juli 2009 wird dahin geändert, dass die zu 16 % steuerpflichtigen Umsätze um 35.879,00 € (netto) reduziert werden. II. Die

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 09. Aug. 2009 - 17 U 23/09

bei uns veröffentlicht am 09.08.2009

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 11. März 2009 (4 O 289/08) wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstr

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 19. Okt. 2004 - 17 U 7/04

bei uns veröffentlicht am 19.10.2004

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 12. Dezember 2003 - Az. 8 O 246/03 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt neu gefasst: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 247.960,84

Referenzen

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist...
(1) Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen abweichend von § 271 Absatz 1 nur unverzüglich verlangen. Der Unternehmer muss die Ware in diesem Fall...
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist...
(1) Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen abweichend von § 271 Absatz 1 nur unverzüglich verlangen. Der Unternehmer muss die Ware in diesem Fall...
(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 441 und 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen...
(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der...