Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 636 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen der § 281 Abs. 2 und 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung gemäß § 635 Abs. 3 verweigert oder wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist.

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Privates Baurecht: Tiefgaragenstellplatz – Ein zu enger Tiefgaragenstellplatz ist mangelhaft

05.09.2019

Ist ein Tiefgaragenstellplatz sehr eng, kann er mangelhaft sein – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin

Baurecht: Richter können Prozess durch „Ohrenschein“ entscheiden

24.05.2018

Gibt es keine technische Norm, die eine beklagte Mangelerscheinung regelt, kann ein Gericht mittels „Ohrenschein“ ermitteln, ob der Mangel wirklich vorliegt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
Haftung

Arbeitsrecht: keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

24.05.2017

Ein zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Werkvertrag kann auch dann nichtig sein, wenn er nachträglich so abgeändert wird, dass er nunmehr Schwarzarbeit vorsieht.
Schwarzarbeit

Architektenhaftung: Keine Gewährleistungsrechte oder Honoraransprüche bei Schwarzarbeit

09.09.2016

Treffen die Parteien eines Architektenvertrags eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ um die Umsatzsteuer zu hinterziehen, so ist das gesamte geänderte Vertragsverhältnis nichtig.
Allgemein

Architektenrecht: Zum Planungsmangel des vom Architekten beauftragten Fachplaners

17.03.2016

Das Recht des Architekten, den Honoraranspruch des von ihm beauftragten Fachplaners zu mindern, wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass er sein Honorar von seinem Auftraggeber vollständig erhalten hat.
Allgemein

Vertragsrecht: Bei nachträglicher Schwarzgeldabrede entfallen Honorar- und Gewährleistungsansprüche

03.03.2016

Das gilt jedenfalls dann, wenn die Vertragsbeziehung nicht in Zeiträume mit und ohne sittenwidrige Honorarvereinbarung geteilt werden können.

HOAI: Beratung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens

29.09.2014

Der mit der Grundlagenermittlung beauftragte Architekt hat den Besteller hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens vollständig und richtig zu beraten.
Honorar

Winterdienstvertrag zur Räum- und Streuverpflichtung ist ein Werkvertrag

07.08.2013

Für Räum- und Streuverpflichtungen ist Werkvertragsrecht anwendbar, sodass die entsprechende Leistung grundsätzlich nicht abnahmebedürftig ist.
Allgemeines

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln


Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,1.nach § 635 Nacherfüllung verlangen,2.nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforde
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung


(1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 635 Nacherfüllung


(1) Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. (2) Der Unternehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-

Referenzen - Urteile |

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48 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 5. März 2014 - 12 U 151/13

bei uns veröffentlicht am 18.08.2022

Beim Tätowieren bezieht sich die Einwilligung zur Körperverletzung auf eine technisch und gestalterisch mangelfreie Leistung. Wird die Farbe zu tief in die Hautschichten gestochen, kann das einen Schmerzengeldanspruch begründen. Das Ge

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2019 - VII ZR 63/18

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 63/18 Verkündet am: 7. Februar 2019 Mohr, Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2019 - VII ZR 105/18

bei uns veröffentlicht am 21.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 105/18 Verkündet am: 21. Februar 2019 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2013 - VII ZR 355/12

bei uns veröffentlicht am 06.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VII ZR 355/12 Verkündet am: 6. Juni 2013 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2007 - VII ZR 183/05

bei uns veröffentlicht am 08.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 183/05 Verkündet am: 8. November 2007 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2019 - V ZR 73/18

bei uns veröffentlicht am 14.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 73/18 Verkündet am: 14. Juni 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 444

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juni 2002 - X ZR 78/00

bei uns veröffentlicht am 25.06.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 78/00 Verkündet am: 25. Juni 2002 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf d

Bundesgerichtshof Urteil, 08. März 2001 - VII ZR 470/99

bei uns veröffentlicht am 08.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 470/99 Verkündet am: 8. März 2001 Seelinger-Schardt Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2001 - X ZR 180/98

bei uns veröffentlicht am 20.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 180/98 Verkündet am: 20. März 2001 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB § 636 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 26. März 2008 - X ZR 70/06

bei uns veröffentlicht am 26.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 70/06 Verkündet am: 26. März 2008 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf di

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juli 2001 - X ZR 162/99

bei uns veröffentlicht am 26.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 162/99 Verkündet am: 26. Juli 2001 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat au

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2003 - X ZR 151/00

bei uns veröffentlicht am 28.01.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 151/00 Verkündet am: 28. Januar 2003 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB § 631 a.F

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Feb. 2003 - X ZR 62/01

bei uns veröffentlicht am 12.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 62/01 Verkündet am: 12. Februar 2003 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2006 - VII ZR 110/05

bei uns veröffentlicht am 23.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 110/05 Verkündet am: 23. November 2006 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Sept. 2017 - 9 U 4712/16 Bau

bei uns veröffentlicht am 25.09.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Schlussurteil des Landgerichts München I vom 27.10.2016, Az.: 11 O 25452/ 10 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der

Oberlandesgericht München Urteil, 31. Juli 2018 - 28 U 3161/16 Bau

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München 1 vom 11.07.2016, Az.: 24 O 18499/15, in der Fassung des Beschlusses vom 21.04.2017 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. Die Beklag

Oberlandesgericht München Endurteil, 10. Aug. 2016 - 20 U 1332/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 10.03.2016, Az. 14 O 3033/15, aufgehoben. II. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.332,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 P

Landgericht Schweinfurt Endurteil, 11. März 2016 - 21 O 72/12

bei uns veröffentlicht am 11.03.2016

Tenor 1. Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner einen Betrag in Höhe von € 50.671,90 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus diesem Betrag seit

Landgericht München I Schlussurteil, 27. Okt. 2016 - 11 O 25452/10

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu Händen der Hausverwaltung ... 132.530 € zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte für den Fall der Beseitigung der festgestellten Schallmängel durch Ein

Oberlandesgericht München Endurteil, 08. Aug. 2017 - 9 U 3652/16 Bau

bei uns veröffentlicht am 08.08.2017

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 03.08.2016, Az. 8 O 4916/14, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Okt. 2017 - VI ZR 61/17

bei uns veröffentlicht am 24.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 61/17 Verkündet am: 24. Oktober 2017 Olovcic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Europäischer Gerichtshof Urteil, 07. Sept. 2017 - C-247/16

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zehnte Kammer) 7. September 2017 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 1999/44/EG – Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter – Begriff des...

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - VII ZR 197/16

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 197/16 Verkündet am: 16.03.2017 Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2017 - VII ZR 181/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor Der Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision wird stattgegeben. Das Urteil des 7. Zivils

Oberlandesgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2016 - 7 U 97/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Auf die Berufung des klagenden Landes wird das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.06.2015 (16 O 231/14) mit dem zu Grunde liegenden Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung – auch über die Kosten des Re

Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 12. Sept. 2016 - 14 C 13/16

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor auf die mündliche Verhandlung vom 08.08.2016 durch die Richterin am Landgericht Dr. S für Recht erkannt: 1. Die Beklagte wird verurteilt, 351,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.07.2015 zu zahlen

Oberlandesgericht Köln Urteil, 02. Sept. 2016 - 19 U 47/15

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Teil- und Grundurteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.03.2015 (13 O 68/14) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klagen gegen die Beklagten sind dem Grunde nach gerechtferti

Landgericht Köln Urteil, 11. Aug. 2016 - 6 S 153/15

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18.05.2015, Az. 142 C2 141/13, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1G r ü n d e 2- von der Darstellung der tatsä

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 15. Juni 2016 - 3 U 172/15

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor I.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 09.07.2015 - Sch 2 O 76/13 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 49.162,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2016 - VII ZR 266/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 266/14 Verkündet am: 28. Januar 2016 Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 24

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 10. Nov. 2015 - 10 U 14/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 23. Dezember 2014, Az. 2 O 191/11, abgeändert und die Klage abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen. Die dur

Landgericht Wuppertal Urteil, 14. Aug. 2015 - 17 O 210/12

bei uns veröffentlicht am 14.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d: 2Die K

Landgericht Mönchengladbach Urteil, 28. Mai 2015 - 10 O 389/11

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Die Widerklage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 20 %, die Beklagte trägt sie zu 80 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 05. Mai 2015 - I-24 U 92/14

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. April 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst: Die

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 03. März 2015 - 10 U 62/14

bei uns veröffentlicht am 03.03.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 16. Mai 2014, Az.: 7 O 429/08, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: a. Die Klage wird abgewiesen. b. Auf di

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 04. Nov. 2014 - I-21 U 23/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 30.1.2014 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – 7 O 34/09 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil und das angefochtene

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Aug. 2014 - VII ZR 24/12

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Teilurteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Dezember 2011 teilweise aufgehoben, soweit das Berufungsgericht den Klagean

Landgericht Bonn Urteil, 19. Aug. 2014 - 7 O 74/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.954,41 Euro nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.12.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2014 - VII ZR 55/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 31. Januar 2013 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Beklagten e

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2014 - VII ZR 67/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten zu 1 wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 26. Februar 2013 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Beklagte zu 1 zur Za

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Apr. 2014 - VIII ZR 46/13

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Januar 2013 aufgehoben und das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgeric

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 18. Feb. 2014 - I-23 U 62/13

bei uns veröffentlicht am 18.02.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.03.2013 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird

Landgericht Flensburg Beschluss, 13. Feb. 2014 - 1 T 7/14

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den ihr Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 13.11.2013 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 22. Feb. 2011 - 4 U 155/09 - 40

bei uns veröffentlicht am 22.02.2011

Tenor 1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 2. März 2009 – 15 O 30/07 – mit der Maßgabe abgeändert, dass der Klageanspruch dem Grunde nach gerechtfertigt ist. 2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 25. März 2010 - 1 U 90/09

bei uns veröffentlicht am 25.03.2010

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 11.08.2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der Zivilkammer 3 des Landgerichts Stendal aufgehoben. Das Verfahren wird zur weiteren Verhandlung und erneuten Entscheidung an das Landgericht zur

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 15. Jan. 2009 - 12 U 197/08

bei uns veröffentlicht am 15.01.2009

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 05. August 2008 - 3 O 239/07 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist vorläufig vollst

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 30. März 2006 - 13 U 229/05

bei uns veröffentlicht am 30.03.2006

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 31. Oktober 2005 wird z u r ü c k g e w i e s e n . 2. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstrec

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 13. Aug. 2003 - 1 U 757/00

bei uns veröffentlicht am 13.08.2003

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. September 2000 verkündete Urteil des Landgerichts in Saarbrücken - 16 O 258/97 - teilweise wie folgt abgeändert und neu gefasst: Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurt

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(1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung...
(1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung...
(1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung...
(1) Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. (2) Der Unternehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-...
(1) Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. (2) Der Unternehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-...