Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 585 Begriff des Landpachtvertrags

(1) Durch den Landpachtvertrag wird ein Grundstück mit den seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet. Landwirtschaft sind die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, sowie die gartenbauliche Erzeugung.

(2) Für Landpachtverträge gelten § 581 Abs. 1 und die §§ 582 bis 583a sowie die nachfolgenden besonderen Vorschriften.

(3) Die Vorschriften über Landpachtverträge gelten auch für Pachtverhältnisse über forstwirtschaftliche Grundstücke, wenn die Grundstücke zur Nutzung in einem überwiegend landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet werden.

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Schriftform: Landpachtvertrag muss Pachtobjekt genau beschreiben

23.07.2014

Ist Schriftform vorgeschrieben, muss die Vertragsurkunde den Pachtgegenstand so genau bezeichnen, dass auch für einen Dritten erkennbar ist, welche Fläche verpachtet sein soll.
Grundstücksrecht

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 581 Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag


(1) Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzei

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 582 Erhaltung des Inventars


(1) Wird ein Grundstück mit Inventar verpachtet, so obliegt dem Pächter die Erhaltung der einzelnen Inventarstücke. (2) Der Verpächter ist verpflichtet, Inventarstücke zu ersetzen, die infolge eines vom Pächter nicht zu vertretenden Umstands in A

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Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2013 - III ZR 249/12

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL III ZR 249/12 Verkündet am: 11. April 2013 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündlic

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Sept. 2009 - XII ZR 39/08

bei uns veröffentlicht am 30.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 39/08 Verkündet am: 30. September 2009 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2002 - V ZR 441/00

bei uns veröffentlicht am 12.07.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 441/00 Verkündet am: 12. Juli 2002 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2007 - V ZR 189/06

bei uns veröffentlicht am 13.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 189/06 Verkündet am: 13. Juli 2007 Weschenfelder, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2013 - III ZR 266/12

bei uns veröffentlicht am 21.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 266/12 Verkündet am: 21. Februar 2013 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 95 A

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Nov. 2006 - LwZR 6/05

bei uns veröffentlicht am 24.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL LwZR 6/05 Verkündet am: 24. November 2006 Langendörfer-Kunz, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. März 2019 - M 19 K 17.3738

bei uns veröffentlicht am 22.03.2019

Tenor I. Die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung des Landratsamts … vom 10. Juli 2017 wird aufgehoben. II. Der Beklagte und die Beigeladenen als Gesamtschuldner tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlic

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 02. Okt. 2014 - L 1 LW 24/11

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 10. Mai 2011 wird aufgehoben. II. Der Bescheid der Beklagten vom 14. Oktober 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. November 2005 in der Fassung des Bescheids

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 02. Okt. 2014 - L 1 LW 23/11

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 10.Mai 2011 wird aufgehoben. II. Die Bescheide der Beklagten vom 13. Oktober 2004, 18. März 2005, 07. April 2005 und 29. Juni 2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 1

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Juni 2016 - M 2 S 16.1394

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 18. Februar 2016 wird hinsichtlich Ziffer 4. des Bescheids vom 26. Januar 2016 angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Von den Kosten des Verfahrens trägt die An

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Nov. 2017 - LwZR 5/16

bei uns veröffentlicht am 24.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL LwZR 5/16 Verkündet am: 24. November 2017 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2016 - BLw 2/15

bei uns veröffentlicht am 29.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 2/15 vom 29. April 2016 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja LPachtVG § 4 Abs. 1 Nr. 1 Unterliegt ein nach § 2 Abs. 1 GrdstVG genehmigungsbedürftiger Verkauf

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 19. Jan. 2015 - 12 W 95/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 26. November 2014 aufgehoben. Das einstweilige Verfügungsverfahren wird auf den Hilfsantrag des

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Nov. 2014 - LwZR 6/13

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil LwZR 6/13 Verkündet am: 28. November 2014 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Amtsgericht Wernigerode Urteil, 22. Apr. 2014 - 10 Lw 13/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2014

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Landpachtverhältnis über die Flurstücke Gemarkung Flur ..

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 13. März 2014 - 10 U 92/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 02.08.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts -Landwirtschaftsgericht - Ibbenbüren wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Beklagte verurteilt bleibt, die folgenden Grundstücke im Zustand ordnungsg

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(1) Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren...