Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 475 Anwendbare Vorschriften

(1) Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen abweichend von § 271 Absatz 1 nur unverzüglich verlangen. Der Unternehmer muss die Ware in diesem Fall spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss übergeben. Die Vertragsparteien können die Leistungen sofort bewirken.

(2) § 447 Absatz 1 gilt mit der Maßgabe, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Käufer übergeht, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.

(3) § 439 Absatz 6 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind. Die §§ 442, 445 und 447 Absatz 2 sind nicht anzuwenden.

(4) Der Verbraucher kann von dem Unternehmer für Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 2 und 3 entstehen und die vom Unternehmer zu tragen sind, Vorschuss verlangen.

(5) Der Unternehmer hat die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat, und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchzuführen, wobei die Art der Ware sowie der Zweck, für den der Verbraucher die Ware benötigt, zu berücksichtigen sind.

(6) Im Fall des Rücktritts oder des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung wegen eines Mangels der Ware ist § 346 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Unternehmer die Kosten der Rückgabe der Ware trägt. § 348 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Nachweis des Verbrauchers über die Rücksendung der Rückgewähr der Ware gleichsteht.

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Kaufrecht: Haftungsausschluss für öffentliche Äußerungen

22.11.2017

Der Verkäufer kann im Rahmen eines Online-Verkaufsangebots die Haftung für das Fehlen bestimmter Eigenschaften wirksam ausschließen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Zivilrecht Berlin
Kaufrecht

Zivilrecht: Divergenz zwischen Internetanzeige und Bestellschein beim Autokauf

25.04.2017

Der Autohändler muss den Käufer ausdrücklich auf das Fehlen in der Internetanzeige beschriebener Eigenschaften des Autos hinweisen.
Allgemeines

Kaufrecht: Wirksame Fristsetzung zur Nacherfüllung bei Verlangen nach "schneller Behebung"

18.08.2016

Für eine Fristsetzung genügt es, wenn der Gläubiger deutlich macht, dass dem Schuldner für die Erfüllung nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht.
Kaufrecht

Kaufrecht: Auslegung einer "Besichtigungsklausel" als Ausschluss der Gewährleistung

13.05.2016

Haben die Parteien mit der Formulierung "im Zustand wie in unserem Lager vorhanden und besichtigt" die Gewährleistung ausgeschlossen, so sind hiervon nur Beschaffenheitsvereinbarungen nicht erfasst.
Kaufrecht

Vertragsrecht: Zu den Anforderungen an eine Verkürzung der Verjährungsfrist

17.06.2015

Für Schadensersatzansprüche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Gebrauchtwagenkauf.
Allgemeines

UWG: Zur Beschränkung des Werberechts von Unternehmen

17.10.2014

Eine irreführende Werbung mit bei Leistungsstörungen bestehenden Gewährleistungsansprüchen liegt nicht vor, wenn sich die bestehenden Ansprüche nicht als etwas Ungewöhnliches herausgestellen.
Allgemeines

Verbrauchsgüterkauf: „B-Ware“ ist nicht zwingend gebraucht

28.03.2014

Bei Artikeln handelt es sich nur dann um gebrauchte Sachen i.S.d. BGB, wenn diese bereits ihrem gewöhnlichen Verwendungszweck zugeführt wurden.
Allgemeines

Wann ist ein Tier gebraucht?

von Rechtsanwalt Markus Keubke, LL.M., Rechtsanwalt Markus Keubke, LL.M.
16.01.2014

Diese Frage stellt im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufes von Tieren eine spannende Frage, da vom Zustand der Kaufsache, ob neu oder gebraucht, u.a. die Dauer der Gewährleistung abhängt. Bei neuen Sachen muss die Gewährleistung gemäß § 475 Abs. 2 BGB mi

Vertragsrecht: Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei Küchenlieferung und -einbau

02.05.2013

"Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen" ist unwirksam.
Allgemeines

Wettbewerbsrecht: Zur missbräuchlichen Geltendmachung einer Vertragsstrafe

30.07.2012

diese Frage richtet sich nicht nach § 8 IV UWG, sondern nach § 242 BGB-BGH vom 31.05.12-Az:I ZR 45/11-Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht
Allgemeines

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 13 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 453 Rechtskauf; Verbrauchervertrag über den Kauf digitaler Inhalte


(1) Die Vorschriften über den Kauf von Sachen finden auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen entsprechende Anwendung. Auf einen Verbrauchervertrag über den Verkauf digitaler Inhalte durch einen Unternehmer sind die folgenden Vorschriften

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 650 Werklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte


(1) Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung. § 442 Abs. 1 Satz 1 findet bei diesen Verträgen auch Anwendung, wenn der Mangel auf d

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 479 Sonderbestimmungen für Garantien


(1) Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss Folgendes enthalten:1.den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, darauf, dass die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist sow
zitiert 10 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 346 Wirkungen des Rücktritts


(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. (2)

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 275 Ausschluss der Leistungspflicht


#BJNR001950896BJNE026802377 (1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist. (2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtu

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag


(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 439 Nacherfüllung


(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 271 Leistungszeit


(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken. (2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläu

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz


Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlg

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 348 Erfüllung Zug-um-Zug


Die sich aus dem Rücktritt ergebenden Verpflichtungen der Parteien sind Zug um Zug zu erfüllen. Die Vorschriften der §§ 320, 322 finden entsprechende Anwendung.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 442 Kenntnis des Käufers


(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend mac

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf


(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführu

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 445 Haftungsbegrenzung bei öffentlichen Versteigerungen


Wird eine Sache auf Grund eines Pfandrechts in einer öffentlichen Versteigerung unter der Bezeichnung als Pfand verkauft, so stehen dem Käufer Rechte wegen eines Mangels nur zu, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie

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Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10

bei uns veröffentlicht am 13.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 215/10 Verkündet am: 13. Juli 2011 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2012 - I ZR 40/11

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 40/11 Verkündet am: 19. Juli 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 19. März 2014 - I ZR 185/12

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 1 8 5 / 1 2 Verkündet am: 19. März 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Feb. 2010 - VIII ZR 67/09

bei uns veröffentlicht am 17.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 67/09 Verkündet am: 17. Februar 2010 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Nov. 2005 - VIII ZR 116/05

bei uns veröffentlicht am 09.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 116/05 Verkündet am: 9. November 2005 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2007 - VIII ZR 259/06

bei uns veröffentlicht am 18.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 259/06 Verkündet am: 18. Juli 2007 Ermel Justizangesellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2013 - VIII ZR 186/12

bei uns veröffentlicht am 13.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 186/12 Verkündet am: 13. März 2013 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2008 - VIII ZR 253/05

bei uns veröffentlicht am 12.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 253/05 Verkündet am: 12. März 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Nov. 2013 - VIII ZR 353/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VIII ZR 353/12 Verkündet am: 6. November 2013 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Nov. 2013 - I ZR 104/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 104/12 Verkündet am: 6. November 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 31. März 2010 - I ZR 34/08

bei uns veröffentlicht am 31.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 34/08 Verkündet am: 31. März 2010 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2010 - I ZR 140/08

bei uns veröffentlicht am 19.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 140/08 Verkündet am: 19. Mai 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2012 - I ZR 146/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 146/11 Verkündet am: 5. Dezember 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2012 - I ZR 88/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILVERSÄUMNISURTEIL und URTEIL I ZR 88/11 Verkündet am: 5. Dezember 2012 Führinger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsena

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2006 - VIII ZR 72/06

bei uns veröffentlicht am 22.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 72/06 Verkündet am: 22. November 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Mai 2012 - I ZR 45/11

bei uns veröffentlicht am 31.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 45/11 Verkündet am: 31. Mai 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Nov. 2008 - VIII ZR 200/05

bei uns veröffentlicht am 26.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 200/05 Verkündet am: 26. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Landgericht München I Endurteil, 30. Juli 2018 - 33 O 12885/17

bei uns veröffentlicht am 30.07.2018

Tenor Die Beklagte ... verurteilt, ... bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,– EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, dies

Oberlandesgericht München Endurteil, 14. Dez. 2016 - 20 U 1458/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 11.03.2016, Az. 51 O 1707/15, aufgehoben. II. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 330.000 € nebst Zinsen in Höhe von

Landgericht Aschaffenburg Urteil, 27. Feb. 2015 - 32 O 216/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Gründe Landgericht Aschaffenburg Az.: 32 O 216/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 27.02.2015 In dem Rechtsstreit ... - Kläger - Prozessbevollmächtigte: ... gegen ... - Beklagte - Proze

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2017 - VIII ZR 83/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 83/16 Verkündet am: 22. November 2017 Vorusso, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2017 - VIII ZR 271/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 271/16 Verkündet am: 27. September 2017 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2017 - VIII ZR 278/16

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 278/16 Verkündet am: 19. Juli 2017 Vorusso Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 16. Nov. 2016 - 12 U 52/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.02.2016 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Dieses Urteil und die angegriffene Entscheidung sind

Landgericht Wuppertal Urteil, 08. Nov. 2016 - 16 S 44/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Velbert vom 08.04.2016 (12 C 314/15) wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die

Landgericht Düsseldorf Urteil, 24. Okt. 2016 - 5 O 198/15

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.081,47 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.7.2015 Zug um Zug gegen Herausgabe und Rückübereignung des Fahrzeuges PKW Audi A5, Fahrzeugident-Nr. WAUZZZ

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2016 - VIII ZR 103/15

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 103/15 Verkündet am: 12. Oktober 2016 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 08. Sept. 2016 - I-5 U 99/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 02.07.2015 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.522,98 Euro nebst Zinsen in Höh

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 18. Aug. 2016 - I-3 U 20/15

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden das am 19. März 2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg sowie deren Teilversäumnisurteil vom 14. August 2014 teilweise geändert und insgesamt – unter Einbeziehung des Schlussurtei

Landgericht Essen Urteil, 26. Juli 2016 - 19 O 90/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt,  an die Klägerin 17.088,96 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.01.2015 Zug um Zug gegen Rückübereignung des 2007 geborenen Rappwallachs „G“ abstammend von „G1“ aus ein

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2016 - VIII ZR 49/15

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 49/15 Verkündet am: 13. Juli 2016 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 437 Nr. 2, § 32

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 29. Juni 2016 - VI-3 Kart 95/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor               Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.               Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.               Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe A. 1Die Antragstellerin ist eine Toc

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 191/15 Verkündet am: 29. Juni 2016 Vorusso Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2016 - VIII ZR 261/14

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 261/14 Verkündet am: 6. April 2016 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Feb. 2016 - VIII ZR 38/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 38/15 Verkündet am: 24. Februar 2016 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 22. Feb. 2016 - 5 U 110/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 10.07.2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, -  an den Kläger das Fahrzeug vom Typ B, Fahrgestellnummer:

Landgericht Dortmund Urteil, 02. Okt. 2015 - 4 O 101/15

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.810,00 € (in Worten: siebentausendachthundertzehn Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2015 Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des PK

Landgericht Arnsberg Urteil, 03. Sept. 2015 - 8 O 63/15

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Die einstweilige Verfügung der Kammer gemäß Beschluss vom 29.05.2015 in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 08.06.2015 bleibt aufrechterhalten. Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. 1Tatbestand: 2Die Verfügu

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Apr. 2015 - VIII ZR 104/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 104/14 Verkündet am: 29. April 2015 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Landgericht Heidelberg Urteil, 05. Feb. 2015 - 2 O 75/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 04.09.2014 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Säumnis im Termin vom 04.09.2014 bedingten Kosten; diese

Landgericht Heidelberg Urteil, 28. Jan. 2015 - 1 S 22/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 21.03.2013, Az. 24 C 331/12, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst: a) Der Beklagte wird verurteilt, an d

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 22. Jan. 2015 - I-3 U 30/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 14. November 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das vorliegende und da

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 14. Jan. 2015 - 12 U 147/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 2. September 2014 verkündete Einzelrichterurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vor

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 13. Nov. 2014 - 2 U 58/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. März 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg teilweise abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.999,- Euro nebst Zinsen in Höhe von fü

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 20. Juni 2014 - 19 U 169/13

bei uns veröffentlicht am 20.06.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 1.10.2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 29. Apr. 2014 - 28 U 51/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 04. Februar 2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert. Der Beklagte wird veru

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 01. Apr. 2014 - 28 U 85/13

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. März 2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.905,17 EUR sowie vorgerichtliche Rechtsanwalts

Landgericht Bonn Urteil, 12. Feb. 2014 - 1 O 368/11

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor 1.       Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.489, 34 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 3.800,00 Euro seit dem 15.08.2011, aus einem Betrag in Höhe von 3.6

Landgericht Mönchengladbach Urteil, 24. Okt. 2013 - 6 O 53/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten um die Rüc

Landgericht Kiel Urteil, 27. Sept. 2013 - 17 O 147/13

bei uns veröffentlicht am 27.09.2013

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu u

Referenzen

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist...
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist...
(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken. (2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die...
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der...
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der...
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-...
(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der...
(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der...
Wird eine Sache auf Grund eines Pfandrechts in einer öffentlichen Versteigerung unter der Bezeichnung als Pfand verkauft, so stehen dem Käufer Rechte wegen eines Mangels nur zu, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die...
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der...
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der...
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-...
(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. (2) Statt der...
(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. (2) Statt der...
(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. (2) Statt der...
Die sich aus dem Rücktritt ergebenden Verpflichtungen der Parteien sind Zug um Zug zu erfüllen. Die Vorschriften der §§ 320, 322 finden entsprechende Anwendung.