Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 490 Außerordentliches Kündigungsrecht

(1) Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehens im Zweifel stets, nach Auszahlung nur in der Regel fristlos kündigen.

(2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem der Sollzinssatz gebunden und das Darlehen durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, unter Einhaltung der Fristen des § 488 Abs. 3 Satz 2 vorzeitig kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten und seit dem vollständigen Empfang des Darlehens sechs Monate abgelaufen sind. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache hat. Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung).

(3) Die Vorschriften der §§ 313 und 314 bleiben unberührt.

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Kapitalmarktrecht: Bausparkasse darf Bausparvertrag nicht vor Zuteilungsreife kündigen

31.01.2017

Eine Bausparkasse darf einen Bausparvertrag nicht vor dessen Zuteilungsreife kündigen. Das gilt auch, wenn der Vertrag bereits zuteilungsreif ist. Tut sie es doch, ist die Kündigung unwirksam.
Anlegerrecht

Arbeitsrecht: Zur Unwirksamkeit einer Klausel im Vertrag über Arbeitgeberdarlehen

12.06.2014

Wenn die Klausel den Arbeitgeber zur Kündigung des Darlehensvertrages in allen Fällen berechtigt, in denen das Arbeitsverhältnis vor vollständiger Rückzahlung des Darlehens beendet wird.
Sonderzahlungen

Kapitalmarktrecht: Zur Haftung einer das Fondsobjekt eines geschlossenen Immobilienfonds finanzierenden Bank

15.04.2014

wegen Beihilfe zu einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung der Anleger durch die Fondsinitiatoren.
Anlegerrecht

Vorfälligkeitsentschädigung

04.09.2012

Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Anspruch der Bank auf Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts

18.02.2011

OLG-Schleswig-Hinweisbeschluss vom 03.05.2010 - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Bankentgelte

Insolvenzrecht: Patronatserklärung kann gekündigt werden

27.10.2010

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Insolvenzrecht

Stammkapital: Einlageneinzahlungen auf ein in Cash-Pool einbezogenes Konto ist verdeckte Sacheinlage

08.10.2009

wenn der Saldo auf dem Zentralkonto des Cash-Pools im Zeitpunkt der Weiterleitung zulasten der Gesellschaft negativ ist-BGH vom 20.07.09-Az: II ZR 273/07

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Kreditwesengesetz - KredWG | § 10 Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung


(1) Im Interesse der Erfüllung der Verpflichtungen der Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere im Interesse der Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte,
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 313 Störung der Geschäftsgrundlage


(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kan

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag


(1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit da

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 314 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund


(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Urteil, 21. Nov. 2019 - IX ZR 223/18

bei uns veröffentlicht am 21.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 223/18 Verkündet am: 21. November 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 135 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2013 - XI ZR 295/12

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil XI ZR 295/12 Verkündet am: 3. Dezember 2013 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 826 C,

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2009 - II ZR 273/07

bei uns veröffentlicht am 20.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 273/07 Verkündet am: 20. Juli 2009 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2019 - IX ZR 149/16

bei uns veröffentlicht am 14.02.2019

Berichtigt durch Beschluss vom 28.3.2019 Kirchgeßner, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILVERSÄUMNIS- UND ENDURTEIL IX ZR 149/16 Verkündet am: 14. Februar 2019 Preuß Justizangestell

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Okt. 2011 - I ZR 54/10

bei uns veröffentlicht am 06.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 54/10 Verkündet am: 6. Oktober 2011 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Feb. 2007 - II ZR 234/05

bei uns veröffentlicht am 05.02.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 234/05 Verkündet am: 5. Februar 2007 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2019 - IX ZR 77/19

bei uns veröffentlicht am 12.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEIL-URTEIL IX ZR 77/19 Verkündet am: 12. Dezember 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 307 Ab

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2019 - XI ZR 650/18

bei uns veröffentlicht am 05.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 650/18 Verkündet am: 5. November 2019 Strietzel Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 492 Ab

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. März 2009 - XI ZR 492/07

bei uns veröffentlicht am 10.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 492/07 vom 10. März 2009 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. März 2009 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. El

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Apr. 2009 - II ZR 88/08

bei uns veröffentlicht am 20.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 88/08 Verkündet am: 20. April 2009 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB §§ 172 Abs. 4, 5 a) Ge

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2018 - XI ZB 7/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 7/17 vom 25. September 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:250918BXIZB7.17.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. September 2018 durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Ellenberger, die Rich

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juni 2017 - XI ZR 716/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 716/16 Verkündet am: 20. Juni 2017 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:200617UXIZR716.16.0 Der X

Finanzgericht München Urteil, 25. Apr. 2016 - 7 K 1252/14

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin ist eine GmbH. Sie wurde am … 2010 durch notarielle Urkunde als gemeinnützige GmbH errich

Landgericht München II Endurteil, 08. Juli 2019 - 11 O 4207/17 Fin

bei uns veröffentlicht am 08.07.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Landgericht Bamberg Endurteil, 09. Jan. 2015 - 3 S 80/14

bei uns veröffentlicht am 09.01.2015

Gründe Landgericht Bamberg Az.: 3 S 80/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 09.01.2015 0120 C 1231/13 AG Bamberg In dem Rechtsstreit 1) ... - Kläger, Berufungsbeklagter u. Anschlussberufungskläger - 2)

Oberlandesgericht München Endurteil, 25. Apr. 2018 - 13 U 2823/17

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 14.07.2017 (Az.: 27 O 8825/16) dahingehend abgeändert, dass festgestellt wird, dass dem Kläger im Insolvenzverfahren über das Vermögen der T. Capi

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Juni 2018 - 23 U 1542/17

bei uns veröffentlicht am 04.06.2018

Tenor Die Anhörungsrüge des Beklagten gegen das Urteil, AZ: 23 U 1542/17, vom 26.04.2018 wird kostenfällig zurückgewiesen. Gründe I. Der Beklagte hat mit Schriftsatz vom 17.05.2018, eingegangen bei Gericht

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 04. Aug. 2015 - 6 O 7471/14

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Gründe Landgericht Nürnberg-Fürth Az.: 6 O 7471/14 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit 1) ... - Klägerin 2) 2) ... - Kläger Prozessbevollmächtigte zu 1 und 2: ... gegen ... - Bekla

Landgericht Bamberg Endurteil, 02. Dez. 2015 - 2 O 291/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Oberlandesgericht München Urteil, 18. Jan. 2018 - 29 U 757/17

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Landgericht München I vom 1. Februar 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstrei

Finanzgericht München Urteil, 25. Juli 2017 - 2 K 310/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob die von der Klägerin an die Beigeladenen gezahlten Darlehenszinsen dem Teileinkünfteverf

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 30. Juni 2014 - 6 O 6335/13

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Beschluss Der

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 29. Sept. 2014 - 6 O 2273/14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 55.778,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit 10.03.2014 zu zahlen. Der Beklagten wird nachgelassen, aus dem Zinsbetrag die Kapitaler

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 10. Nov. 2014 - 6 O 4120/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien am 21.05.2008 geschlossene Darlehensvertrag, Nr. 264440-01, über nominell 115.000,00 € durch die Widerrufserklärung des Klägers vom 21.03.2014 unwirksam geworden ist.

Landgericht Nürnberg-Fürth Urteil, 20. Apr. 2015 - 6 O 9499/14

bei uns veröffentlicht am 20.04.2015

Tenor I. Es wird festgestellt, dass das von der Klägerin mit der Beklagten am 24.03.2009 geschlossene Darlehensvertragsverhältnis Nr. XXX durch wirksamen Widerruf der Klägerin vom 31.10.2014 in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt wurde.

Landgericht Kempten (Allgäu) Endurteil, 11. Okt. 2018 - 1 HK O 1039/17

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 04. Dez. 2018 - 19 U 27/18

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.01.2018 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall

Oberlandesgericht München Endurteil, 20. Juni 2018 - 7 U 1079/18

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Landgerichts München I vom 22.03.2018, Az. 12 HK O 2996/18, aufgehoben und der Antrag der Klägerin vom 28.02.2018 zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Re

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2018 - XI ZR 445/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 445/17 Verkündet am: 20. Februar 2018 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Finanzgericht Hamburg Urteil, 03. Nov. 2017 - 6 K 20/17

bei uns veröffentlicht am 03.11.2017

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist die Berücksichtigung von Darlehenszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung streitig. 2 Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. D

Bundesarbeitsgericht Urteil, 28. Sept. 2017 - 8 AZR 67/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. November 2014 - 14 Sa 463/14 - aufgehoben.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Juli 2017 - 5 K 1003/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Der Einkommensteuerbescheid für 2012 vom 6. Oktober 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. Dezember 2015 wird dahin gehend geändert, dass ein weiterer Verlust gemäß § 17 EStG in Höhe von 9.000

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 29. März 2017 - 9 U 223/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 15.11.2016, Az. 3 O 117/16, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2017 - XI ZR 272/16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 272/16 Verkündet am: 21. Februar 2017 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:210217UXIZR272.16.0 De

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2017 - XI ZR 185/16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. März 2016 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als auf die Berufung der Klägerin

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2017 - IX ZR 130/16

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 130/16 Verkündet am: 12. Januar 2017 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 129 Abs. 1, §

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2016 - XI ZR 187/14

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 187/14 Verkündet am: 22. November 2016 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 497 Abs

Landgericht Aachen Urteil, 15. Nov. 2016 - 10 O 247/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 4.169,26 Euro nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB p.a. hieraus seit dem 28.07.2016 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als G

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 08. Nov. 2016 - 17 U 185/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 09.10.2015, Az. 7 O 126/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsrechtszugs zu tragen. 3. Dieses Urteil und das angefoc

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 31. Aug. 2016 - 31 U 132/15

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.05.2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum (Az. I-1 O 192/14) wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckba

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 05. Aug. 2016 - 8 U 1091/15

bei uns veröffentlicht am 05.08.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 7. September 2015, Az. 5 O 237/14, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verur

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 04. Aug. 2016 - 12 W 391/16

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 6. Juni 2016 wird zurückgewiesen. Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegr

Landgericht Bonn Urteil, 04. Aug. 2016 - 2 O 483/15

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Tatbestand 2Die Kläger nehmen die Beklagte

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 29. Juli 2016 - 8 U 922/15

bei uns veröffentlicht am 29.07.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 15. Juni 2015, Az. 5 O 209/14, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 29. Juli 2016 - 8 U 927/15

bei uns veröffentlicht am 29.07.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 14.07.2015, Az. 6 O 149/14, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, a

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 22. Juli 2016 - I-16 U 109/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.05.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal – 4 O 397/14 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 59.349,88 Euro nebs

Landgericht Münster Urteil, 05. Juli 2016 - 014 O 536/15

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.505,67 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.04.2016 zu zahlen. Die Beklagte wird ferner verurteilt, eine löschungsfähige Quittung nach §§ 1

Landgericht Krefeld Urteil, 01. Juli 2016 - 1 S 89/15

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das am 24.09.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld (Aktenzeichen 12a C 120/14) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung insoweit abgeändert wird, als die Kläger die Kosten erster

Landgericht Hamburg Urteil, 10. Juni 2016 - 330 O 391/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin nach einem Streitwert in Höhe von € 256.092,--. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung der Beklagten in Höhe

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Mai 2016 - XI ZR 370/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 370/15 Verkündet am: 31. Mai 2016 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

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(1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur...
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