Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

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Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - Kündigung - Rechtsanwältin Dorit Jäger - BSP Rechtsanwälte 10117 Berlin Mitte
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(1) Die öffentliche Stelle stellt sicher, dass die oder der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird. (2) Die öffentliche Stelle unterstützt die Date

(1) Das Beschäftigungsverhältnis eines in Heimarbeit Beschäftigten kann beiderseits an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages gekündigt werden. (2) Wird ein in Heimarbeit Beschäftigter von einem Auftraggeber oder Zwischenmeister länger als

(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten mit Ausnahme von § 169 auch bei außerordentlicher Kündigung, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt. (2) Die Zustimmung zur Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen be
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(1) Wird nach dem Beginn der Dienstleistung das Dienstverhältnis auf Grund des § 626 oder des § 627 gekündigt, so kann der Verpflichtete einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Kündigt er, ohne durch vertragswi

(1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit fe

(1) Ist bei einem dauernden Dienstverhältnis, welches die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nimmt, der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der Dienstberechtigte ihm im Falle der
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published on 15.12.2023 15:15

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 24. August 2023 entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der sich in einer privaten Chatgruppe beleidigend, rassistisch, sexistisch und zu Gewalt anstiftend über Vorgesetzte und Kollegen äuß
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Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 24. August 2023 entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der sich in einer privaten Chatgruppe beleidigend, rassistisch, sexistisch und zu Gewalt anstiftend über Vorgesetzte und Kollegen äußert, sich nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen kann. Der Kläger, der Teil einer siebenköpfigen Chatgruppe war, wurde fristlos gekündigt, nachdem der Arbeitgeber von den Äußerungen erfahren hatte.

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published on 15.11.2021 11:23

Schadensersatz ohne Vermögensschaden? Das ist tatsächlich möglich! Mittels der sogenannten eingeschränkten Kommerzialisierungsthese ist auch der Nutzungsausfallschaden von Wirtschaftsgütern, die für die alltägliche
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Schadensersatz ohne Vermögensschaden? Das ist tatsächlich möglich! Mittels der sogenannten eingeschränkten Kommerzialisierungsthese ist auch der Nutzungsausfallschaden von Wirtschaftsgütern, die für die alltägliche Lebensführung von zentralster Bedeutung sind, möglich. In diesem Urteil entschied nun der BGH, dass auch das Internet zu diesen zentralen Wirtschaftsgütern des alltäglichen Lebens gehört.

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published on 29.05.2013 00:00

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