Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 651c Verbundene Online-Buchungsverfahren

(1) Ein Unternehmer, der mittels eines Online-Buchungsverfahrens mit dem Reisenden einen Vertrag über eine Reiseleistung geschlossen hat oder ihm auf demselben Weg einen solchen Vertrag vermittelt hat, ist als Reiseveranstalter anzusehen, wenn

1.
er dem Reisenden für den Zweck derselben Reise mindestens einen Vertrag über eine andere Art von Reiseleistung vermittelt, indem er den Zugriff auf das Online-Buchungsverfahren eines anderen Unternehmers ermöglicht,
2.
er den Namen, die Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse des Reisenden an den anderen Unternehmer übermittelt und
3.
der weitere Vertrag spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung des Vertragsschlusses über die erste Reiseleistung geschlossen wird.

(2) Kommen nach Absatz 1 ein Vertrag über eine andere Art von Reiseleistung oder mehrere Verträge über mindestens eine andere Art von Reiseleistung zustande, gelten vorbehaltlich des § 651a Absatz 4 die vom Reisenden geschlossenen Verträge zusammen als ein Pauschalreisevertrag im Sinne des § 651a Absatz 1.

(3) § 651a Absatz 5 Nummer 2 ist unabhängig von der Höhe des Reisepreises anzuwenden.

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Zivilrecht: Reisekostenerstattung nach Unfall

02.05.2017

Verunglückt der Reisende bei dem gebuchten Transfer zum Urlaubsort, muss ihm der Reiseveranstalter den Reisepreis ersetzen. Dabei ist unerheblich, ob der Reiseveranstalter den Unfall verschuldet hat oder nicht.
Allgemeines

Reiserecht: Keine Entbehrlichkeit der Anzeige eines Reisemangels bei Kenntnis des Reiseveranstalters

17.11.2016

Die Anzeige eines Reisemangels durch den Reisenden ist nicht schon deshalb entbehrlich, weil dem Reiseveranstalter der Mangel bereits bekannt ist.
Reiserecht

Reiserecht: Geltendmachung von Entschädigungszahlungen wegen mangelhafter Kreuzfahrt

10.09.2013

Inwieweit eine Reise mangelhaft war und sich der Reisepreis somit mindert, kann bei einer Kreuzfahrt nur durch eine Gesamtbetrachtung beurteilt werden.
Reiserecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 312 Anwendungsbereich


(1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen sich der Verbraucher zu der Zahlung eines Preises verpflichtet. (1a) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auch

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 651d Informationspflichten; Vertragsinhalt


(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden, bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt, nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Er erfüllt damit zugleich die Verpfl
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 651a Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag


(1) Durch den Pauschalreisevertrag wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. (2) Eine Pausch

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Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2018 - X ZR 96/17

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL X ZR 96/17 Verkündet am: 3. Juli 2018 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2013 - X ZR 15/11

bei uns veröffentlicht am 14.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 15/11 Verkündet am: 14. Mai 2013 Besirovic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Juli 2012 - X ZR 154/11

bei uns veröffentlicht am 31.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 154/11 Verkündet am: 31. Juli 2012 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juni 2019 - X ZR 166/18

bei uns veröffentlicht am 25.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 166/18 Verkündet am: 25. Juni 2019 Zöller Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2007 - X ZR 87/06

bei uns veröffentlicht am 12.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 87/06 Verkündet am: 12. Juni 2007 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2006 - V ZR 33/06

bei uns veröffentlicht am 13.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 33/06 Verkündet am: 13. Oktober 2006 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtsh

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2012 - X ZR 76/11

bei uns veröffentlicht am 17.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 76/11 Verkündet am: 17. April 2012 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2008 - X ZR 37/08

bei uns veröffentlicht am 07.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 37/08 Verkündet am: 7. Oktober 2008 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB § 651e Abs.

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 03. Juli 2018 - X ZR 96/17

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor Auf die Revision wird das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 1. August 2017 aufgehoben. Auf

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Mai 2018 - X ZR 94/17

bei uns veröffentlicht am 29.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 94/17 Verkündet am: 29. Mai 2018 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Nov. 2017 - X ZR 111/16

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 111/16 Verkündet am: 21. November 2017 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2017 - X ZR 49/16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 49/16 Verkündet am: 21. Februar 2017 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2016 - X ZR 118/15

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 118/15 Verkündet am: 6. Dezember 2016 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:061216UXZR118.15.0 Der X.

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2016 - X ZR 117/15

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

SprGr.: II BE: RinBGH Schuster BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 117/15 Verkündet am: 6. Dezember 2016 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk

Landgericht Koblenz Urteil, 07. Nov. 2016 - 2 S 28/15

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor 1. Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Westerburg vom 22.01.2015, Az: 21 C 128/14, teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an de

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2016 - X ZR 123/15

bei uns veröffentlicht am 19.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 123/15 Verkündet am: 19. Juli 2016 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Amtsgericht Bonn Urteil, 30. Dez. 2015 - 101 C 423/15

bei uns veröffentlicht am 30.12.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag i.H.v. 1.022,76 EUR zuzüglich Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 3.6.2015 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander a

Amtsgericht Köln Urteil, 06. Nov. 2015 - 133 C 127/15

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor 1.       Die Klage wird abgewiesen. 2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Ur

Landgericht Düsseldorf Urteil, 09. Okt. 2015 - 22 S 89/15

bei uns veröffentlicht am 09.10.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.02.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss (75 C 3139/14) abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klä

Amtsgericht Köln Urteil, 07. Sept. 2015 - 142 C 78/15

bei uns veröffentlicht am 07.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung auf Grund des Urteiles gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils v

Landgericht Köln Urteil, 24. Aug. 2015 - 2 O 56/15

bei uns veröffentlicht am 24.08.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) 4.290,82 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.09.2014 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) 1.974,51 Euro zuzügli

Amtsgericht Neuss Urteil, 17. Feb. 2015 - 75 C 3139/14

bei uns veröffentlicht am 17.02.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.002,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Kl

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 10. Feb. 2015 - I-21 U 149/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil der 1. Zivilkammer, Einzelrichter, des Landgerichts Duisburg, AZ.: 1 O 203/13 vom 18.07.2014 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Bek

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 16. Dez. 2014 - I-21 U 67/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. 1I. 2Von der Wiedergabe des Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a

Landgericht Saarbrücken Urteil, 08. Feb. 2013 - 10 S 134/12

bei uns veröffentlicht am 08.02.2013

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.5.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Merzig (Aktenzeichen: 26 C 1062/11 (08)) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufi

Amtsgericht Mannheim Urteil, 15. Apr. 2011 - 10 C 122/10

bei uns veröffentlicht am 15.04.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 18. Apr. 2007 - 7 U 73/06

bei uns veröffentlicht am 18.04.2007

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 14.03.2006 - 2 O 488/05 - im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert: Die Klagen werden abgewiesen.

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(1) Durch den Pauschalreisevertrag wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. (2) Eine Pauschalreise ist...
(1) Durch den Pauschalreisevertrag wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. (2) Eine Pauschalreise ist...
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