(1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.

(2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.

(3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

(4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.

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Kaufrecht: Haftungsausschluss für öffentliche Äußerungen

22.11.2017

Der Verkäufer kann im Rahmen eines Online-Verkaufsangebots die Haftung für das Fehlen bestimmter Eigenschaften wirksam ausschließen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Zivilrecht Berlin
Kaufrecht

Zivilrecht: Anspruch auf Ersatzlieferung trotz nachträglicher Mangelbehebung

14.09.2017

Ein Autokäufer, dessen mangelhaft war, kann einen Anspruch auf Neulieferung haben, obwohl der Fehler möglicherweise behoben wurde, nachdem der Käufer die Neulieferung verlangt hatte.
Verbraucherrecht

Zivilrecht: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

10.08.2017

Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen.
Kaufrecht

Franchiserecht: Zur Wirksamkeit von Alleinbezugsbindungen in Franchise-Verträgen

08.08.2014

Eine Unwirksamkeit des Franchisevertrags ergibt sich auch nicht aus etwaigen Verstößen einzelner Vertragsklauseln gegen die §§ 305 ff BGB.

Mängelrecht: Käufer kann bei Mangel der Kaufsache Privatgutachterkosten erstattet verlangen

23.07.2014

Privatgutachterkosten, die zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache aufgewandt worden sind, müssen vom Verkäufer ersetzt werden.

Kartellrecht: Zur Einstellung eines Internetvertriebs für Glücksspiele

05.12.2013

Die Ordnungsbehörde eines Bundeslandes handelt auch dann nicht als Unternehmen, wenn das Bundesland Alleingesellschafter des Erlaubnisinhabers ist.
Allgemeines

Winterdienstvertrag zur Räum- und Streuverpflichtung ist ein Werkvertrag

07.08.2013

Für Räum- und Streuverpflichtungen ist Werkvertragsrecht anwendbar, sodass die entsprechende Leistung grundsätzlich nicht abnahmebedürftig ist.
Allgemeines

Grundstückskaufvertrag: Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Kenntnis eines Mangels

02.08.2012

maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt der Annahme des Angebots, sondern der der Beurkundung des Angebots-BGH vom 15.06.12-Az:V ZR 198/11
Grundstücksrecht

Baurecht: Unverzügliche Rügepflicht gilt auch bei Lieferung von Betonfertigteilen

19.04.2012

Das Handelsrecht sieht vor, dass der Käufer bei einem Handelskauf die gelieferten Waren unverzüglich kontrollieren und einen eventuellen Mangel anzeigen muss.

Kaufrecht: Vorlagebeschluss - Ausbau- und Kostenerstattungspflicht bei mangelhaftem Verbrauchsgut?

09.03.2012

Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache- BGH-Urteil vom 21.12.2011-Az: VIII ZR 70/08
Wirtschaftsrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln


Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 326 Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht


#BJNR001950896BJNE031902377 (1) Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung; bei einer Teilleistung findet § 441 Abs. 3 entsprechende Anwendung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schuldner im
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 346 Wirkungen des Rücktritts


(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. (2)

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung


#BJNR001950896BJNE031602377 (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 347 Nutzungen und Verwendungen nach Rücktritt


(1) Zieht der Schuldner Nutzungen entgegen den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht, obwohl ihm das möglich gewesen wäre, so ist er dem Gläubiger zum Wertersatz verpflichtet. Im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts hat der Berechtigte h

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52 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2013 - V ZR 113/12

bei uns veröffentlicht am 19.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 113/12 Verkündet am: 19. April 2013 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtsho

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2013 - VII ZR 355/12

bei uns veröffentlicht am 06.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VII ZR 355/12 Verkündet am: 6. Juni 2013 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Dez. 2011 - VIII ZR 70/08

bei uns veröffentlicht am 21.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 70/08 Verkündet am: 21. Dezember 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Jan. 2008 - VIII ZR 210/06

bei uns veröffentlicht am 09.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 210/06 Verkündet am: 9. Januar 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2019 - VIII ZR 361/18

bei uns veröffentlicht am 11.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 361/18 Verkündet am: 11. Dezember 2019 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2010 - V ZR 228/09

bei uns veröffentlicht am 05.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 228/09 Verkündet am: 5. November 2010 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2012 - V ZR 141/11

bei uns veröffentlicht am 19.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 141/11 vom 19. Januar 2012 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Januar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Czub und d

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Apr. 2016 - V ZR 150/15

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL V ZR 150/15 Verkündet am: 8. April 2016 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Apr. 2016 - V ZR 145/15

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 145/15 vom 7. April 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:070416BVZR145.15.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. April 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterin

Bundesgerichtshof Urteil, 29. März 2011 - VI ZR 133/10

bei uns veröffentlicht am 29.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 133/10 Verkündet am: 29. März 2011 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Feb. 2009 - XII ZR 114/06

bei uns veröffentlicht am 11.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNIS- UND ENDURTEIL XII ZR 114/06 Verkündet am: 11. Februar 2009 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2013 - KZR 62/11

bei uns veröffentlicht am 24.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 62/11 Verkündet am: 24. September 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2010 - VIII ZR 317/09

bei uns veröffentlicht am 16.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 317/09 Verkündet am: 16. Juni 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juni 2012 - V ZR 198/11

bei uns veröffentlicht am 15.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 198/11 Verkündet am: 15. Juni 2012 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Oberlandesgericht München Endurteil, 26. Okt. 2017 - 23 U 1682/17

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Vorbehaltsurteil des Landgerichts München II, Az. 2 HK O 1861/14, vom 06.04.2017 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Be

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 20. Feb. 2017 - 14 U 199/16

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30.12.2015 abgeändert. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen PKW A … mit der nachstehenden Ausstattung Zug um Zug

Amtsgericht Nürnberg Urteil, 24. März 2015 - 13 C 8730/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Gründe Amtsgericht Nürnberg Az.: 13 C 8730/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 24.03.2015 L., JAng Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ... - Beklagte - Prozessbevollmäc

Oberlandesgericht München Endurteil, 19. Dez. 2016 - 21 U 979/16

bei uns veröffentlicht am 19.12.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21.01.2016 sowie die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12.04.2016, jeweils AZ: 31 O 14098/14, werden zurückgewies

Landgericht Ansbach Endurteil, 20. Jan. 2017 - 3 O 677/16

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Landgericht Ingolstadt Endurteil, 31. Mai 2017 - 33 O 109/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 700,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.01.2015 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 72,92 €

Landgericht Kempten (Allgäu) Endurteil, 29. März 2017 - 13 O 808/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.687,06 € zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandenen vorgerichtlichen Re

Oberlandesgericht Köln Urteil, 29. Nov. 2018 - 3 U 24/18

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 28.01.2018 – Az. 12 O 437/16 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die K

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Mai 2018 - VIII ZR 26/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 26/17 Verkündet am: 9. Mai 2018 Vorusso, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 15. Nov. 2017 - 3 O 119/17, 4 U 153/17

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.285,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2017 zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger über den Be

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2017 - VIII ZR 271/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 271/16 Verkündet am: 27. September 2017 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2017 - VII ZR 235/15

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 235/15 Verkündet am: 19. Januar 2017 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Okt. 2016 - XI ZR 482/15

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 482/15 Verkündet am: 11. Oktober 2016 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 495 Abs.

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Sept. 2016 - V ZR 4/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 4/16 vom 22. September 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 322 Abs. 1 Eine aus der Rechtskraft abgeleitete Tatsachenpräklusion erfasst nur Vortrag, der zu

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 31. Aug. 2016 - 13 W 56/16

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 11. April 2016 gegen den ihren Prozesskostenhilfeantrag vom 10. Dezember 2015 zurückweisenden Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 11. März 2016, dem Senat vorgelegt mit Nichtabhilfe

Landgericht Kiel Urteil, 25. Aug. 2016 - 12 O 360/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger verlan

Oberlandesgericht Köln Urteil, 24. Juni 2016 - 19 U 71/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor Dem Beklagten wird hinsichtlich der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Auf die Berufung des Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil des Landgericht

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 08. Apr. 2016 - V ZR 150/15

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 17. Juni 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die gegen die Beklagte zu 2

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 22. März 2016 - 28 U 44/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor Das Versäumnisurteil des Senats vom 03.11.2015 wird aufrechterhalten. Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung aus diesem Urteil und

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 15. Dez. 2015 - 17 U 145/14

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 12.08.2014 - 1 O 250/13 - wird, soweit sie sich gegen die Abweisung des Hauptantrags zu 1) richtet, als unzulässig verworfen und im Übrigen zurückgewiesen. 2.

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Apr. 2015 - VIII ZR 180/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 180/14 Verkündet am: 29. April 2015 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Landgericht Bonn Urteil, 16. Apr. 2015 - 18 O 433/10

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.216,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 16.08.2010 zu zahlen, sowie 1.005,40 € vorgerichtliche Kosten und weitere 10,- € Mahnkosten, jeweils

Landgericht Bonn Urteil, 17. März 2015 - 2 O 379/13

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor I. Das Versäumnisurteil vom 18.03.2014 wird teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.547,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.12.2013 z

Oberlandesgericht Düsseldorf Grund- und Teilurteil, 18. Feb. 2015 - I-21 U 220/13

bei uns veröffentlicht am 18.02.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.11.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.Der Widerklageantrag der Beklagten ist dem Grunde gerechtfertigt, sow

Landgericht Hamburg Urteil, 25. Sept. 2014 - 328 O 543/10

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 100.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.12.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Von den Kost

Landgericht Düsseldorf Urteil, 18. Juli 2014 - 39 O 16/11

bei uns veröffentlicht am 18.07.2014

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.596,51 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.518,03 € seit dem 4.7.2010, aus weiteren 9.039,24 € seit dem 5.9.2010 und aus weiteren 9.039,24 € seit dem 17.9

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Apr. 2014 - VIII ZR 275/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 275/13 Verkündet am: 30. April 2014 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Landgericht Düsseldorf Urteil, 20. März 2014 - 1 O 22/12

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1 2T a t b e s t a n d 3Mit notari

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 06. Feb. 2014 - I-3 U 23/14

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Mai 2013 verkündete Urteil der 05. Zivilkammer  des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – 5 O 148/11 -  wird gemäß §§ 522 Abs. 2; 97 Abs. 1 ZPO einstimmig zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungs

Landgericht Wuppertal Urteil, 15. Aug. 2013 - 7 O 331/08

bei uns veröffentlicht am 15.08.2013

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 40.000,00 € nebst Jahreszinsen daraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die Zeit vom 21.08.2007 bis zum 15.01.2008 und ab dem 27.02.2013 zu zahlen, Zug um Zug gegen Hera

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 30. Apr. 2013 - 10 U 37/12

bei uns veröffentlicht am 30.04.2013

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.07.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg Az.: 10 O 1566/11, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. Das angefochtene Urteil des

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 20. Dez. 2011 - 6 U 108/11

bei uns veröffentlicht am 20.12.2011

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Grundurteil der 35. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 19.05.2011 abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 20. Dez. 2011 - 6 U 107/11

bei uns veröffentlicht am 20.12.2011

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Grundurteil der 35. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 19.05.2011 abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in be

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 01. Dez. 2011 - 8 U 450/10 - 121

bei uns veröffentlicht am 01.12.2011

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 24.08.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 4 O 196/10 - wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Dieses Urteil sowie das

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 19. Feb. 2009 - 4 U 69/08

bei uns veröffentlicht am 19.02.2009

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 24. April 2008 geändert: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 1 000,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5...

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 14. März 2008 - 10 U 68/07

bei uns veröffentlicht am 14.03.2008

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts B. vom 13.04.2007 - 3 O 184/06 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.476,77 EUR nebst Zi

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(1) Zieht der Schuldner Nutzungen entgegen den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht, obwohl ihm das möglich gewesen wäre, so ist er dem Gläubiger zum Wertersatz verpflichtet. Im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts hat der Berechtigte hinsichtlich...