Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 461 Mehrere Wiederkaufsberechtigte
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Steht das Wiederkaufsrecht mehreren gemeinschaftlich zu, so kann es nur im Ganzen ausgeübt werden. Ist es für einen der Berechtigten erloschen oder übt einer von ihnen sein Recht nicht aus, so sind die übrigen berechtigt, das Wiederkaufsrecht im Ganzen auszuüben.
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published on 31/08/2016 00:00
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 11. April 2016 gegen den ihren Prozesskostenhilfeantrag vom 10. Dezember 2015 zurückweisenden Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 11. März 2016, dem Senat vorgelegt mit Nichtabhilfe
published on 25/08/2016 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
1
Der Kläger verlan
published on 15/12/2015 00:00
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 12.08.2014 - 1 O 250/13 - wird, soweit sie sich gegen die Abweisung des Hauptantrags zu 1) richtet, als unzulässig verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.
2.
published on 10/06/2005 00:00
Tenor
1.
Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziffer 1 und 2 wird die Zwischenverfügung des Grundbuchamts Birkenfeld vom 31.03.2004 – ... .../04 – aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Eintragungsanträge de
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