(1) Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert.

(2) § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. Der Bestimmung einer Frist bedarf es auch dann nicht, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist.

(3) Der Besteller kann von dem Unternehmer für die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen Vorschuss verlangen.

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Baurecht: Eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ macht den Vertrag nichtig

28.06.2018

Treffen die Vertragsparteien für einen Teil des Architektenhonorars nachträglich eine „Ohne-Rechnung-Abrede“, wird der Architektenvertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nichtig – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
Allgemein

Baurecht: fiktive Mängelbeseitigungskosten sind mehr abrechenbar

25.04.2018

Behält der Bauherr das Werk und lässt den Mangel nicht beseitigen, hat er einen Schadenersatzanspruch, der sind nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten, sondern nach dem konkreten Vermögensschaden bemisst – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin  

Baumangel: Auftraggeber muss Einsatzberichte vorlegen

04.04.2017

Der Besteller, der Mängel der Unternehmerleistung berechtigt durch einen Drittunternehmer beseitigen lässt, muss die Kosten der Nachbesserung durch den Drittunternehmer nachvollziehbar abrechnen.

Zivilrecht: Zum Zeitpunkt der Geltendmachung von Mängelrechten

21.03.2017

Mängelrechte nach § 634 BGB können grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen.
Allgemeines

Gewährleistung: Eine Mängelbeseitigung kann für den Auftragnehmer unverhältnismäßig sein

31.03.2016

Arbeitet der Unternehmer mangelhaft, kann der Bauherr Nacherfüllung verlangen. Der Unternehmer muss dann entweder den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.

ZPO: Zur Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozessvergleich

13.01.2014

Der Einwand, aufgrund der Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs müsse das Ursprungsverfahren fortgesetzt werden, ist eine verzichtbare prozessuale Rüge.
Zivilprozessrecht

Baurecht: Zur Nacherfüllung bei Werkverträgen

19.12.2013

Es ist möglich, dass auch nach mehreren Nacherfüllungsversuchen noch nicht von einem Fehlschlag der Nacherfüllung ausgegangen werden kann.

Baumangel: Schönheitsfehler können auch ein Mangel sein

16.12.2013

Schönheitsfehler können einen Mangel darstellen, wenn sie die Wertschätzung des Bauwerks berühren.

Werkvertrag: Bei zwei erfolglosen Versuchen muss Nachbesserung nicht fehlgeschlagen sein

26.11.2013

Bei einem Werkvertrag kann auch nach mehreren erfolglosen Nachbesserungsversuchen noch nicht von einem Fehlschlag der Nachbesserung auszugehen sein.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln


Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,1.nach § 635 Nacherfüllung verlangen,2.nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforde
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung


#BJNR001950896BJNE031602377 (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung

Referenzen - Urteile |

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104 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2019 - VII ZR 63/18

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 63/18 Verkündet am: 7. Februar 2019 Mohr, Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2019 - VII ZR 105/18

bei uns veröffentlicht am 21.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 105/18 Verkündet am: 21. Februar 2019 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Sept. 2017 - VII ZR 116/15

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 116/15 vom 14. September 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:140917BVIIZR116.15.0 Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. September 2017 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Eick, die Richter H

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2013 - VII ZR 165/12

bei uns veröffentlicht am 04.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 165/12 vom 4. Juli 2013 in dem Rechtsstreit Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Juli 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kniffka und die Richter Dr. Eick, Halfmeier, Kosziol und Prof

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Juli 2012 - V ZR 258/11

bei uns veröffentlicht am 27.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 258/11 Verkündet am: 27. Juli 2012 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf di

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Mai 2019 - IX ZR 44/18

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 44/18 Verkündet am: 16. Mai 2019 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 103; BGB § 637 Ab

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Jan. 2010 - VII ZR 108/08

bei uns veröffentlicht am 14.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 108/08 Verkündet am: 14. Januar 2010 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2007 - XI ZR 211/06

bei uns veröffentlicht am 18.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 211/06 Verkündet am: 18. September 2007 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ___

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Aug. 2013 - VII ZR 75/11

bei uns veröffentlicht am 01.08.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VII ZR 75/11 Verkündet am: 1. August 2013 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Nov. 2013 - VII ZR 48/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 48/12 Verkündet am: 21. November 2013 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2008 - VII ZR 204/07

bei uns veröffentlicht am 25.09.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 204/07 Verkündet am: 25. September 2008 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Sept. 2017 - 9 U 4712/16 Bau

bei uns veröffentlicht am 25.09.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Schlussurteil des Landgerichts München I vom 27.10.2016, Az.: 11 O 25452/ 10 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der

Oberlandesgericht München Endurteil, 06. Dez. 2016 - 28 U 2388/16 Bau

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 29.4.2016, Az. 5 O 2689/12 Bau, in Ziffer III. des Tenors dahingehend abgeändert, dass die Klage insoweit abgewiesen wird. 2. Die weiterge

Oberlandesgericht München Urteil, 31. Juli 2018 - 28 U 3161/16 Bau

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München 1 vom 11.07.2016, Az.: 24 O 18499/15, in der Fassung des Beschlusses vom 21.04.2017 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. Die Beklag

Oberlandesgericht München Endurteil, 08. Feb. 2017 - 3 U 3659/14

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Grundurteil des Landgerichts Traunstein vom 14.08.2014, Az. 7 O 2204/13, dahingehend abgeändert, dass anstelle eines Grundurteils ein Vollendurteil ergeht, mit dem festgestellt wird, da

Landgericht München I Endurteil, 07. Apr. 2016 - 36 S 17586/15 WEG

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 04.09.2015, Az. 481 C 8691/15 WEG, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Versäumnisurteil vom 15.06.2015 mit der Maßgabe aufrechterhalten wird, dass d

Oberlandesgericht Bamberg Endurteil, 16. Mai 2017 - 5 U 69/16

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten zu 1 wird das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 11.03.2016, Az. 21 O 72/12, im Hinblick auf den Beklagten zu 1 teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst wie folgt:

Oberlandesgericht München Hinweisbeschluss, 09. Apr. 2018 - 13 U 4710/16

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 04.11.2016, Az. 54 O 2361/14, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Apr. 2015 - 28 U 4167/14 Bau

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 28 U 4167/14 Bau 8 O 546/10 Landgericht München I In dem Rechtsstreit ...-Hausbau GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer M. K., L.-K1-Str. ..., M1 - Klägerin und Berufun

Oberlandesgericht München Endurteil, 24. Apr. 2018 - 28 U 3042/17 Bau

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Parteien wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 09.08.2017, Az.: 11 O 15138/16 in Ziffer III. aufgehoben und in Ziffer I. dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Kläge

Oberlandesgericht München Endurteil, 27. Nov. 2018 - 28 U 617/18 Bau

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor 1. Auf die Berufungen der Klägerin sowie der Streithelfer der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 23.01.2018, Az. 2 O 26769/13, dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin w

Landgericht Landshut Endurteil, 04. Nov. 2016 - 54 O 2361/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung hinsichtlich Mängeln an der Rampenüberdachung, der Schleuse zum Gelenkbau sowie Brandschutzdefiziten in den Installationsschächten in den Küc

Landgericht München I Endurteil, 09. Aug. 2017 - 11 O 15138/16

bei uns veröffentlicht am 09.08.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 160.157,03 € nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz -aus 40.000,00 € seit dem 02.09.2016, -aus weiteren 2.01

Oberlandesgericht München Hinweisbeschluss, 02. Mai 2017 - 9 U 4969/16 Bau

bei uns veröffentlicht am 02.05.2017

Tenor 1. Die Kläger werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Passau vom 18.11.2016, Az. 4 O 254/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

Oberlandesgericht München Endurteil, 20. Dez. 2016 - 9 U 1430/16 Bau

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers und des Drittwiderbeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 26.02.2016, Az.: 2 O 5351/08 wie folgt abgeändert: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.468,28 €

Oberlandesgericht München Endurteil, 29. Apr. 2015 - 20 U 2941/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 27.06.2014, Az. 23 O 1107/08, abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin, Widerbeklagte und Beru

Oberlandesgericht München Endurteil, 27. Apr. 2016 - 28 U 4738/13

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor 1. Auf die Berufungen der Parteien wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 21.11.2013, Az. 14 O 4500/04, wie folgt abgeändert: a. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 549.090,52 € Zug um Zug gegen

Oberlandesgericht München Endurteil, 21. Dez. 2016 - 20 U 2017/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 2. Mai 2016, Az. 26 O 7245/15, wird zurückgewiesen. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 2. Mai 2016,

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 28. Sept. 2018 - 11 U 128/17

bei uns veröffentlicht am 28.09.2018

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24. April 2017 (325 O 153/13) unter Zurückweisung ihrer Berufung im Übrigen und unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2018 - VII ZR 45/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 45/17 Verkündet am: 27.09.2018 Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 27. Juni 2018 - 12 U 13/18

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.12.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Flensburg, Az. 4 O 104/17, abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 10.380,00 nebst Zinsen hiera

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 23. Apr. 2018 - 4a) 4 U 36/17

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor I. Der Klägerin wird unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Rücknahme ihrer Klage anheimgestellt. II. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen. III. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird vorläufig auf bis

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Feb. 2018 - VII ZR 46/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor Auf die Revisionen der Beklagten zu 1 und 5 und die Anschlussrevision der Klägerin wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. Januar 2017 im Kostenpunkt und

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Nov. 2017 - VII ZR 116/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 116/15 Verkündet am: 9. November 2017 Mohr, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Europäischer Gerichtshof Urteil, 07. Sept. 2017 - C-247/16

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zehnte Kammer) 7. September 2017 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 1999/44/EG – Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter – Begriff des...

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2017 - VII ZR 301/13

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 301/13 Verkündet am: 19. Januar 2017 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2017 - VII ZR 193/15

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 16. Juli 2015 aufgehoben, soweit die Berufung der Klägerin ge

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 09. Dez. 2016 - 1 U 17/13

bei uns veröffentlicht am 09.12.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.01.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Kiel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.487,

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 30. Aug. 2016 - I-21 U 8/16

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Die Berufung der Kläger vom 20.1.2016 gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 22.12.2015 - Zivilkammer - (Az. 1 O 51/12) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Das Urteil und das

Landgericht Düsseldorf Urteil, 02. Aug. 2016 - 7 O 247/15

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits – einschließlich der Kosten der Streithelfer sowie der Kosten für das selbständige Beweisverfahren zum Aktenzeichen 7 OH 5/13 – tragen die Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung

Landgericht Bochum Urteil, 16. Juni 2016 - I-8 O 400/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.855,26 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.11.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Widerklage wird abgewiesen. Die Koste

Landgericht Mönchengladbach Urteil, 19. Mai 2016 - 1 O 122/11

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Kostenvorschuss in Höhe von 3.350,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2011 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kl

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 9. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Köln Urteil, 16. März 2016 - 16 U 109/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 16.6.2015 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 7 O 12/15 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt wird, 1. an die K

Landgericht Karlsruhe Beschluss, 14. März 2016 - 11 T 635/14

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 09.10.2014, Az. 12 C 80/14, teilweise abgeändert und in Ziffer 1 wie folgt gefasst: Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 14. März 2016 - 3 Sa 476/15

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen -Auswärtige Kammern Landau- vom 10.09.2015, Az.: 5 Ca 16/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird ni

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 01. März 2016 - 10 U 105/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 10.07.2015, Az. 4 O 91/14, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: a) Die Beklagte Ziff. 1 wird verurteilt, an die Klägerin 57.873,81 EU

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 26. Feb. 2016 - 23 U 79/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor Auf die Berufung der Kläger zu 1) und 2) wird das am 28. Mai 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: D

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Feb. 2016 - VII ZR 210/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 210/13 Verkündet am: 25. Februar 2016 Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Feb. 2016 - VII ZR 49/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 49/15 Verkündet am: 25. Februar 2016 Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

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#BJNR001950896BJNE031602377 (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat...
#BJNR001950896BJNE031602377 (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat...