Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels

(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.

(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn

1.
der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
2.
die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

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Beeinträchtigungen durch Lärm im Mietrecht

von Rechtsanwalt Henry Bach, Rechtsanwälte Henry Bach
01.01.2022

Weder der Vermieter noch der Mieter müssen Lärmbelästigungen dulden. Aus mietrechtlicher Sicht ist für die einzuleitenden Maßnahmen, um die Lärmbelästigungen zu beenden, immer zu unterscheiden, ob der Lärm von einem anderen Hausbewohner verursacht wird oder ob der Lärm von außen, von störenden Dritten, ausgeht.

Schimmelbildung: Durch Möblierung erhöhter Lüftungs- und Heizbedarf ist ein Mangel der Wohnung

29.10.2015

Führt die Möblierung dazu, dass täglich drei- bis viermal gelüftet werden muss, um Schimmel vorzubeugen, ist die Wohnung mangelhaft.

Insolvenzrecht: Zur Kündigungssperre nach Enthaftungserklärung

24.09.2015

Die Kündigungssperre des § 112 InsO gilt nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung weder im Insolvenzverfahren noch in dem sich daran anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren.
Insolvenzrecht

Klimawandel: Beim Hochwasserschutz von Mieträumen muss ein Sicherheitszuschlag eingehalten werden

02.07.2015

Mieträume, die einer erhöhten Hochwassergefahr ausgesetzt ist, müssen zur Zeit des Abschlusses des Mietvertrags gegen solche Einwirkungen geschützt sein, die voraussehbar sind.

Mietzahlung: Verrechnung von Miete für Wohnung und Garage

30.05.2014

Überweist der Mieter die Miete für eine Wohnung und eine gesondert angemietete Garage unter dem Verwendungszweck „Miete“, so ist die Zahlung zunächst auf die Wohnraummiete zu verrechnen.

Zivilrecht: Ob ein Geschäftsherrn- oder Verrichtungsgehilfenverhältnis besteht, beurteilt sich nach den tatsächlichen Umständen

15.01.2013

zu den Voraussetzungen eines solchen Verhältnisses zwischen konzernangehörigen Gesellschaften-BGH vom 06.11.12-Az:VI ZR 174/11
Allgemeines

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 539 Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters


(1) Der Mieter kann vom Vermieter Aufwendungen auf die Mietsache, die der Vermieter ihm nicht nach § 536a Abs. 2 zu ersetzen hat, nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen. (2) Der Mieter ist berechtigt, eine

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht


(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist. (2) Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter


(1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn e

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 536b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme


Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln


(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufg

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Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2013 - III ZR 249/12

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL III ZR 249/12 Verkündet am: 11. April 2013 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündlic

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Sept. 2009 - VIII ZR 275/08

bei uns veröffentlicht am 16.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 275/08 Verkündet am: 16. September 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2013 - VIII ZR 191/12

bei uns veröffentlicht am 03.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 191/12 Verkündet am: 3. Juli 2013 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Mai 2019 - VIII ZR 126/18

bei uns veröffentlicht am 14.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 126/18 vom 14. Mai 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:140519BVIIIZR126.18.0 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Mai 2019 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger sowie die Richter Dr

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2019 - V ZR 254/17

bei uns veröffentlicht am 14.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 254/17 Verkündet am: 14. Juni 2019 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2008 - VIII ZR 222/06

bei uns veröffentlicht am 16.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 222/06 Verkündet am: 16. Januar 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Nov. 2012 - VI ZR 174/11

bei uns veröffentlicht am 06.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 174/11 Verkündet am: 6. November 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 831 Abs. 1 A,

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2010 - VIII ZR 343/08

bei uns veröffentlicht am 10.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 343/08 Verkündet am: 10. Februar 2010 Mayer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2007 - XII ZR 139/05

bei uns veröffentlicht am 18.04.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 139/05 Verkündet am: 18. April 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Apr. 2009 - XII ZR 95/07

bei uns veröffentlicht am 01.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 95/07 Verkündet am: 1. April 2009 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2011 - VIII ZB 30/11

bei uns veröffentlicht am 22.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 30/11 vom 22. November 2011 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. November 2011 durch den Vorsitzenden Richter Ball, den Richter Dr. Frellesen, die Richterin Dr. Milge

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Mai 2008 - VIII ZR 271/07

bei uns veröffentlicht am 28.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 271/07 Verkündet am: 28. Mai 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2015 - VIII ZR 19/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VIII ZR 19/14 Verkündet am: 17. Juni 2015 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Apr. 2010 - VIII ZR 131/09

bei uns veröffentlicht am 21.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 131/09 Verkündet am: 21. April 2010 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2008 - IX ZR 128/07

bei uns veröffentlicht am 10.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 128/07 Verkündet am: 10. Juli 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 541 a.F. Dem Mieter,

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2012 - VIII ZR 74/12

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 74/12 Verkündet am: 5. Dezember 2012 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Feb. 2005 - V ZB 44/04

bei uns veröffentlicht am 03.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 44/04 vom 3. Februar 2005 In der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GBO §§ 71 Abs. 1, 78; BGB § 107 a) Im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren folgt die Beschwerdeberechtigung

Oberlandesgericht München Urteil, 29. Jan. 2015 - 32 U 1185/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts P. vom 03.03.2014, Az. 4 O 764/13, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, einschließlich der durch die Nebenintervention

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2018 - VIII ZR 271/17

bei uns veröffentlicht am 05.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 271/17 Verkündet am: 5. Dezember 2018 Vorusso, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 22. Nov. 2017 - 2 LA 117/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 11. Kammer, Einzelrichterin - vom 14. Oktober 2015 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Str

Amtsgericht Bonn Urteil, 08. Juni 2016 - 203 C 317/15

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.741,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2016 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2016 - VIII ZR 97/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 97/15 vom 10. Mai 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:100516BVIIIZR97.15.0 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Mai 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, die Richter Dr.

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2016 - VIII ZR 326/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 326/14 Verkündet am: 16. März 2016 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:160316UVIIIZR326.14.0 D

Landgericht Heidelberg Entscheidung, 28. Dez. 2015 - 11 O 15/15 KfH

bei uns veröffentlicht am 28.12.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft über den Umfang ihrer Stromlieferungen an Letztverbraucher im Zeitraum ab dem 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 zu erteilen und die Richtigkeit dieser Auskunft anhand eines geeigneten Testates

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 03. Dez. 2015 - 6 U 40/14

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 4. Juli 2014 geändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.734,25 € z

Amtsgericht Münster Urteil, 28. Juli 2015 - 8 C 488/14

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.03.2014 zu zahlen. Der Beklagte wird weiter verurteilt, Malerarbeiten an der Wohnungseingangstür seiner

Landgericht Aachen Urteil, 02. Juli 2015 - 2 S 327/14

bei uns veröffentlicht am 02.07.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten gegen das am 08.10.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen – 115 C4 122/13 – wird die angefochtene Entscheidung abgeändert, und die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Inst

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 17. Juni 2015 - VIII ZR 19/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 12. Dezember 2013 aufgehoben.

Landgericht Düsseldorf Urteil, 18. Juni 2014 - 23 S 241/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen sowie der Anschlussberufung wird das am 03.07.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss – 92 C 5064/12 – auf die Berufung des Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage w

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 12. Juni 2014 - I-10 U 19/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. September 2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Landgericht Bonn Urteil, 16. Jan. 2014 - 6 S 43/13

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 27.10.2010 - 203 C 414/10 – abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen folgendermaßen insgesamt neu gefasst. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner veru

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 20. Dez. 2010 - 8 U 507/09 - 132

bei uns veröffentlicht am 20.12.2010

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 3.9.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 6 O 175/08 – wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckba

Landgericht Kiel Urteil, 06. Juni 2008 - 8 S 70/07, 8 S 73/07

bei uns veröffentlicht am 06.06.2008

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Eckernförde vom 19.02.2007 teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.073,33 € nebst 5 Prozentpunkte Zinsen

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(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist...