Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.

(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

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11/02/2024 20:09

Die Mietminderung wegen Mängeln im Wohnraummietrecht ermöglicht es Mietern, die Miete zu mindern, wenn die Wohnung Mängel aufweist, die ihren vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. Rechtsquellen für das Thema sind vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (insbesondere §§ 536 ff. BGB), einschlägige Rechtsprechung und Fachliteratur. 
07/09/2022 16:02

Muss ein Termin für eine Hochzeitsfeier, aufgrund von Corona-Maßnahmen, abgesagt werden, hat das Brautpaar keinen Anspruch auf Anpassung des Mietvertrages. Das gilt, sofern die Räume dem Brautpaar weiterhin zur Verfügung stehen und keine weiteren Gründe vorliegen, weshalb das Festhalten am Vertrag für das Paar unzumutbar ist. Im vorliegenden Fall hatten die Kläger die Möglichkeit, die Feier auf einen anderen Tag zu verlegen. Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
14/06/2021 13:40

Gewerberaummieter:innen haben die Möglichkeit den Mietzins während des Lockdowns gem. § 313 BGB zu mindern.  Neues Urteil des BGH´s: Am 12. Januar 2022 hat sich der Bundesgerichtshof geäußert und bestätigt, dass Gewerberaummietern grundsätzlich ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe während der Zeit des Lockdown zusteht. Die coronabedingten Schließanordnungen führen zu einer Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 1 BGB. Damit ein solcher Anspruch gegeben ist, darf dem Mieter das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zumutbar sein. Eine pauschale Minderung der Miethöhe um die Hälfte ist nicht zulässig. Nach Ansicht des Gerichts erfordere jeder Fall, in Hinblick auf die Bemessung der Höhe der Mietanpassung eine Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände. Lesen Sie auch das Urteil sowie eine umfassende Urteilszusammenfassung.
18/03/2021 14:03

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe lehnt - anders als das Oberlandesgericht Dresden - einen Anspruch der Textilkette "KiK" auf Mietminderung gem. § 313 Abs. 1 BGB ab. Die Richter des OLG Karlsruhe sehen eine erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigung beziehungsweise eine Existenzgefährung des Mieters aufgrund der behördlich angeordneten Betriebsschließungen, als Voraussetzung für die Anname der Unzumutbarkeit, welche vorliegend nicht gegeben ist. Neues Urteil des BGH´s: Am 12. Januar 2022 hat sich der Bundesgerichtshof geäußert und bestätigt, dass Gewerberaummietern grundsätzlich ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe während der Zeit des Lockdown zusteht. Die coronabedingten Schließanordnungen führen zu einer Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 1 BGB. Damit ein solcher Anspruch gegeben ist, darf dem Mieter das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zumutbar sein. Eine pauschale Minderung der Miethöhe um die Hälfte ist nicht zulässig. Nach Ansicht des Gerichts erfordere jeder Fall, in Hinblick auf die Bemessung der Höhe der Mietanpassung eine Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände. Lesen Sie auch das entsprechende Urteil sowie eine umfassende Urteilszusammenfassung.
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(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mi

(1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn e

Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den

(1) Der Verpächter hat die Pachtsache dem Pächter in einem zu der vertragsmäßigen Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Pachtzeit in diesem Zustand zu erhalten. Der Pächter hat jedoch die gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsa
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Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,1.durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),2.durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhalti
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published on 01/09/2022 13:41

LANDGERICHT ESSEN Urteil vom 16.03.2021 Az.: 15 S 164/20 Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das am 09.11.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen (Az: 409 C 215/20) abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kl&
published on 01/09/2022 12:13

Amtliche Leitsätze1. Kann eine Hochzeitsfeier aufgrund der zu diesem Zeitpunkt zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie geltenden Maßnahmen nicht wie geplant durchgeführt werden, wird dem Vermieter der hierfür gemieteten Rä
published on 19/01/2022 20:21

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hält eine Minderung der Gewerberaummiete für den Zeitraum des Lockdowns grundsätzlich für möglich. 
published on 19/01/2022 19:06

Der BGH hat entschieden, dass eine Anpassung der Höhe des Mietvertrages während der Zeit des Lockdowns auf Grundlage des § 313 Abs. 1 BGB möglich ist. Erforderlich ist, dass das Festhalten am ursprünglichen Mietvertrag fü
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Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,1.durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),2.durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt...