Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 712 Entziehung und Kündigung der Geschäftsführung

(1) Die einem Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag übertragene Befugnis zur Geschäftsführung kann ihm durch einstimmigen Beschluss oder, falls nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen entscheidet, durch Mehrheitsbeschluss der übrigen Gesellschafter entzogen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.

(2) Der Gesellschafter kann auch seinerseits die Geschäftsführung kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; die für den Auftrag geltende Vorschrift des § 671 Abs. 2, 3 findet entsprechende Anwendung.

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Gesellschaftsrecht: Zum Ausschluss des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GbR von der Beschlussfassung

18.05.2012

bei pflichtwidrigem Unterlassen eines Mitgesellschafters, das auch dem Geschäftsführer angelastet wird, als Beschlussgegenstand -BGH vom 07.02.12-Az:II ZR 230/09

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 715 Entziehung der Vertretungsmacht


Ist im Gesellschaftsvertrag ein Gesellschafter ermächtigt, die anderen Gesellschafter Dritten gegenüber zu vertreten, so kann die Vertretungsmacht nur nach Maßgabe des § 712 Abs. 1 und, wenn sie in Verbindung mit der Befugnis zur Geschäftsführung ert
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 671 Widerruf; Kündigung


(1) Der Auftrag kann von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen, von dem Beauftragten jederzeit gekündigt werden. (2) Der Beauftragte darf nur in der Art kündigen, dass der Auftraggeber für die Besorgung des Geschäfts anderweit Fürsorge treffen ka

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Bundesgerichtshof Urteil, 11. Feb. 2008 - II ZR 67/06

bei uns veröffentlicht am 11.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 67/06 Verkündet am: 11. Februar 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2012 - II ZR 230/09

bei uns veröffentlicht am 07.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 230/09 Verkündet am: 7. Februar 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2002 - V ZB 30/02

bei uns veröffentlicht am 19.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 30/02 vom 19. September 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4 Wendet sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Negativbeschluß, weil er die Feststellung

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juni 2006 - II ZR 281/04

bei uns veröffentlicht am 12.06.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 281/04 vom 12. Juni 2006 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 12. Juni 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Str

Bundesgerichtshof Urteil, 31. März 2003 - II ZR 8/01

bei uns veröffentlicht am 31.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 8/01 Verkündet am: 31. März 2003 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landgericht Amberg Endurteil, 15. Okt. 2015 - 24 O 1078/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckba

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Sept. 2018 - II ZR 307/16

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 307/16 Verkündet am: 11. September 2018 Stoll Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Landgericht Köln Urteil, 07. Juli 2016 - 29 S 180/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 3.9.2015 – 29 C 11/15 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Der Beschluss aus der Eigentümerversammlung vom 5.2.2015 der Gemeinschaft T-Straße 66, 68-73, 75, 77 und G-St

Landgericht Tübingen Beschluss, 15. Mai 2009 - 5 T 99/09

bei uns veröffentlicht am 15.05.2009

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Zurückweisungsbeschluss des Grundbuchamts T. vom 22. April 2009 aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, die beantragte Auflassungsvormerkung im Grundbuch einzutragen. Das Beschwerdeverfa

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Juni 2005 - 3 K 101/01

bei uns veröffentlicht am 16.06.2005

Tatbestand   1 I. Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine freiberufliche Mitunternehmerschaft vorliegen. 2 1. Der Kläger Ziff. 1 betrieb in A eine eingeführte Kassen- und Privatpraxis mit der Qualifikation als Frauenarzt mit dem Sc

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(1) Der Auftrag kann von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen, von dem Beauftragten jederzeit gekündigt werden. (2) Der Beauftragte darf nur in der Art kündigen, dass der Auftraggeber für die Besorgung des Geschäfts anderweit Fürsorge treffen kann, es sei...