Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 760 Vorauszahlung
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 760 Vorauszahlung
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten.
(2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zwecke der Rente.
(3) Hat der Gläubiger den Beginn des Zeitabschnitts erlebt, für den die Rente im Voraus zu entrichten ist, so gebührt ihm der volle auf den Zeitabschnitt entfallende Betrag.
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3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz
(1) Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber
(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zei
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 12.01.2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 491/14 Verkündet am: 12. Januar 2016 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja OEG § 5; BVG §§ 30
published on 19.11.2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 79/14 Verkündet am: 19. November 2014 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
published on 26.01.2005 00:00
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 676.138,55 nebst Zinsen hieraus in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus Euro 37.256,85 seit dem 30.11.2001 und aus Euro 66.435,36 seit 01.04.2004 sowie aus Euro 572.44
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