Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 628 Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung

(1) Wird nach dem Beginn der Dienstleistung das Dienstverhältnis auf Grund des § 626 oder des § 627 gekündigt, so kann der Verpflichtete einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Kündigt er, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles dazu veranlasst zu sein, oder veranlasst er durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des anderen Teiles, so steht ihm ein Anspruch auf die Vergütung insoweit nicht zu, als seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den anderen Teil kein Interesse haben. Ist die Vergütung für eine spätere Zeit im Voraus entrichtet, so hat der Verpflichtete sie nach Maßgabe des § 346 oder, wenn die Kündigung wegen eines Umstands erfolgt, den er nicht zu vertreten hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten.

(2) Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens verpflichtet.

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Sozialplan: Keine Abfindung bei zu schneller Eigenkündigung

29.10.2016

Arbeitgeber und Betriebsrat können festlegen, dass eine Eigenkündigung erst ab einem bestimmten Stichtag Abfindungsansprüche nach einem Sozialplan auslöst.
Abfindung

Kautionskonto: Kaution muss insolvenzsicher angelegt werden

27.04.2016

Der Mieter hat einen Anspruch auf Nachweis einer gesetzeskonformen Anlage der Kaution. Bis zum Nachweis steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht an der laufenden Miete zu.
Immobilienrecht

Arztrecht: Bei einer Brücke mit erheblichen Mängeln muss Zahnarzt Neuanfertigung anbieten

29.12.2014

Weist eine zahnprothetische Brücke so erhebliche Mängel auf, dass sie erneuert werden muss, muss der Zahnarzt dem Patienten eine Neuanfertigung anbieten.
Arzthaftungsrecht

Arbeitsrecht: Zur Auslegung einer Vertragsstrafenklausel

05.08.2014

Für Vertragsstrafenabreden, die aufgrund der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten entgegen § 309 Nr. 6 BGB nicht generell unzulässig sind, gilt bei Auslegung und Angemessenheitskontrolle ein strenger Maßstab.

Steuerrecht: Zur Vergütung bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrages

31.07.2014

Bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrages ist ein vereinbartes Pauschalhonorar auf den Teil herabzusetzen, welcher der bisherigen Tätigkeit des Steuerberaters entspricht.
Steuerrecht

Anwaltshaftung: Vereitelung eines Kostenerstattungsanspruchs des Mandanten ist i.d.R. ein Schaden

23.12.2011

Kein Wegfall oder Kürzung des Vergütungsanspruchs wegen unzureichender und pflichtwidriger Leistung des Rechtsanwalts-BGH vom 15.07.04-Az: IX ZR 256/03-Rechtsanwalt für Anwaltshaftung
Wirtschaftsrecht

GmbH-Geschäftsführer: Fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrags

10.06.2011

werden Kompetenzen eines Geschäftsführers beschränkt, kann dies für diesen einen wichtigen Grund darstellen-OLG Karlsruhe vom 23.03.11-Az:7 U 81/10

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund


(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unte

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 346 Wirkungen des Rücktritts


(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. (2)

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 627 Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung


(1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit fe

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Landgericht Münster Urteil, 21. Sept. 2021 - 09 S 50/20

bei uns veröffentlicht am 21.09.2021

Das Berufungsgericht lehnt die begehrte Kürzung des Anwaltshonorars auch in zweiter Instanz und unanfechtbar ab. Das Dienstrecht kenne abgesehen vom seltenen Ausnahmefall des § 628 BGB - meist erfolgt dafür die Kündigung zu sp&aum

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Mai 2013 - IX ZR 204/11

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 204/11 Verkündet am: 16. Mai 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 825 Abs. 2; BGB §

Bundesgerichtshof Urteil, 07. März 2019 - IX ZR 221/18

bei uns veröffentlicht am 07.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 221/18 Verkündet am: 7. März 2019 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 628 Abs. 1 Sa

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Okt. 2009 - III ZR 93/09

bei uns veröffentlicht am 08.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 93/09 Verkündet am: 8. Oktober 2009 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 627 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2019 - III ZR 191/18

bei uns veröffentlicht am 18.04.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 191/18 Verkündet am: 18. April 2019 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:180419UIIIZR191.18.0 Der III. Zivilsenat d

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2012 - IV ZB 3/12

bei uns veröffentlicht am 12.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 3/12 vom 12. September 2012 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 91 Abs. 2 Satz 2 Die Mehrkosten für einen zweiten Rechtsanwalt sind erstattungsfähig, wenn der erste Pro

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Okt. 2010 - IX ZR 2/09

bei uns veröffentlicht am 14.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 2/09 vom 14. Oktober 2010 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, Prof. Dr. Gehrlein und Grupp am 14. Ok

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2005 - III ZR 437/04

bei uns veröffentlicht am 19.05.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 437/04 Verkündet am: 19.Mai 2005 Freitag Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 305 Abs. 1 S

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2007 - IX ZR 113/06

bei uns veröffentlicht am 06.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 113/06 Verkündet am: 6. Dezember 2007 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Mai 2002 - V ZR 123/01

bei uns veröffentlicht am 17.05.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 123/01 Verkündet am: 17. Mai 2002 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Mai 2007 - III ZR 176/06

bei uns veröffentlicht am 24.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 176/06 Verkündet am: 24. Mai 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 675, § 628 Abs

Bundesgerichtshof Urteil, 29. März 2011 - VI ZR 133/10

bei uns veröffentlicht am 29.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 133/10 Verkündet am: 29. März 2011 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2009 - IX ZR 167/07

bei uns veröffentlicht am 23.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 167/07 Verkündet am: 23. April 2009 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2002 - II ZR 146/02

bei uns veröffentlicht am 28.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 146/02 Verkündet am: 28. Oktober 2002 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: n

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2011 - III ZR 107/10

bei uns veröffentlicht am 12.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 107/10 Verkündet am: 12. Mai 2011 Freitag Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 134, 242 Cc, 61

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juli 2009 - III ZR 303/08

bei uns veröffentlicht am 02.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 303/08 Verkündet am: 2. Juli 2009 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandl

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Sept. 2013 - IX ZR 51/13

bei uns veröffentlicht am 26.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 51/13 Verkündet am: 26. September 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 628 Abs. 1 S

Bundesgerichtshof Urteil, 06. März 2012 - II ZR 76/11

bei uns veröffentlicht am 06.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 76/11 Verkündet am: 6. März 2012 Vondrasek, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 615, § 628 A

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2017 - IX ZR 165/16

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 165/16 Verkündet am: 16. Februar 2017 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 62

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juli 2008 - VIII ZR 151/05

bei uns veröffentlicht am 16.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 151/05 Verkündet am: 16. Juli 2008 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2012 - IX ZR 6/11

bei uns veröffentlicht am 06.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 6/11 vom 6. Dezember 2012 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp am 6. Dezembe

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 02. Feb. 2016 - 7 Sa 239/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 26.03.2015 in Ziffer 2 dahingehend abgeändert, dass die Klägerin verurteilt wird, an den Beklagten 30.000,00 € brutt

Amtsgericht München Endurteil, 03. März 2016 - 213 C 27099/15

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110

Amtsgericht München Endurteil, 06. Okt. 2015 - 261 C 15987/15

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 872,69 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.08.2013, weitere 124,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über

Oberlandesgericht München Endurteil, 10. Dez. 2014 - 15 U 5006/12 Rae

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 15 U 5006/12 Rae IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 10.12.2014 13 O 32/12 Rae LG München II (rechtskräftig; NZB zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 17.09.2015, IX ZR 11/15) L

Oberlandesgericht München Endurteil, 30. Nov. 2016 - 15 U 1298/16 Rae

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 08.03.2016, Az. 30 O 5751/14, berichtigt durch Beschluss des Landgerichts München I vom 06.04.2016, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das genann

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 02. März 2015 - 12 W 212/15

bei uns veröffentlicht am 02.03.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 12 W 212/15 6 O 6223/14 LG Nürnberg-Fürth In Sachen 1) L. - Antragsteller und Beschwerdeführer - 2) B. - Antragstellerin und Beschwerdeführerin - gegen F.

Amtsgericht Neumarkt in der Oberpfalz Urteil, 09. Apr. 2015 - 1 C 28/15

bei uns veröffentlicht am 09.04.2015

Tatbestand Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Partnervermittlungsvertrag. Der Beklagte betreibt unter der Firma […] eine Partnervermittlungsagentur. Aufgrund einer Kontaktanzeige in der Zeitung kontaktierte

Finanzgericht München Urteil, 12. Mai 2014 - 7 K 3486/11

bei uns veröffentlicht am 12.05.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist, ob im Streitjahr 2009 vorausbezahlte Kosten einer Zahnbehandlung

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 12. Dez. 2018 - 3 Sa 123/18

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 27.06.2018 -11 Ca 74/17 - wird zurückgewiesen. Die Widerklage wird abgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Nov. 2018 - 2 Sa 122/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 22.10.2015 – 5 Ca 1007/15 NMB – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten in der Berufungsin

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Sept. 2018 - III ZR 294/16

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 294/16 Verkündet am: 13. September 2018 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2018 - XI ZR 445/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 445/17 Verkündet am: 20. Februar 2018 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Jan. 2018 - 3 Sa 130/17

bei uns veröffentlicht am 22.01.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 27.01.2017, Az.: 1 Ca 182/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegenden.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - 2 AZR 86/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Dezember 2016 - 5 Sa 909/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Mai 2017 - 3 Sa 496/16

bei uns veröffentlicht am 22.05.2017

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 29.09.2016, Az.: 3 Ca 943/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegenden Rech

Bundessozialgericht Urteil, 10. Mai 2017 - B 6 KA 15/16 R

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 16. Feb. 2017 - IX ZR 165/16

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der Zivilkammer IX des Landgerichts Karlsruhe vom 10. Juni 2016 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2016 - XI ZR 187/14

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 187/14 Verkündet am: 22. November 2016 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 497 Abs

Amtsgericht Bottrop Urteil, 03. Nov. 2016 - 10 C 66/16

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte und Widerklägerin 464,10 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.08.2016 zu zahlen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das

Landgericht Freiburg Urteil, 20. Okt. 2016 - 3 S 79/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Ettenheim vom 22.03.2016, Az. 1 C 229/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Dieses Urteil und das angefoch

Landessozialgericht NRW Urteil, 26. Aug. 2016 - L 8 R 595/13

bei uns veröffentlicht am 26.08.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.05.2013 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin und der Beigeladene zu 1) tragen die Kosten des Verfahrens im ersten Rechtszug mit Ausnahme der Kosten der

Amtsgericht Köln Teil-Versäumnis- und Schlussurteil, 25. Juli 2016 - 142 C 558/15

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 442,12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.12.2013 sowie 7,50 Euro Mahnkosten zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten de

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2016 - IX ZR 57/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 57/15 Verkündet am: 21. Juli 2016 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VV RVG Vorbem. 3 Abs. 6

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 13. Juli 2016 - I-18 U 95/15

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 24.06.2015 (2 O 315/13) wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 14. Juni 2016 - 8 Sa 535/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 19.11.2015 - Az.: 5 Ca 199/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 13. Juni 2016 - 9 Sa 135/16

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor 1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 18.12.2015 - 2 Ca 2510/14 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2.Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d : 2Die Parteien streiten über die Wirksamkeit ein

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 03. Juni 2016 - 6 Sa 206/16

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 13.01.2016 - AZ: 3 Ca 2511/14 - wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Mai 2016 - 12 Sa 54/16

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor 1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 18.08.2015 - 1 Ca 1688/13 lev - wird zurückgewiesen. 2.Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. 3.Die Revision wird nicht zugelassen. 1T A

Landgericht Stuttgart Urteil, 18. Apr. 2016 - 27 O 382/15

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin wird verurteilt, an den Beklagten 8.330,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Januar 2016 zu bezahlen. 3. Die Klägerin trägt die Kosten de

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(1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen...