Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 756 Berichtigung einer Teilhaberschuld

Hat ein Teilhaber gegen einen anderen Teilhaber eine Forderung, die sich auf die Gemeinschaft gründet, so kann er bei der Aufhebung der Gemeinschaft die Berichtigung seiner Forderung aus dem auf den Schuldner entfallenden Teil des gemeinschaftlichen Gegenstands verlangen. Die Vorschriften des § 755 Abs. 2, 3 finden Anwendung.

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Familienrecht: Zur Ausgleichspflicht des Ehegatten

07.05.2015

Für Zins- und Tilgungsleistungen, die der andere Ehegatte i.R.d. Zweikontenmodells auf ein Darlehen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienwohnheims erbracht hat.
Ehescheidung

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1010 Sondernachfolger eines Miteigentümers


(1) Haben die Miteigentümer eines Grundstücks die Verwaltung und Benutzung geregelt oder das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, für immer oder auf Zeit ausgeschlossen oder eine Kündigungsfrist bestimmt, so wirkt die getroffene Bestim
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 755 Berichtigung einer Gesamtschuld


(1) Haften die Teilhaber als Gesamtschuldner für eine Verbindlichkeit, die sie in Gemäßheit des § 748 nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu erfüllen haben oder die sie zum Zwecke der Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit eingegangen sind, so kann je

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Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2010 - V ZR 32/10

bei uns veröffentlicht am 05.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 32/10 Verkündet am: 5. November 2010 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtsh

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Mai 2001 - IX ZR 256/99

bei uns veröffentlicht am 17.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 256/99 Verkündet am: 17. Mai 2001 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 26

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2013 - XII ZB 333/12

bei uns veröffentlicht am 13.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 333/12 Verkündet am: 13. November 2013 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2017 - IX ZR 267/16

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 267/16 Verkündet am: 12. Oktober 2017 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 288 Abs. 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2017 - XII ZB 137/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 137/16 Verkündet am: 22. Februar 2017 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 25. März 2015 - XII ZR 160/12

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR160/12 Verkündet am: 25. März 2015 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

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(1) Haften die Teilhaber als Gesamtschuldner für eine Verbindlichkeit, die sie in Gemäßheit des § 748 nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu erfüllen haben oder die sie zum Zwecke der Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit eingegangen sind, so kann jeder Teilhaber...