Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 850 Ersatz von Verwendungen

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 850 Ersatz von Verwendungen
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Macht der zur Herausgabe einer entzogenen Sache Verpflichtete Verwendungen auf die Sache, so stehen ihm dem Verletzten gegenüber die Rechte zu, die der Besitzer dem Eigentümer gegenüber wegen Verwendungen hat.

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published on 20/04/2016 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf € 13.578,30 festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten um die Höhe einer Wi
published on 26/02/2016 00:00

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15.01.2015 - 10 Ca 2782/14 - teilweise abgeändert und der Tenor wie folgt neu gefasst: 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehen
published on 15/03/2013 00:00

weitere Fundstellen ... Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Az: 7 Ca 637/12 - vom 31.07.2012 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand
published on 21/02/2013 00:00

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Juni 2011 - 16 Sa 686/10 - unter Zurückweisung der weiter gehenden Revision teilweise auf
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