Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 614 Fälligkeit der Vergütung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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16/10/2017 11:11

Ein Taxiunternehmen kann von einem Taxifahrer nicht verlangen, alle 3 Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
16/04/2015 11:20

Hat der Gesamtbetriebsrat eine freiwillige Treueprämienregelung vereinbart, begründet sie Ansprüche zugunsten von Arbeitnehmern typischerweise für den Fall, dass eine Regelung auf betrieblicher Ebene unterbleibt.
SubjectsAbfindung
26/02/2015 13:14

Mit dem Mindestlohngesetz haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts von mindestens 8,50 € brutto je Zeitstunde. - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
14/08/2014 11:05

Ist der Arbeitnehmer vorleistungspflichtig, genießen Lohnzahlungen seines insolventen Arbeitgebers, die binnen 30 Tagen nach Fälligkeit bewirkt werden, das Bargeschäftsprivileg.
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(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer den Mindestlohn1.zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit,2.spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbei
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published on 05/05/2023 15:38

Landgericht Berlin Im Namen des Volkes Urteil   In dem Rechtsstreit  A-GmbH, vertreten d.d. Geschäftsführer B, - Kläger -   - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Ihde & Partner, Schönhauser Allee 10/
published on 01/10/2021 16:52

Tenor 1. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine weitere Verdienstausfallentschädigung nebst Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 280,16 EUR zu erstatten. Der Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 29.01.2021 wir
published on 29/04/2021 12:36

Landgericht Berlin Im Namen des Volkes Urteil Geschäftsnummer: 33 O 361/17 Verkündet am: 02.08.2018   In dem Rechtsstreit _____ GmbH, vertreten d.d. Geschäftsführer _____ _____, _____Straße __, _____ ______, Kläger
published on 18/04/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 191/18 Verkündet am: 18. April 2019 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:180419UIIIZR191.18.0 Der III. Zivilsenat d
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