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originally published: 20.05.2021 07:46, updated: 20.05.2021 07:46

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originally published: 23.05.2017 11:26, updated: 04.03.2024 14:54
RA Streifler

Ein Strafverfahren dürfte für einen Betroffenen eine der größten persönlichen Herausforderungen darstellen, denen nicht selten existentielle Bedeutung zukommt – wir stehen in dieser Situation vertrauensvoll an Ihrer Seite, um das bestmögliche Ergebnis auf allen Ebenen zu erzielen.

So kann sich der Ausgang eines Verfahrens auf den gesamten Lebensweg auswirken, die Folgen über das Element der Strafe weit hinausreichen. Aus diesem Grund ist es wichtig, strafrechtliche Anschuldigungen und Ermittlungen stets und von Beginn an sehr ernst zu nehmen und so früh wie möglich einen Anwalt des Vertrauens hinzuzuziehen.

 

Als Beschuldigter einer Straftat beraten und vertreten wir Sie vom Ermittlungsverfahren bis hin zum Strafverfahren gegenüber Behörden, der Staatsanwaltschaft und vor Gericht sowie auch im Rahmen der Strafvollstreckung. Auch den Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte und sonstige mit dem Verfahren auftretenden Rechtsprobleme verlieren wir dabei nicht aus den Augen.

Gerne beraten und vertreten wir Sie zudem als Opfer einer Straftat und nehmen gegebenenfalls Ihre Rechte als Nebenkläger oder im Rahmen des Adhäsionsverfahrens wahr.

Jede Straftat muss gesetzlich niedergeschrieben sein und folgt fast immer demselben Aufbau: Tatbestand – Rechtswidrigkeit – Schuld. Erst, wenn alle Voraussetzungen der jeweiligen Stufe des Delikts erfüllt sind, kommt eine Bestrafung in Frage.

Es muss zunächst ein objektiver und subjektiver Tatbestand erfüllt sein. Dem Beschuldigten muss also nachgewiesen werden, dass er in strafrechtlich relevanter Weise tätig (oder auch untätig) geworden ist und zwar entweder fahrlässig oder vorsätzlich.
Natürlich kann ein strafrechtlich bedenkliches Verhalten aus besonderen Gründen auch gerechtfertigt sein, z.B. im Falle der Notwehr. In den Worten eines Juristen hätte der Beschuldigte in diesem Falle zwar tatbestandsmäßig, aber nicht rechtswidrig gehandelt, was wiederum zum Ausschluss der Strafbarkeit führt.
Auf letzter Stufe müsste der Beschuldigte noch schuldhaft gehandelt haben. Je nach Einschätzung des psychischen Zustandes des Täters durch einen Sachverständigen oder bei Vorliegen eines sonstigen Entschuldigungsgrundes können hieran Zweifel bestehen, wodurch ggf. eine mildere oder zumindest anders ausgestaltete Bestrafung in Frage käme.

Für den juristisch unerfahrenen Bürger ist es denkbar schwierig im Dickicht dieser Regelungen einen Überblick zu bewahren.

Genau dafür gibt es das Institut der Strafverteidigung.

Ein guter Strafverteidiger sollte in der Lage sein, dem hilfesuchenden Beschuldigten zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens mit einfachen Antworten auf komplizierte Fragen zur Seite zu stehen und auf diese Weise eine möglichst verständliche Perspektive zu schaffen, welches Vorgehen unter den gegebenen Umständen ratsam wäre.

Bei BSP-Rechtsanwälte ist es uns wichtig, dass Sie sich sowohl verstanden als auch möglichst verständlich beraten fühlen. Deswegen setzen wir nicht nur auf Kompetenz und Sachverstand, sondern auch auf Menschlichkeit.

Haben Sie das Gefühl, Sie könnten eine Straftat begangen haben oder haben Sie bereits eine Ladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung oder zur Verhandlung vor Gericht erhalten?

Dann ist Folgendes sehr WICHTIG:

1. Sprechen Sie mit niemandem über den Vorfall – vor allem nicht mit der Polizei!

2. Nehmen Sie sofort Kontakt zu unseren Strafverteidiger Dirk Streifler auf, um sich fachkundig beraten zu lassen!

Für genauere Informationen zu den einzelnen Straftaten des allgemeinen Strafrechts klicken sie hier.

 

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Die Rechtsanwaltskanzlei Konstantin Mertsiotis aus Brühl (Rheinland) berät und vertritt Sie bundesweit und in allen Instanzen. Insbesondere können wir Ihnen folgende Schwerpunkte anbieten: - Strafrecht (Strafverteidigung) - Verkehrsrecht
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Dr. Schmel Notare Fachanwälte Rechtsanwälte, in 27570 Bremerhaven, kann Sie u.a. in folgenden Rechtsgebieten vor Gericht vertreten und zu den Themen beraten: Versicherungsrecht Verwaltungsrecht Arbeitsrecht Erbrecht Verkehrsrecht
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06.10.2025 22:20

Der BGH hat mit Beschluss vom 27. Mai 2025 (Az. 1 StR 364/24) die Revisionen zweier Londoner Fondsmanager der Duet‑Gruppe verworfen. Damit ist deren Verurteilung durch das LG Bonn (Urt. v. 1. 2. 2024) wegen schwerer Steuerhinterziehung rechtskräftig. Der Fall drehte sich um außerbörsliche Future‑Kontrakte und Leerverkäufe rund um Dividendenstichtage; der Steuerschaden von ca. 92 Mio. € war bei der Depotbank gesichert; jeweils ca. 1,9 Mio. €wurden als Tatlohn eingezogen.
06.10.2025 22:44

Aufhänger. Am 17. September 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerde eines prominenten Cum‑Ex‑Beschuldigten (C.O., allgemein als der Hamburger Bankier Christian Olearius identifiziert) abgewiesen. Die Straßburger Richter sahen keine Verletzung der Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK, obwohl deutsche Strafurteile gegen Mitbeschuldigte dessen mutmaßliche Rolle deutlich beschrieben hatten. Zugleich stellte der EGMR klar: Die Bezugnahmen waren notwendig für die Verurteilung der Mitangeklagten, enthielten keine Schuldfeststellung gegen C.O. und entfalteten keine Bindungswirkung im (separaten) Verfahren gegen ihn.  Warum das wichtig ist – auch für Nichtjuristen: Gerichte dürfen in Urteilen über Dritte sprechen, wenn das nötig ist, um Angeklagte zu verurteilen – aber ohne diese Dritten bereits als schuldig zu erklären. Der EGMR bestätigt damit eine praxisnahe Balance: Aufklärung ja, Vorverurteilung nein.
29.09.2025 10:32

Mit Pressemitteilung Nr. 125/2025 vom 8. Juli 2025 hat der 1. Strafsenat des BGH (Az. 1 StR 58/24) die Einziehung von rund 1,1 Mio. € gegen einen Einziehungsbeteiligten bestätigt. Das Geld war Tatlohn aus Cum‑Ex‑Taten, den der bereits rechtskräftig verurteilte Täter an einen Dritten weitergeleitet hatte; dessen Revision blieb ohne Erfolg. Vorinstanz war das LG Wiesbaden (Urt. v. 30. 05. 2023). Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
30.06.2025 15:37

Einleitung Spätestens seit der medienwirksamen Durchsuchung bei der DWS Group im Mai 2022 ist das Phänomen des „Greenwashings“ in der Finanzwelt angekommen – und mit ihm auch eine bislang wenig beachtete Strafnorm: § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug). In dem lesenswerten Fachaufsatz „Kapitalanlagebetrug durch ‚Greenwashing‘“ (NJW 2023, Heft 14) beleuchtet Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof, die straf- und zivilrechtlichen Dimensionen dieser Entwicklung. Im Folgenden greifen wir zentrale Aspekte aus diesem Beitrag auf und ordnen sie im Rahmen einer allgemeinverständlichen Analyse für Anleger:innen, Jurist:innen und Compliance-Verantwortliche ein. Die wiedergegebenen Einschätzungen geben die juristische Auffassung von Prof. Dr. Mosbacher wieder.
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published on 06.10.2025 22:13

Eine weitere Entscheidung zum Cum-Ex Skandal Zur Besprechung dieser BGH-Entscheidung kommen Sie hier.
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Eine weitere Entscheidung zum Cum-Ex Skandal

Zur Besprechung dieser BGH-Entscheidung kommen Sie hier.

published on 08.10.2025 14:18

BGH, Urteil vom 28. Juli 2021 – 1 StR 519/20 (Cum‑Ex‑Grundsatzentscheidung) Der Bundesgerichtshof stellt klar: Die Anrechnung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer ohne vorherigen Steuerabzug ist Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Zugleich bekrä...
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BGH, Urteil vom 28. Juli 2021 – 1 StR 519/20 (Cum‑Ex‑Grundsatzentscheidung)


Der Bundesgerichtshof stellt klar: Die Anrechnung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer ohne vorherigen Steuerabzug ist Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Zugleich bekräftigt der 1. Strafsenat die Vermögensabschöpfung nach §§ 73 ff. StGB. Die Entscheidung setzt den Maßstab für sämtliche Cum‑Ex‑Verfahren und wirkt bis heute in Praxis, Ermittlungen und Compliance hinein.

Siehe hierzu auch aktuellere Cum-Ex Rechtsprechung: Besprechung des BGH Beschluss vom 27. Mai 2025, welches die Revisionen zweier Londoner Fondsmanager betraf.

Eine ausführliche Besprechung dieses Urteils und eine Darstellung der umstrittenen „Cum-Ex-Aktiengeschäften“ von Rechtsanwalt Dirk Streifler finden Sie hier: BGH: Cum-Ex-Aktiengeschäfte sind strafbar.

published on 18.08.2025 12:29

In seinem Beschluss vom 8. Juli 2025 (Az. VIII ZB 12/25) stellt der Bundesgerichtshof klar: Wer eine Berufungsbegründung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einreicht, muss vor dem Versand persönlich und sorgfältig prü...
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In seinem Beschluss vom 8. Juli 2025 (Az. VIII ZB 12/25) stellt der Bundesgerichtshof klar: Wer eine Berufungsbegründung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einreicht, muss vor dem Versand persönlich und sorgfältig prüfen, ob der übermittelte Schriftsatz vollständig, richtig und tatsächlich der eingereichte ist. Ein Versehen bei der PDF-Umwandlung – etwa durch fehlerhafte Schnittstellen zwischen Kanzleisoftware und beA – entlastet nicht. Diese Entscheidung richtet sich insbesondere an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die elektronische Fristsachen verantworten, und ist Pflichtlektüre für alle, die mit der praktischen Handhabung des beA zu tun haben. Sie verdeutlicht: Technisches Vertrauen ersetzt nicht anwaltliche Sorgfalt.

published on 07.08.2025 17:35

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13. März 2025 (Az. 2 StR 232/24) eine praxisrelevante und verfassungsrechtlich hochinteressante Frage entschieden: Darf die Polizei gegen den Willen eines Beschuldigten dessen Finger auf das eigene Smartpho
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Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13. März 2025 (Az. 2 StR 232/24) eine praxisrelevante und verfassungsrechtlich hochinteressante Frage entschieden: Darf die Polizei gegen den Willen eines Beschuldigten dessen Finger auf das eigene Smartphone legen, um es zu entsperren – und anschließend auf die gespeicherten Daten zugreifen?