Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 506 Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe

(1) Die für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge geltenden Vorschriften der §§ 358 bis 360 und 491a bis 502 sowie 505a bis 505e sind mit Ausnahme des § 492 Abs. 4 und vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 auf Verträge entsprechend anzuwenden, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher einen entgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe gewährt. Bezieht sich der entgeltliche Zahlungsaufschub oder die sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe auf den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder auf den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten oder ist der Anspruch des Unternehmers durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert, so sind die für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge geltenden, in Satz 1 genannten Vorschriften sowie § 503 entsprechend anwendbar. Ein unentgeltlicher Zahlungsaufschub gilt als entgeltlicher Zahlungsaufschub gemäß Satz 2, wenn er davon abhängig gemacht wird, dass die Forderung durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert wird.

(2) Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über die entgeltliche Nutzung eines Gegenstandes gelten als entgeltliche Finanzierungshilfe, wenn vereinbart ist, dass

1.
der Verbraucher zum Erwerb des Gegenstandes verpflichtet ist,
2.
der Unternehmer vom Verbraucher den Erwerb des Gegenstandes verlangen kann oder
3.
der Verbraucher bei Beendigung des Vertrags für einen bestimmten Wert des Gegenstandes einzustehen hat.
Auf Verträge gemäß Satz 1 Nummer 3 sind § 500 Absatz 2, § 501 Absatz 1 und § 502 nicht anzuwenden.

(3) Für Verträge, die die Lieferung einer bestimmten Sache oder die Erbringung einer bestimmten anderen Leistung gegen Teilzahlungen zum Gegenstand haben (Teilzahlungsgeschäfte), gelten vorbehaltlich des Absatzes 4 zusätzlich die in den §§ 507 und 508 geregelten Besonderheiten.

(4) Die Vorschriften dieses Untertitels sind in dem in § 491 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 5, Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 bestimmten Umfang nicht anzuwenden. Soweit nach der Vertragsart ein Nettodarlehensbetrag (§ 491 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1) nicht vorhanden ist, tritt an seine Stelle der Barzahlungspreis oder, wenn der Unternehmer den Gegenstand für den Verbraucher erworben hat, der Anschaffungspreis.

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Widerrufsrecht: Leasingunternehmen muss Kunden 20.000,00 Euro zurückerstatten

31.03.2021

Erneut hat ein Gericht zu Gunsten der Verbraucher entschieden (Urteil Landgericht München vom 03.03.2021, Az. 2 O 11548/20). Kunden, die beim Vertragsabschluss von Leasingverträgen nicht ordnungsgemäß über ihre Rechte, insbesondere das Widerrufsrecht
Zivilrecht

Kreditvertrag: Widerrufsrecht bei Abweichung von der Musterbelehrung

05.09.2017

Die sog. Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 I BGB InfoVO gilt nur, solange eine Bank das Muster der Widerrufsbelehrung in der Anlage 2 zum § 14 BGB InfoVO in der jeweiligen Fassung verwendet hat.
Widerrufsrecht

Kaufrecht: Wertersatz nach Widerruf eines Katalysator-Kaufs

20.12.2016

Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht gebrauch, nachdem er den Katalysator bereits eingebaut hat, so steht dem Verkäufer ein Wertersatz zu.
Kaufrecht

Kapitalmarktrecht: Zu den Ansprüchen bei widerrufenem Finanzierungsvertrag

17.11.2016

Der Anspruch auf Schadensersatz wegen vertraglichen Aufklärungsverschuldens und der Anspruch auf Rückabwicklung eines widerrufenen Finanzierungsvertrags bestehen nebeneinander.
allgemein

Darlehensrecht: Keine Angabe des effektiven Jahreszinssatzes erforderlich

08.03.2012

bei Ratenzuschlägen in Versicherungsbedingungen-OLG Hamburg vom 18.11.11-Az:9 U 97/11
Anlegerrecht

Kapitalmarktrecht: Anrechnung von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung nach Ausübung eines kreditrechtlichen Widerrufsrechts

10.02.2012

Vorteilsausgleichung von fremdfinanzierten Beteiligungen an Medienfonds nach verbraucherkreditrechtlichem Widerruf- OLG Stuttgart vom 29.12.2011-Az: 6 U 79/11
Anlegerrecht

Versicherungsrecht: Widerrufsrecht kann bei Fehlen der Verbraucherinformation erlöschen

03.12.2010

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zitiert oder wird zitiert von 15 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Gewerbeordnung - GewO | § 34i Immobiliardarlehensvermittler


(1) Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln wi

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 12 Verbundene Verträge und entgeltliche Finanzierungshilfen


(1) Die §§ 1 bis 11 gelten entsprechend für die in § 506 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Verträge über entgeltliche Finanzierungshilfen. Bei diesen Verträgen oder Verbraucherdarlehensverträgen, die mit einem anderen Vertrag gemäß §

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 1 Allgemeine Informationspflichten bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und entsprechenden Finanzierungshilfen


(1) Unternehmer, die den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder deren Vermittlung durch gebundene Darlehensvermittler gemäß § 655a Absatz 3 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anbieten, stellen für Standardgeschäfte nach § 675a d
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 312g Widerrufsrecht


(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. (2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folg

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 357b Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen


(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren. (2) Im Falle des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist der Verbraucher zur Zahlu
zitiert 10 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 358 Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag


(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 492 Schriftform, Vertragsinhalt


(1) Verbraucherdarlehensverträge sind, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist, schriftlich abzuschließen. Der Schriftform ist genügt, wenn Antrag und Annahme durch die Vertragsparteien jeweils getrennt schriftlich erklärt werden. Die Erk

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 491 Verbraucherdarlehensvertrag


(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für Verbraucherdarlehensverträge, soweit nichts anderes bestimmt ist. Verbraucherdarlehensverträge sind Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge. (2) Allgemein-

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 503 Umwandlung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen in Fremdwährung


(1) Bei einem nicht auf die Währung des Mitgliedstaats der Europäischen Union, in dem der Darlehensnehmer bei Vertragsschluss seinen Wohnsitz hat (Landeswährung des Darlehensnehmers), geschlossenen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (Immobiliar-V

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 500 Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung


(1) Der Darlehensnehmer kann einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist von mehr als ei

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 502 Vorfälligkeitsentschädigung


(1) Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlu

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 491a Vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen


(1) Der Darlehensgeber ist verpflichtet, den Darlehensnehmer nach Maßgabe des Artikels 247 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. (2) Der Darlehensnehmer kann vom Darlehensgeber einen Entwurf des Verbraucherdarlehens

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 501 Kostenermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung und bei Kündigung


(1) Soweit der Darlehensnehmer seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag nach § 500 Absatz 2 vorzeitig erfüllt, ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und die Kosten entsprechend der verbleibenden Laufzeit des V

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 507 Teilzahlungsgeschäfte


(1) § 494 Abs. 1 bis 3 und 6 Satz 2 zweiter Halbsatz ist auf Teilzahlungsgeschäfte nicht anzuwenden. Gibt der Verbraucher sein Angebot zum Vertragsabschluss im Fernabsatz auf Grund eines Verkaufsprospekts oder eines vergleichbaren elektronischen Medi

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 508 Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften


Der Unternehmer kann von einem Teilzahlungsgeschäft wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers nur unter den in § 498 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen zurücktreten. Dem Nennbetrag entspricht der Gesamtbetrag. Der Verbraucher hat dem Unternehm

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Bundesgerichtshof Beschluss, 25. März 2013 - IV ZR 77/12

bei uns veröffentlicht am 25.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 77/12 vom 25. März 2013 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am 25. März 201

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Apr. 2013 - IV ZR 79/12

bei uns veröffentlicht am 10.04.2013

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Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Apr. 2013 - IV ZR 78/12

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 78/12 vom 10. April 2013 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Richter Wendt, Felsch, Dr. Karczewski, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am 10.April 2013 beschlossen:

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Mai 2013 - IV ZR 185/12

bei uns veröffentlicht am 23.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 185/12 vom 23. Mai 2013 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am 23.Mai

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2012 - III ZR 252/11

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 252/11 Verkündet am: 19. Juli 2012 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 346 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Apr. 2009 - XI ZR 78/08

bei uns veröffentlicht am 21.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 78/08 Verkündet am: 21. April 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ________

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Apr. 2009 - XI ZR 55/08

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 55/08 Verkündet am: 21. April 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes ha

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Feb. 2013 - IV ZR 230/12

bei uns veröffentlicht am 06.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 230/12 Verkündet am: 6. Februar 2013 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 27

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juli 2018 - XI ZR 139/16

bei uns veröffentlicht am 24.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 139/16 Verkündet am: 24. Juli 2018 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:240718UXIZR139.16.0 Der X

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Feb. 2015 - IV ZR 171/12

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR171/12 Verkündet am: 25. Februar 2015 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Sept. 2013 - IV ZR 19/12

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Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juni 2006 - XI ZR 94/05

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Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juni 2015 - IV ZR 76/12

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR76/12 Verkündet am: 24. Juni 2015 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Ric

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Juni 2000 - V ZR 116/99

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄ UMNISURTEIL V ZR 116/99 Verkündet am: 30. Juni 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesge

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2017 - L 7 BK 6/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird die Beklagte unter Abänderung des Gerichtsbescheids des Sozialgerichts Regensburg vom 29. April 2015 und unter Abänderung des Bescheids vom 12. August 2014 idG des Widerspruchsbescheids vom

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Jan. 2019 - M 4 K 17.3273

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die Bew

Landgericht München II Endurteil, 01. März 2019 - 11 O 4716/17 Fin

bei uns veröffentlicht am 01.03.2019

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 95.743,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 5.038,66 € ab dem 5.01.2014, aus 10.077,32

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. Apr. 2015 - 19 U 4174/14

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 02.10.2014, Aktenzeichen 4 O 6285/13, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das in Ziffer 1

Landgericht Heilbronn Urteil, 24. Jan. 2018 - Ve 6 O 311/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Be

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2018 - XI ZR 298/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor Die Kläger werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision gemäß § 552a ZPO durch Beschluss zurückzuweisen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monat

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 18. Apr. 2017 - 6 U 36/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 28.1.2016 in Bezug auf die Entscheidung über die Widerklage (Ziff. 4 der Urteilsformel) wie folgt abgeändert: Die Kläger werden im Wege der Wi

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 24. Jan. 2017 - 6 U 96/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor 1. Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 7.4.2016 werden zurückgewiesen. 3. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 79 % und die Beklagte 21 %.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2016 - VIII ZR 55/15

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 55/15 Verkündet am: 12. Oktober 2016 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 495, 355 (Fassung bis zum 10. Juni 2010), § 242 Cc EGBGB Art. 245 Nr. 1 (Fassung bis zum 10. Juni 2010) BGB-InfoV § 14 Abs. 1, 3 und 4, Anlage 2 (Fassung bis zum 10. Juni 2010) a) Die

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2016 - XI ZR 254/15

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 254/15 Verkündet am: 5. Juli 2016 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Landgericht Aachen Urteil, 12. Nov. 2015 - 1 O 107/15

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand: 2Die Parteien streiten um die Wi

Landgericht Hamburg Urteil, 27. Okt. 2015 - 302 O 325/13

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 16.06.2015 wird mit den nachfolgenden Maßgaben aufrechterhalten und klarstellend wie folgt neu gefasst: a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 24.358,97 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 26. Okt. 2015 - 31 U 85/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.03.2015 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster (Az. 014 O 276/14) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22.04.2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten d

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 13. Okt. 2015 - 6 U 174/14

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17.10.2014 wie folgt abgeändert:Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 64.670,64 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über de

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 187/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 119/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Koste

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 173/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 55/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Kosten

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 176/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 106/11) wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unbegründet abgewies

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 203/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 147/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Koste

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 193/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 116/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Koste

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 184/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 64/11) wird mit der Maßgabe auf seine Kosten zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 172/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 61/11) wird mit der Maßgabe auf seine Kosten zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 199/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 136/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Koste

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 162/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird mit der Maßgabe auf Kosten des Klägers zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 174/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (1 O 63/11) wird mit der Maßgabe auf Kosten des Klägers zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Das U

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 207/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 131/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Koste

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 21. Apr. 2015 - 6 U 148/12

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 11.9.2012 wird zurückgewiesen.2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten

Landgericht Düsseldorf Urteil, 11. März 2015 - 10 O 153/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger € 11.880,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Januar 2013 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Abtretung der Beteiligung des Klägers an der a mit der Beteilig

Landgericht Aachen Urteil, 19. Feb. 2015 - 1 O 23/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.186,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Da

Landgericht Essen Urteil, 07. Jan. 2015 - 11 O 221/13

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor 1. Die Beklagte zu 2) zu wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 13.951,30 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 03.12.2012 zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass der Beklagten zu 2) gege

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 18. Dez. 2014 - 2 U 53/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Mai 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Halle abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.365,55 € neb

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Sept. 2014 - IV ZR 352/13

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR352/13 Verkündet am: 10. September 2014 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vors

Landgericht Köln Urteil, 21. Aug. 2013 - 26 S 11/13

bei uns veröffentlicht am 21.08.2013

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14.02.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bergheim – 26 C 368/12 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an d

Landgericht Düsseldorf Urteil, 13. Aug. 2013 - 1 O 147/11

bei uns veröffentlicht am 13.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die klägerische Partei. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1Die klägerische Part

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 12. März 2013 - 4 U 108/11

bei uns veröffentlicht am 12.03.2013

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. Oktober 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Stendal, Az.: 23 O 465/10, abgeändert und die Klage vollen Umfanges abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen fallen

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 14. Feb. 2013 - 4 U 63/12

bei uns veröffentlicht am 14.02.2013

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das am 23. August 2012 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg, Az.: 11 O 486/12, wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Berufungsinstanz trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist o

Referenzen

(1) Verbraucherdarlehensverträge sind, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist, schriftlich abzuschließen. Der Schriftform ist genügt, wenn Antrag und Annahme durch die Vertragsparteien jeweils getrennt schriftlich erklärt werden. Die Erklärung des...
(1) Bei einem nicht auf die Währung des Mitgliedstaats der Europäischen Union, in dem der Darlehensnehmer bei Vertragsschluss seinen Wohnsitz hat (Landeswährung des Darlehensnehmers), geschlossenen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (Immobiliar-Verbraucherdarle...
(1) Der Darlehensnehmer kann einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist...
(1) Soweit der Darlehensnehmer seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag nach § 500 Absatz 2 vorzeitig erfüllt, ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und die Kosten entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Vertrags...
(1) Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu...
(1) § 494 Abs. 1 bis 3 und 6 Satz 2 zweiter Halbsatz ist auf Teilzahlungsgeschäfte nicht anzuwenden. Gibt der Verbraucher sein Angebot zum Vertragsabschluss im Fernabsatz auf Grund eines Verkaufsprospekts oder eines vergleichbaren elektronischen Mediums ab, aus...
Der Unternehmer kann von einem Teilzahlungsgeschäft wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers nur unter den in § 498 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen zurücktreten. Dem Nennbetrag entspricht der Gesamtbetrag. Der Verbraucher hat dem Unternehmer auch die...
(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für Verbraucherdarlehensverträge, soweit nichts anderes bestimmt ist. Verbraucherdarlehensverträge sind Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge. (2) Allgemein-Verbraucherdarl...