Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 590a Vertragswidriger Gebrauch
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort, so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen.
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published on 28.04.2017 00:00
Tenor
Die Revision gegen das Urteil des Senats für Landwirtschaftssachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 3. Mai 2016 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
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