Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 473 Unübertragbarkeit
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Das Vorkaufsrecht ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben des Berechtigten über, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. Ist das Recht auf eine bestimmte Zeit beschränkt, so ist es im Zweifel vererblich.
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 09/07/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 26/03 Verkündet am: 9. Juli 2003 Kirchgeßner Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB
published on 12/05/2016 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 7. Oktober 2015 in der Fassung vom 6. November 2015 aufgehoben.
Gründe
I. Die Beteiligte ist seit 10.5.
published on 20/09/2011 00:00
1. Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Sinzig vom 27. Juli 2011 wird aufgehoben.
2. Das Verfahren wird zur erneuten Sachbehandlung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Amtsgericht - Grundbuchamt - Sinzig zurüc
published on 28/02/2008 00:00
Tenor
1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 23. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 16.08.2007 - 23 O 136/07 - abgeändert.
2. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird der Beklagte verurteilt, als
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