Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 849 Verzinsung der Ersatzsumme
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 849 Verzinsung der Ersatzsumme
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}



Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann der Verletzte Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zugrunde gelegt wird.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

2 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
23/04/2015 13:19
Im Rahmen der geschuldeten anlagegerechten Beratung ist über das Innenhaftungsrisiko gemäß §§ 30, 31 GmbHG analog aufzuklären.
Subjectsallgemein
16/05/2010 17:59
LG Düsseldorf: Urteil vom 06.11.07 - Az: 10 O 6/07 - Wurden von Anlegern für Kapitalerhöhungen eingezahlte Gelder n
SubjectsAnlegerrecht
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.

63 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 20/05/2021 13:39
Aus §§ 826, 31 BGB kann im Sinne der Naturalrestitution ein Anspruch auf "Rückabwicklung" eines Vertrages bestehen. Sind die Voraussetzungen gegeben, so hat der getäuschte Käufer eines Fahrzeuges mit manipulierter Abgassoftwa
published on 26/11/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 167/06 Verkündet am: 26. November 2007 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 17/01/2008 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 172/06 Verkündet am: 17. Januar 2008 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 25/06/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 57/19 vom 25. Juni 2019 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer sexueller Nötigung u. a. ECLI:DE:BGH:2019:250619B2STR57.19.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdefüh
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.