Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 766 Schriftform der Bürgschaftserklärung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich. Die Erteilung der Bürgschaftserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt, wird der Mangel der Form geheilt.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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28/01/2024 22:03

Die Form der Bürgschaft gemäß § 766 BGB ist zwingend schriftlich vorgeschrieben, und mündliche Bürgschaften sind grundsätzlich unwirksam. In einigen Fällen kann auch eine notarielle Beurkundung erforderlich sein, insbesondere bei Grundschuld- oder Hypothekenbürgschaften.
19/12/2022 13:41

Allgemeines Einwendungen gegen eine Bürgschaft sind Einwände, die gegen die Übernahme einer Bürgschaft durch eine Person erhoben werden können. Eine Bürgschaft ist eine Art Garantie, die von einer Person übernommen wird, um für die Verbindlichkei
28/07/2021 12:31

I. Handelsrecht  Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Grundsätzlich gelten auch zwischen Kaufleuten die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Diese werden allerdings durch das Handelsgesetzbuch und die Spezialgesetze ergänzt,
22/07/2021 13:37

Das Bürgschaftsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und von hoher Bedeutung, insbesondere im Rahmen von Darlehensverträgen, Mietverträgen und anderen Verpflichtungen. Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften, darunter selbstschuldnerische Bürgschaften, Bürgschaften auf ersten Anfordern und Nachbürgschaften. Die Bürgschaft ist akzessorisch zur Hauptforderung und erfordert in der Regel eine schriftliche Form. Allerdings kann im Rahmen von Handelsgeschäften von dieser Formpflicht abgewichen werden.
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Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis auf der Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist, die Formvorschriften des § 766
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published on 04/06/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 505/11 Verkündet am: 4. Juni 2013 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
published on 08/10/2009 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 227/06 vom 8. Oktober 2009 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Pape am
published on 06/06/2002 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 206/01 Verkündet am: 6. Juni 2002 F i t t e r e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
published on 15/10/2002 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 98/02 vom 15. Oktober 2002 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Nobbe, die Richter Dr. Müller, Dr. Joeres, Dr. Wassermann und die Richterin Mayen am 15.
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