Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 520 Erlöschen eines Rentenversprechens

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 520 Erlöschen eines Rentenversprechens
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Verspricht der Schenker eine in wiederkehrenden Leistungen bestehende Unterstützung, so erlischt die Verbindlichkeit mit seinem Tode, sofern nicht aus dem Versprechen sich ein anderes ergibt.

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published on 26.07.2016 00:00

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 1.884 Euro festgesetzt. Gründe
published on 26.06.2014 00:00

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 31.07.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 24 C #####/#### - wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.De
published on 31.08.2012 00:00

Tenor 1. Der Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Begründung der Berufung wirdz u r ü c k g e w i e s e n.2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 23. Zivilka
published on 09.03.2005 00:00

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 11. Dezember 2003 - 3 O 274/03 - wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsrechtszugs. III. Das Urteil ist vorläufig vol
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