Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 728 Auflösung durch Insolvenz der Gesellschaft oder eines Gesellschafters

(1) Die Gesellschaft wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft aufgelöst. Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben, so können die Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen.

(2) Die Gesellschaft wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters aufgelöst. Die Vorschrift des § 727 Abs. 2 Satz 2, 3 findet Anwendung.

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Gesellschaftsrecht: Zum Verstoß gegen gesellschaftliche Treuepflicht durch Insolvenzantrag

16.09.2015

Bestand für die Insolvenzantragstellung kein Anlass, so stellt sie eine die Treuepflicht verletzende und den Gesellschafter zum Schadensersatz gegenüber der Gesellschaft verpflichtende Handlung dar.

GbR: Insolvenzvermerk im Grundbuch bei GbR-Gesellschafter

22.03.2012

Insolvenzvermerk ist bei Grundstück einer GbR im Falle der Insolvenz eines Gesellschafters eintragungsfähig-OLG Dresden-Beschluss vom 05.10.2011-Az: 17 W 0828/11

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Kreditwesengesetz - KredWG | § 10 Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung


(1) Im Interesse der Erfüllung der Verpflichtungen der Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere im Interesse der Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte,
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 727 Auflösung durch Tod eines Gesellschafters


(1) Die Gesellschaft wird durch den Tod eines der Gesellschafter aufgelöst, sofern nicht aus dem Gesellschaftsvertrag sich ein anderes ergibt. (2) Im Falle der Auflösung hat der Erbe des verstorbenen Gesellschafters den übrigen Gesellschaftern de

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2008 - II ZR 37/07

bei uns veröffentlicht am 07.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 37/07 Verkündet am: 7. Juli 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 09. März 2000 - IX ZR 355/98

bei uns veröffentlicht am 09.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 355/98 Verkündet am: 9. März 2000 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein KO §§ 54, 5

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Mai 2017 - 34 Wx 87/17

bei uns veröffentlicht am 22.05.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Neu-Ulm - Grundbuchamt - vom 17. Januar 2017 unter Einschluss der vorausgegangenen Zwischenverfügung vom 31. März 2016 dahingehend abge

Oberlandesgericht München Endurteil, 04. Feb. 2015 - 7 U 2177/14

bei uns veröffentlicht am 04.02.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I, 40 O 25677/10, vom 08.05.2014 wird zurückgewiesen. II. Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I,

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Nov. 2018 - IV B 44/18

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beiladungsbeschluss des Finanzgerichts Münster vom 20. Juni 2018  10 K 2807/14 F aufgehoben. Tatbestand

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Juli 2018 - 34 Wx 223/17

bei uns veröffentlicht am 09.07.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 20. April 2017 in der Fassung vom 27. April 2017 aufgehoben. Gründe I. Im Teileigentum

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Dez. 2017 - IV R 44/14

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. September 2014 3 K 1685/12 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juli 2017 - V ZB 136/16

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 136/16 vom 13. Juli 2017 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 727 Abs. 1; GBO § 22 Abs. 1, § 29 Abs. 1; InsO § 32 Abs. 1 a) Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Recht

Landgericht Münster Urteil, 11. Juli 2016 - 011 O 11/13

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, ihre Zustimmung zur Berichtigung des Erbbaugrundbuches von M. G1 Gebäude- und Freifläche, I-Straße ##, zur Größe von 524 qm sowie G2, Gebäude- und Freifläche, I-Straße ##, zur Größe von 1.416 qm insofern zu

Bundesfinanzhof Urteil, 01. Juni 2016 - X R 26/14

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28. November 2013  1 K 159/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landgericht Rottweil Urteil, 14. Aug. 2015 - 2 O 267/14

bei uns veröffentlicht am 14.08.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass im Rahmen einer zukünftigen Erbauseinandersetzung nach der Erblasserin J. L. der Beklagte verpflichtet ist, einer Erbauseinandersetzung insoweit zuzustimmen, als das Grundstück - Grundbuch von C., Grundstücksnumme

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 28. Nov. 2013 - 1 K 159/12

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009 festgesetzt

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 29. Okt. 2013 - 12 Wx 29/13

bei uns veröffentlicht am 29.10.2013

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 04. Juni 2013 gegen die Verfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamtes - Naumburg vom 29. September 2010 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten

Oberlandesgericht Köln Urteil, 17. Okt. 2013 - 8 U 51/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. August 2012 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 7 O 208/11 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: A. Zugunsten des Klägers in seiner Eigenschaft als I

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 30. März 2011 - 17 U 56/09

bei uns veröffentlicht am 30.03.2011

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 09.04.2009 – 2 O 231/08 – wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Jan. 2010 - 6 AZR 556/07

bei uns veröffentlicht am 21.01.2010

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. März 2007 - 17 Sa 1786/06 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Jan. 2010 - 6 AZR 593/07

bei uns veröffentlicht am 21.01.2010

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. März 2007 - 17 Sa 1789/06 - aufgehoben.

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(1) Die Gesellschaft wird durch den Tod eines der Gesellschafter aufgelöst, sofern nicht aus dem Gesellschaftsvertrag sich ein anderes ergibt. (2) Im Falle der Auflösung hat der Erbe des verstorbenen Gesellschafters den übrigen Gesellschaftern den Tod...