Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 646 Vollendung statt Abnahme

Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen, so tritt in den Fällen des § 634a Abs. 2 und der §§ 641, 644 und 645 an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werkes.

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Winterdienstvertrag zur Räum- und Streuverpflichtung ist ein Werkvertrag

07.08.2013

Für Räum- und Streuverpflichtungen ist Werkvertragsrecht anwendbar, sodass die entsprechende Leistung grundsätzlich nicht abnahmebedürftig ist.
Allgemeines

Internetrecht: Zur rechtlichen Einordnung eines "Internet-System-Vertrags", der die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsentation beinhaltet

03.01.2012

Zur Frage der Wirksamkeit einer Klausel, die in einem "Internet-System-Vertrag" eine Vorleistungspflicht des Kunden begründet-BGH vom 04.03.10-Az:III ZR 79/09

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 641 Fälligkeit der Vergütung


(1) Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten. Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten. (2) Die Vergütung des Unte

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 645 Verantwortlichkeit des Bestellers


(1) Ist das Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels des von dem Besteller gelieferten Stoffes oder infolge einer von dem Besteller für die Ausführung erteilten Anweisung untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umsta

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 634a Verjährung der Mängelansprüche


(1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren1.vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsl

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 644 Gefahrtragung


(1) Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Kommt der Besteller in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über. Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung des von dem Besteller gelieferten Stoffes is

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2013 - VII ZR 355/12

bei uns veröffentlicht am 06.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VII ZR 355/12 Verkündet am: 6. Juni 2013 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2016 - X ZR 5/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 5/15 Verkündet am: 16. Februar 2016 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:160216UXZR5.15.0 Der X. Zi

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2019 - VII ZR 1/19

bei uns veröffentlicht am 10.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 1/19 Verkündet am: 10. Oktober 2019 Mohr, Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Urteil, 04. März 2010 - III ZR 79/09

bei uns veröffentlicht am 04.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 79/09 Verkündet am: 4. März 2010 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 307 Bg, Cc,

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2002 - KZR 38/99

bei uns veröffentlicht am 24.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 38/99 Verkündet am: 24. September 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja V

Oberlandesgericht Köln Urteil, 14. Nov. 2018 - 11 U 71/18

bei uns veröffentlicht am 14.11.2018

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.03.2018 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 27 O 291/16 – abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.350 EUR nebst Zinsen in Höhe vo

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 07. Dez. 2017 - 3 LB 3/17

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor Die Berufung des Beigeladenen wird verworfen. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 6. Kammer - vom 21. Januar 2016 geändert: Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Kläg

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 04. Okt. 2016 - 21 U 142/15

bei uns veröffentlicht am 04.10.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24. Juni 2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 20. Zivilkammer des Landgerichts Essen (20 O 124/14) teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, a

Landgericht Aachen Urteil, 22. März 2016 - 12 O 395/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 17.665,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 17.080,60 € seit dem 03.08.2015 und aus 585,01 € seit dem 16.02.2016 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Klause

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2016 - X ZR 97/14

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 97/14 Verkündet am: 16. Februar 2016 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2016 - X ZR 98/14

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 98/14 Verkündet am: 16. Februar 2016 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:160216UXZR98.14.0 Der X. Z

Bundesgerichtshof Verfügung, 16. Feb. 2016 - X ZR 5/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 18. Dezember 2014 aufgehoben und das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Hann

Landgericht Magdeburg Urteil, 11. Aug. 2015 - 31 O 217/09

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 63.774,32 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlic

Oberlandesgericht Köln Urteil, 05. Sept. 2014 - 6 U 23/14

bei uns veröffentlicht am 05.09.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 08.01.2014 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln -  26 O 253/13 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Dieses Urteil und das des Landge

Arbeitsgericht Wesel Urteil, 29. Aug. 2013 - 2 Ca 404/13

bei uns veröffentlicht am 29.08.2013

Tenor 1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 01.02.2013, zugestellt am 02.02.2013, mit dem 31.03.2013 sein Ende gefunden hat. 2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.167,00 € brutto abzügl

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 21. Dez. 2012 - 10 U 14/12

bei uns veröffentlicht am 21.12.2012

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.03.2012 verkündete Teilurteil des Landgerichts Magdeburg, Az.: 31 O 217/09, einschließlich des zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben. Der Rechtsstreit wird insoweit an das Landgericht Magd

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(1) Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Kommt der Besteller in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über. Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung des von dem Besteller gelieferten Stoffes ist der...