Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 518 Form des Schenkungsversprechens

(1) Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art schenkweise erteilt wird, von dem Versprechen oder der Anerkennungserklärung.

(2) Der Mangel der Form wird durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt.

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Familienrecht: Schenkungsversprechen – Eine Morgengabe ist nach deutschem Recht nicht einklagbar

10.08.2019

Das Versprechen einer Pilgerreise nach Mekka im Rahmen einer islamischen Hochzeitszeremonie ist ein Braut- bzw. Morgengabeversprechen. Es ist gerichtlich nicht einklagbar, wenn deutsches Sachrecht anzuwenden ist und die Vereinbarung nicht von einem ausländischen Hintergrund geprägt wird. Selbst wenn deutsches Recht anzuwenden wäre, müsste das Versprechen notariell beurkundet werden 

Erbrecht: Keine das Vermögen mindernde Zuwendung durch Gebrauchsüberlassung

24.03.2016

Die Verleihung von Geschäftsräumen durch den Vorerben ist schon deshalb nicht wegen Umgehung eines Verfügungsverbots sittenwidrig, weil der Nacherbe in dieser Stellung hierdurch nicht gebunden ist.
Vorerbschaft

Private Lebensversicherung: GmbH kann Bezugsrecht des Geschäftsführers widerrufen

10.03.2016

Der Versicherungsnehmer kann die Bezugsberechtigung bei einem privaten Lebensversicherungsvertrag grundsätzlich ändern, ohne dass der Versicherer zustimmt.
Versicherungsrecht

Insolvenzrecht: Zum Verzicht auf Wirkungen der Restschuldbefreiung

20.08.2015

Der vollständige oder teilweise Verzicht auf die Wirkungen der Restschuldbefreiung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam.
Insolvenzrecht

Arbeitsrecht: Hat eine Toilettenkraft einen Anspruch auf Anteil am Toilettenentgelt?

26.03.2014

Muss das Trinkgeld vollständig an die Arbeitgeberin abführt werden, so hat die Arbeitnehmerin einen Auskunftsanspruch über die Höhe dieser Gelder - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Gruppenunfallversicherungsvertrag: Änderung der Bezugsberechtigung eines Erben

07.08.2013

Änderungen der Bezugsberechtigung bei einem Gruppenunfallversicherungsvertrag müssen grundsätzlich gegenüber dem Versicherer mitgeteilt werden.
Versicherungsrecht

Erbrecht: Formbedürftigkeit des Erbverzichts gemäß § 2348 BGB als abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft

14.02.2012

Keine Anwendung des § 2348 BGB auf dingliche Vollzugsgeschäfte, die mit einem Erbverzicht im Zusammenhang stehen-BGH vom 07.12.11-Az:IV ZR 16/11
Erbausschlagung

Familienrecht: Mahar

30.01.2007

Verhältnis islamisches Recht und deutsches Recht - OLG Saarbrücken; Az 9 UF 33/04
Ehescheidung

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 781 Schuldanerkenntnis


Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird (Schuldanerkenntnis), ist schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich. Die Erteilung der Anerkennungserklärung in elektronischer Form ist

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 780 Schuldversprechen


Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbständig begründen soll (Schuldversprechen), ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung

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Bundesgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2009 - IV ZR 82/08

bei uns veröffentlicht am 28.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 82/08 Verkündetam: 28.Oktober2009 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2012 - II ZR 51/11

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 51/11 Verkündet am: 18. September 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgericht

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2012 - II ZR 50/11

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 50/11 Verkündet am: 18. September 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Nov. 2003 - IV ZR 438/02

bei uns veröffentlicht am 26.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 438/02 Verkündet am: 26. November 2003 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ______

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2005 - X ZR 92/03

bei uns veröffentlicht am 19.07.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 92/03 Verkündet am: 19. Juli 2005 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2019 - XII ZB 164/19

bei uns veröffentlicht am 02.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 164/19 vom 2. Oktober 2019 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1804, 1908 i Abs. 2 Satz 1, 2301 a) Ein von einem Betreuer abgegebenes Schenkungsversprechen, du

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2005 - V ZR 63/05

bei uns veröffentlicht am 21.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 63/05 Verkündet am: 21. Oktober 2005 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtsh

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juni 2007 - X ZR 5/07

bei uns veröffentlicht am 19.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 5/07 Verkündet am: 19. Juni 2007 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Okt. 2002 - X ZR 132/01

bei uns veröffentlicht am 15.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 132/01 Verkündet am: 15. Oktober 2002 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Dez. 2011 - IV ZR 16/11

bei uns veröffentlicht am 07.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 16/11 Verkündet am: 7. Dezember 2011 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Mai 2001 - XII ZR 148/99

bei uns veröffentlicht am 23.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 148/99 Verkündet am: 23. Mai 2001 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2011 - II ZR 306/09

bei uns veröffentlicht am 29.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 306/09 Verkündet am: 29. November 2011 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 518, 7

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2006 - II ZR 94/05

bei uns veröffentlicht am 08.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 94/05 Verkündet am: 8. Mai 2006 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Apr. 2008 - XII ZR 110/06

bei uns veröffentlicht am 30.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 110/06 Verkündet am: 30. April 2008 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2006 - II ZR 94/05

bei uns veröffentlicht am 28.06.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 94/05 vom 28. Juni 2006 in dem Rechtsstreit den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Dr. Gehrlein und Caliebe beschlossen: Das Urteil des II. Zivilsenats des Bundesge

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Apr. 2010 - IV ZR 230/08

bei uns veröffentlicht am 28.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 230/08 Verkündetam: 28.April2010 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch d

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Apr. 2010 - IV ZR 73/08

bei uns veröffentlicht am 28.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 73/08 Verkündetam: 28.April2010 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2000 - X ZR 185/97

bei uns veröffentlicht am 11.04.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 185/97 Verkündet am: 11. April 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein PatG 1981

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2006 - III ZR 331/04

bei uns veröffentlicht am 12.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 331/04 Verkündet am: 12. Oktober 2006 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 652,

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2006 - X ZR 34/05

bei uns veröffentlicht am 14.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 34/05 Verkündet am: 14. November 2006 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; §§ 51

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Okt. 2000 - III ZR 240/99

bei uns veröffentlicht am 05.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 240/99 Verkündet am: 5. Oktober 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ----------

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2000 - X ZR 233/99

bei uns veröffentlicht am 14.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 233/99 Verkündet am: 14. November 2000 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat a

Landgericht München II Endurteil, 04. Mai 2017 - 12 O 5328/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.402,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.10.2015 zu zahlen. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Oberlandesgericht München Endurteil, 06. Dez. 2017 - 20 U 1946/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor I. Auf die Berufungen der Klägerin und des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 04.05.2017, Az. 12 O 5328/15 aufgehoben. II. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 89.250 € nebst Zinsen in

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 16. Juni 2016 - 4 K 1902/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Gründe Finanzgericht Nürnberg 4 K 1902/15 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt - Klägerin Prozessbev.: Steuerberatung B. B-Straße, B-Stadt

Amtsgericht Ingolstadt Beschluss, 11. Jan. 2017 - 002 F 808/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor 1. Der Antrag der Antragstellerin vom 26.05.2015 auf Zahlung einer „Morgengabe" wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. 3. Der Verfahrenswert wird auf 10.000,

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Apr. 2016 - 34 Wx 426/15

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 10. Dezember 2015 aufgehoben. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juni 2017 - L 13 R 12/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 19. November 2014 abgeändert. Die Beklagte wird auf Ihr Teilanerkenntnis vom 27.06.2017 unter Abänderung des Bescheides vom 27.11.2002 in der Fassun

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 16. Dez. 2014 - Au 3 K 14.921

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Okt. 2015 - Au 3 K 15.912

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 3 K 15.912 Im Namen des Volkes Urteil verkündet am 13. Oktober 2015 3. Kammer ... als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets-Nr.

Landgericht München I Endurteil, 20. Dez. 2017 - 1 S 9375/16 WEG

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten werden das Urteil des Amtsgerichts München vom 22.04.2016, Az. 481 C 12656/15 WEG, aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits in 1. und 2. Instanz

Landgericht München II Endurteil, 21. Juni 2016 - 14 O 3663/15

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger aus dem Nachlass des am 24.10.2014 verstorbenen Herrn Peter W., zuletzt wohnhaft In der T. ..., ... R., 30.995,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basisz

Bundesfinanzhof Beschluss, 22. Okt. 2018 - II B 39/18

bei uns veröffentlicht am 22.10.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Februar 2018  2 K 1190/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landgericht Köln Urteil, 17. Okt. 2018 - 4 O 313/13

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor Auf den Einspruch der Beklagten zu 1 und 2 wird das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 18.04.2018 (Az. 4 O 313/13) mit der Maßgabe, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet, teilweise aufgehoben, abgeände

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Juni 2018 - IV ZR 222/16

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 222/16 Verkündet am: 27. Juni 2018 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VVG § 150 Abs

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Jan. 2018 - X ZR 119/15

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 119/15 Verkündet am: 30. Januar 2018 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 26. Okt. 2017 - 3 U 38/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 23.02.2016 - 4 O 284/15 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Dieses Urteil sowie das in Ziffer 1.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 14. Sept. 2017 - 2 LB 14/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des U

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Sept. 2017 - X ZR 119/16

bei uns veröffentlicht am 05.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 119/16 Verkündet am: 5. September 2017 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:050917UXZR119.16.0 Der X.

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Nov. 2016 - XII ZB 362/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 362/15 Verkündet am: 16. November 2016 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Okt. 2016 - 20 U 70/16

bei uns veröffentlicht am 28.10.2016

Tenor Die Berufung des Klägers  gegen das am 01.03.2016 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwer

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 02. Sept. 2016 - 12 U 37/16

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 22.01.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 02. Sept. 2016 - 12 U 163/15

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 09.09.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1

Landgericht Münster Urteil, 11. Juli 2016 - 011 O 11/13

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, ihre Zustimmung zur Berichtigung des Erbbaugrundbuches von M. G1 Gebäude- und Freifläche, I-Straße ##, zur Größe von 524 qm sowie G2, Gebäude- und Freifläche, I-Straße ##, zur Größe von 1.416 qm insofern zu

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Juni 2016 - X ZR 65/14

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 65/14 Verkündet am: 28. Juni 2016 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 31. Mai 2016 - 16 A 172/13

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. November 2012 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung du

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 07. Apr. 2016 - 9 U 109/14

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 28.05.2014 - D 2 O 300/13 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, einzuwilligen, dass der b

Oberlandesgericht Köln Urteil, 11. März 2016 - 20 U 189/14

bei uns veröffentlicht am 11.03.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. Oktober 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 102/14 – abgeändert. Es wird festgestellt, dass sich die Klageanträge auf Auskunftserteilung und auf Herausgabe einer b

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Jan. 2016 - XII ZR 33/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 33/15 Verkündet am: 27. Januar 2016 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Oberlandesgericht Köln Urteil, 30. Dez. 2015 - 19 U 96/15

bei uns veröffentlicht am 30.12.2015

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 04.02.2015 – 23 O 247/14 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: 1) Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für jedes Geschäfts

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Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbständig begründen soll (Schuldversprechen), ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des...
Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird (Schuldanerkenntnis), ist schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich. Die Erteilung der Anerkennungserklärung in elektronischer Form ist...