Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

(1) Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Im Fall des § 555b Nummer 4a ist die Erhöhung nur zulässig, wenn der Mieter seinen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten über den errichteten Anschluss frei wählen kann und der Vermieter kein Bereitstellungsentgelt gemäß § 72 des Telekommunikationsgesetzes als Betriebskosten umlegt oder umgelegt hat.

(2) Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten nach Absatz 1; sie sind, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

(3) Werden Modernisierungsmaßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.

(3a) Bei Erhöhungen der jährlichen Miete nach Absatz 1 darf sich die monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren, von Erhöhungen nach § 558 oder § 560 abgesehen, nicht um mehr als 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, so darf sie sich abweichend von Satz 1 nicht um mehr als 2 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen.

(4) Die Mieterhöhung ist ausgeschlossen, soweit sie auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Eine Abwägung nach Satz 1 findet nicht statt, wenn

1.
die Mietsache lediglich in einen Zustand versetzt wurde, der allgemein üblich ist, oder
2.
die Modernisierungsmaßnahme auf Grund von Umständen durchgeführt wurde, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte.

(5) Umstände, die eine Härte nach Absatz 4 Satz 1 begründen, sind nur zu berücksichtigen, wenn sie nach § 555d Absatz 3 bis 5 rechtzeitig mitgeteilt worden sind. Die Bestimmungen über die Ausschlussfrist nach Satz 1 sind nicht anzuwenden, wenn die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt.

(6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

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Mieterhöhung: Verzicht auf Modernisierungsmieterhöhung ist konkludent möglich

03.03.2016

Wer eine Wohnung modernisiert muss darauf hinweisen, dass er deshalb gleichzeitig oder später die Miete erhöhen möchte.
Mieterhöhung

Mietrecht: Zum Mieterhöhungsverlangen

13.01.2014

Der Vermieter ist nicht gehindert, eine Mieterhöhung erst mit Wirkung zu einem späteren als dem in § 558 b I BGB bestimmten Zeitraum geltend zu machen.
Mieterhöhung

Modernisierungsmieterhöhung: Mietabgeltung durch Dienstleistungen schützt Mieter nicht

03.09.2013

da ansonsten ein Ungleichgewicht zwischen der Leistung des Klägers und der Gegenleistung der Mieter eintrete.
Mieterhöhung

WEG: Beschluss zur Baumaßnahme mit optischer Veränderung der Anlage

27.03.2013

Grundsätzlich kann auch eine bauliche Maßnahme, die eine optische Veränderung der Wohnungseigentumslage bewirkt, eine Gebrauchswerterhöhung darstellen.
Immobilienrecht

Aktuelle Gesetzgebung: Mietrechtsänderungsgesetz passiert den Bundesrat

26.02.2013

Die Änderungen werden voraussichtlich - je nach Verkündungstermin im Bundesgesetzblatt - Anfang April oder Anfang Mai 2013 in Kraft treten.
Immobilienrecht

Kündigungsrecht: Fristlose Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter Miete

28.08.2012

Vermieter darf dem Mieter schon kündigen bevor er ihn auf Zahlung der Erhöhungsbeträge verklagt hat-BGH vom 18.07.12-Az:VIII ZR 1/11

Mietrecht: Zum Mieterhöhungsverlagen bei Modernisierung mithilfe von öffentlichen Fördermitteln

07.08.2012

die Anrechnungspflicht von Drittmitteln endet nach zwölf Jahren-BGH vom 13.06.12-Az:VIII ZR 310/11-Rechtsanwalt für Immobilienrecht
Mieterhöhung

Aktuelle Gesetzgebung: Ein modernes Mietrecht für mehr Klimaschutz

21.06.2012

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform beschlossen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt.
Immobilienrecht

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zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 7 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete


(1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann fr

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 555c Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen


(1) Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über:1.die Art und den voraussichtliche

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 559b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung


(1) Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a erläutert wird. § 555

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 555d Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist


(1) Der Mieter hat eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden. (2) Eine Duldungspflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 72 Gebotene Änderung


(1) Ergibt sich nach Errichtung einer Telekommunikationslinie, dass sie den Widmungszweck eines Verkehrsweges nicht nur vorübergehend beschränkt oder die Vornahme der zu seiner Unterhaltung erforderlichen Arbeiten verhindert oder die Ausführung einer
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete


(1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann fr

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 560 Veränderungen von Betriebskosten


(1) Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 555d Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist


(1) Der Mieter hat eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden. (2) Eine Duldungspflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 555b Modernisierungsmaßnahmen


Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,1.durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),2.durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhalti

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Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juni 2018 - VIII ZR 121/17

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

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Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2012 - VIII ZR 1/11

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 1/11 Verkündet am: 18. Juli 2012 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2019 - VIII ZR 33/18

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 33/18 Verkündet am: 17. April 2019 Vorusso, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2014 - VIII ZR 147/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 147/13 Verkündet am: 12. März 2014 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 554 Abs. 2

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2012 - V ZR 224/11

bei uns veröffentlicht am 14.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 224/11 Verkündet am: 14. Dezember 2012 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 14 Nr. 1, § 2

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2007 - VIII ZR 122/05

bei uns veröffentlicht am 07.02.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 122/05 Verkündet am: 7. Februar 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 21. März 2007 - XII ZR 176/04

bei uns veröffentlicht am 21.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 176/04 Verkündet am: 21. März 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Okt. 2019 - VIII ZR 21/19

bei uns veröffentlicht am 09.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 21/19 Verkündet am: 9. Oktober 2019 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2019 - VIII ZR 332/18

bei uns veröffentlicht am 18.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 332/18 Verkündet am: 18. Dezember 2019 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO

Bundesgerichtshof Urteil, 04. März 2009 - VIII ZR 110/08

bei uns veröffentlicht am 04.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VIII ZR 110/08 Verkündet am: 4. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 11. März 2009 - VIII ZR 279/07

bei uns veröffentlicht am 11.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 279/07 Verkündet am: 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2014 - VIII ZR 89/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 89/13 Verkündet am: 17. Dezember 2014 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Urteil, 30. März 2011 - VIII ZR 173/10

bei uns veröffentlicht am 30.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 173/10 Verkündet am: 30. März 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2007 - VIII ZR 285/06

bei uns veröffentlicht am 18.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 285/06 Verkündet am: 18. Juli 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Sept. 2007 - VIII ZR 6/07

bei uns veröffentlicht am 19.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 6/07 Verkündet am: 19. September 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2007 - VIII ZR 331/06

bei uns veröffentlicht am 10.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 331/06 Verkündet am: 10. Oktober 2007 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2011 - V ZR 65/11

bei uns veröffentlicht am 11.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 65/11 Verkündet am: 11. November 2011 Langendörfer-Kunz, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2001 - XI ZR 283/00

bei uns veröffentlicht am 12.06.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 283/00 Verkündet am: 12. Juni 2001 Weber, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja __________

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2013 - VIII ZR 280/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 280/12 Verkündet am: 25. September 2013 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2008 - 5 StR 129/07

bei uns veröffentlicht am 02.04.2008

5 StR 129/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 2. April 2008 in der Strafsache gegen wegen versuchten Betruges Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. April 2008 beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landger

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Apr. 2008 - VIII ZR 287/06

bei uns veröffentlicht am 09.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 287/06 Verkündet am: 9. April 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Apr. 2008 - VIII ZR 286/06

bei uns veröffentlicht am 09.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 286/06 Verkündet am: 9. April 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2008 - V ZR 158/07

bei uns veröffentlicht am 11.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 158/07 Verkündet am: 11. April 2008 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Feb. 2011 - V ZR 82/10

bei uns veröffentlicht am 18.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 82/10 Verkündet am: 18. Februar 2011 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 22 Abs. 2 Satz 1

Bundesgerichtshof Urteil, 02. März 2011 - VIII ZR 164/10

bei uns veröffentlicht am 02.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 164/10 Verkündet am: 2. März 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 24. März 2010 - VIII ZR 160/09

bei uns veröffentlicht am 24.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 160/09 Verkündet am: 24. März 2010 Freitag, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 24. März 2010 - VIII ZR 60/09

bei uns veröffentlicht am 24.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 60/09 Verkündet am: 24. März 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 24. März 2010 - VIII ZR 235/09

bei uns veröffentlicht am 24.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 235/09 Verkündet am: 24. März 2010 Freitag, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2008 - VIII ZR 275/07

bei uns veröffentlicht am 24.09.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 275/07 Verkündet am: 24. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Mai 2012 - VIII ZR 327/11

bei uns veröffentlicht am 09.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 327/11 Verkündet am: 9. Mai 2012 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2010 - VIII ZR 279/09

bei uns veröffentlicht am 07.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 279/09 Verkündet am: 7. Juli 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juni 2012 - VIII ZR 311/11

bei uns veröffentlicht am 13.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 311/11 Verkündet am: 13. Juni 2012 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ha

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juni 2012 - VIII ZR 310/11

bei uns veröffentlicht am 13.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 310/11 Verkündet am: 13. Juni 2012 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 13. Feb. 2015 - Vf. 7-VI/14

bei uns veröffentlicht am 13.02.2015

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 24. Oktober 2013 Az. 6 U 1233/13, mit dem in der Berufungsins

Amtsgericht Nördlingen Urteil, 27. Jan. 2017 - 2 C 799/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2017

Tatbestand Die Parteien streiten um Mietansprüche auf Grund einer Modernisierungsmaßnahme. Der Beklagte mietete mit Vertrag vom 18.09.2008 zum 01.11.2008 zunächst bei der Rechtsvorgängerin der Klägerin, der D. A. GmbH & Co. K

Amtsgericht München Endurteil, 09. Aug. 2018 - 472 C 8559/18

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor 1. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts München vom 13.06.2018 wird aufrechterhalten. 2. Die Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist in Ziffer 2 vorläufig vollstreckbar. Di

Amtsgericht München Urteil, 10. Juni 2015 - 424 C 19429/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor 1. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger eine rückständige Miete für den Zeitraum Mai 2014 bis August 2014 in Höhe von € 229,64 zu zahlen, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem

Landgericht München I Endurteil, 16. Mai 2018 - 14 S 19531/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Amtsgerichts München vom 23.11.2017 (Az. 412 C 14800717) wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagten haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Amtsgericht München Endurteil, 16. Jan. 2015 - 463 C 18419/14

bei uns veröffentlicht am 16.01.2015

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klagepartei 1.680,– € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 26.01.2013 zu bezahlen. 2. Die Beklagten haben als

Amtsgericht München Endurteil, 30. Dez. 2016 - 453 C 22061/15

bei uns veröffentlicht am 30.12.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, die Durchführung folgender Maßnahmen außerhalb ihrer Wohnung im Anwesen F.-straße ..., 3. OG links, M. zu dulden: (1) Balkonanbau: Anbringen von übereinanderliegenden Balkonen in Stahlbauwei

Landgericht München I Endurteil, 20. Jan. 2016 - 15 S 3363/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 16.01.2015, Az. 463 C 18419/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vo

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2018 - VIII ZR 121/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 121/17 vom 25. September 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:250918BVIIIZR121.17.0 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. September 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, die Ric

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 05. März 2018 - 1 BvR 1011/17

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. Juli 2015 - 67 S 130/15 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes. Das Urteil

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2017 - VIII ZR 28/17

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 28/17 vom 21. November 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 555b Nr. 4, Nr. 5, § 555d Abs. 1 Vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahmen im Sinne von § 555

Landgericht Hamburg Urteil, 13. Juli 2017 - 333 S 45/16

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 03.11.2016, Az. 714 C 23/15, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.74

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Mai 2017 - VIII ZR 29/16

bei uns veröffentlicht am 17.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 29/16 Verkündet am: 17. Mai 2017 Vorusso, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Amtsgericht Halle (Saale) Urteil, 16. Aug. 2016 - 95 C 307/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 7,03 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 06.08.2015 zu zahlen, die weitergehende Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ¾ de

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Nov. 2015 - VIII ZR 217/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 217/14 Verkündet am: 4. November 2015 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Okt. 2015 - VIII ZR 76/15

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 76/15 vom 6. Oktober 2015 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Oktober 2015 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, die Richterin Dr. Hessel, den Richter Dr. Schne

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 21. Mai 2015 - I-10 U 29/15

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23. Oktober 2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird ve

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