Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 491a Vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen

(1) Der Darlehensgeber ist verpflichtet, den Darlehensnehmer nach Maßgabe des Artikels 247 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren.

(2) Der Darlehensnehmer kann vom Darlehensgeber einen Entwurf des Verbraucherdarlehensvertrags verlangen. Dies gilt nicht, solange der Darlehensgeber zum Vertragsabschluss nicht bereit ist. Unterbreitet der Darlehensgeber bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag dem Darlehensnehmer ein Angebot oder einen bindenden Vorschlag für bestimmte Vertragsbestimmungen, so muss er dem Darlehensnehmer anbieten, einen Vertragsentwurf auszuhändigen oder zu übermitteln; besteht kein Widerrufsrecht nach § 495, ist der Darlehensgeber dazu verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Vertragsentwurf auszuhändigen oder zu übermitteln.

(3) Der Darlehensgeber ist verpflichtet, dem Darlehensnehmer vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags angemessene Erläuterungen zu geben, damit der Darlehensnehmer in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, ob der Vertrag dem von ihm verfolgten Zweck und seinen Vermögensverhältnissen gerecht wird. Hierzu sind gegebenenfalls die vorvertraglichen Informationen gemäß Absatz 1, die Hauptmerkmale der vom Darlehensgeber angebotenen Verträge sowie ihre vertragstypischen Auswirkungen auf den Darlehensnehmer, einschließlich der Folgen bei Zahlungsverzug, zu erläutern. Werden mit einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag Finanzprodukte oder -dienstleistungen im Paket angeboten, so muss dem Darlehensnehmer erläutert werden, ob sie gesondert gekündigt werden können und welche Folgen die Kündigung hat.

(4) Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag entsprechend § 491 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 ist der Darlehensgeber verpflichtet, den Darlehensnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung auf einem dauerhaften Datenträger über die Merkmale gemäß den Abschnitten 3, 4 und 13 des in Artikel 247 § 1 Absatz 2 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche genannten Musters zu informieren. Artikel 247 § 1 Absatz 2 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche findet Anwendung.

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Kreditvertrag: Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

02.08.2017

Ist die Widerrufsbelehrung nicht korrekt oder unvollständig, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen.
Widerrufsrecht

Darlehensrecht: Keine Angabe des effektiven Jahreszinssatzes erforderlich

08.03.2012

bei Ratenzuschlägen in Versicherungsbedingungen-OLG Hamburg vom 18.11.11-Az:9 U 97/11
Anlegerrecht

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wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 3 Inhalt der vorvertraglichen Information bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen


(1) Die Unterrichtung vor Vertragsschluss muss folgende Informationen enthalten:1.den Namen und die Anschrift des Darlehensgebers,2.die Art des Darlehens,3.den effektiven Jahreszins,4.den Nettodarlehensbetrag,5.den Sollzinssatz,6.die Vertragslaufzeit
wird zitiert von 8 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 495 Widerrufsrecht; Bedenkzeit


(1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. (2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Darlehensverträgen,1.die einen Darlehensvertrag, zu dessen Kündigung der Darlehensgeber wegen Zahlungsv

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 491 Verbraucherdarlehensvertrag


(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für Verbraucherdarlehensverträge, soweit nichts anderes bestimmt ist. Verbraucherdarlehensverträge sind Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge. (2) Allgemein-

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 506 Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe


(1) Die für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge geltenden Vorschriften der §§ 358 bis 360 und 491a bis 502 sowie 505a bis 505e sind mit Ausnahme des § 492 Abs. 4 und vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 auf Verträge entsprechend anzuwenden, durch die

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 505 Geduldete Überziehung


(1) Vereinbart ein Unternehmer in einem Vertrag mit einem Verbraucher über ein laufendes Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit ein Entgelt für den Fall, dass er eine Überziehung des Kontos duldet, müssen in diesem Vertrag die Angaben nach Ar
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 495 Widerrufsrecht; Bedenkzeit


(1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. (2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Darlehensverträgen,1.die einen Darlehensvertrag, zu dessen Kündigung der Darlehensgeber wegen Zahlungsv

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 491 Verbraucherdarlehensvertrag


(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für Verbraucherdarlehensverträge, soweit nichts anderes bestimmt ist. Verbraucherdarlehensverträge sind Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge. (2) Allgemein-

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Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2019 - XI ZR 53/18

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Landgericht Hamburg Urteil, 23. Apr. 2018 - 318 O 341/17

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Tenor 1. Es wird festgestellt, dass aus dem Darlehensvertrag vom 06.08./12.08.2010 über € 175.000,00 (Konto Nr... ) durch den Widerruf vom 23.06.2017 ein Rückgewährschuldverhältnis entstanden ist und die Kläger zur Erfüllung sämtlicher Zahlung

Landgericht Hamburg Urteil, 25. Okt. 2017 - 325 O 345/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Kläger aus den mit der Beklagten geschlossenen Darlehensvertrag vom 15.04.2011 zu der Konto-Nr... und dem daraus entstandenen Rückgewährschuldverhältnis nur noch die Zahlung eines Betrages in Höhe von €

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 5 U 38/14

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Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 08.04.2014, Az. 312 O 356/13, wird zurückgewiesen. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 08.04.2014, Az. 312 O 356/13, wird zu

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 28. März 2017 - 17 U 58/16

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Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 12.02.2016 - 10 O 551/15 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 1 des Tenors des landgerichtlichen Urteils wie folgt lautet: Es wird fe

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2016 - XI ZR 434/15

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Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 03.03.2016, Az. 25 O 176/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollst

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bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 549/14 Verkündet am: 23. Februar 2016 Mayer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:230216UXIZR549.14.0 Der XI.

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil XI ZR 101/15 Verkündet am: 23. Februar 2016 Mayer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 22. Sept. 2015 - I-20 U 46/15

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Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 27. Februar 2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die im Tenor des angefochtenen Urteils in Bezug genommene Anlage K 1 dem Urt

Landgericht Düsseldorf Urteil, 08. Juli 2015 - 12 O 341/14

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Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 187/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 119/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Koste

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 173/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

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Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 176/13

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Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 106/11) wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unbegründet abgewies

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 203/13

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Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 147/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Koste

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 193/13

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Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 184/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 64/11) wird mit der Maßgabe auf seine Kosten zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 172/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 61/11) wird mit der Maßgabe auf seine Kosten zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 199/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 136/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Koste

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 162/13

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Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 174/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (1 O 63/11) wird mit der Maßgabe auf Kosten des Klägers zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Das U

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 207/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 131/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Koste

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Mai 2014 - XI ZR 170/13

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 170/13 Verkündet am: 13. Mai 2014 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR405/12 Verkündet am: 13. Mai 2014 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 24. Apr. 2014 - 2 U 98/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Vorsitzenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ulm vom 17. Juli 2013 (Az.: 10 O 33/13 KfH) a b g e ä n d e r t und wie folgt n e u g e f a s s t: Die Klage

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(1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. (2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Darlehensverträgen,1.die einen Darlehensvertrag, zu dessen Kündigung der Darlehensgeber wegen Zahlungsverzugs des...
(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für Verbraucherdarlehensverträge, soweit nichts anderes bestimmt ist. Verbraucherdarlehensverträge sind Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge. (2) Allgemein-Verbraucherdarl...