Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 829 Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen

Wer in einem der in den §§ 823 bis 826 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden auf Grund der §§ 827, 828 nicht verantwortlich ist, hat gleichwohl, sofern der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden kann, den Schaden insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit nach den Umständen, insbesondere nach den Verhältnissen der Beteiligten, eine Schadloshaltung erfordert und ihm nicht die Mittel entzogen werden, deren er zum angemessenen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 840 Haftung mehrerer


(1) Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner. (2) Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 831, 832 zum Ersatz des von einem anderen verursachten Sch
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 823 Schadensersatzpflicht


(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Di

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 828 Minderjährige


(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. (2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 827 Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit


Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. Hat er sich durch geistige Getränke

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Okt. 2009 - VI ZR 296/08

bei uns veröffentlicht am 27.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 296/08 Verkündet am: 27. Oktober 2009 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2008 - VI ZR 98/07

bei uns veröffentlicht am 29.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 98/07 Verkündet am: 29. Januar 2008 Blum, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2016 - 2 StR 337/14

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 137/14 2 StR 337/14 vom 14. April 2016 in den Strafsachen gegen 1. 2. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. hier: Vorlage gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG ECLI:DE:BGH:2016:140416B2STR137.14.0 Der

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2016 - 2 StR 137/14

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 137/14 2 StR 337/14 vom 14. April 2016 in den Strafsachen gegen 1. 2. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. hier: Vorlage gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG ECLI:DE:BGH:2016:140416B2STR137.14.0 Der

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2014 - 2 StR 337/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 S t R 1 3 7 / 1 4 2 S t R 3 3 7 / 1 4 vom 8. Oktober 2014 in den Strafsachen gegen 1. 2. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. hier: Anfrage gemäß § 132 Abs. 3, 4 GVG Der 2. Strafsenat des Bundesge

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2014 - 2 StR 137/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 S t R 1 3 7 / 1 4 2 S t R 3 3 7 / 1 4 vom 8. Oktober 2014 in den Strafsachen gegen 1. 2. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. hier: Anfrage gemäß § 132 Abs. 3, 4 GVG Der 2. Strafsenat des Bundesge

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2004 - I ZR 249/01

bei uns veröffentlicht am 13.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 249/01 Verkündet am: 13. Oktober 2004 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landgericht München I Zwischenurteil, 19. Nov. 2014 - 15 O 26603/13

bei uns veröffentlicht am 19.11.2014

Tenor 1. Die Klage ist zulässig 2. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. Tatbestand Der Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche wegen unionsrechtlicher Staatshaftung geltend.

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2018 - VI ZR 394/17

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 394/17 Verkündet am: 20. November 2018 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2016 - VI ZR 606/15

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 606/15 Verkündet am: 29. November 2016 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Sept. 2016 - VGS 1/16

bei uns veröffentlicht am 16.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VGS 1/16 vom 16. September 2016 in den Strafsachen gegen Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 253 Bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB (vormals § 847 BG

Bundesgerichtshof Vorlagebeschluss, 14. Apr. 2016 - 2 StR 137/14, 2 StR 337/14

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor Den Vereinigten Großen Senaten des Bundesgerichtshofes werden gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:

Landgericht Wuppertal Urteil, 01. Okt. 2015 - 9 S 114/15

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 04.05.2015 (Az. 25 C 301/14) wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Revision w

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 02. Apr. 2014 - 5 U 311/12

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 16. Februar 2012 unter Zurückweisung des weiter greifenden Rechtsmittels teilweise mit dem zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben, soweit es de

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 15. Nov. 2012 - 9 U 43/11

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten Ziff. 2 wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 22.04.2010 - 4 O 305/08 M - im Kostenpunkt aufgehoben und in Ziff. 1, 2 und 3 des Tenors insoweit abgeändert, als der Beklagte Ziff. 2 verurteilt wurde. Di

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 21. Aug. 2012 - 1 U 34/12

bei uns veröffentlicht am 21.08.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 24.2.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau (4 O 530/10) wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 11. Juni 2012 - 4 O 89/12

bei uns veröffentlicht am 11.06.2012

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 1.000 € zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 83,3% und der Beklagte 16,7% zu tra

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 02. Juli 2009 - 5 U 32/09

bei uns veröffentlicht am 02.07.2009

Tenor Die Berufungen der Klägerin und der Streithelferin zu 1) gegen das am 16. Januar 2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg werden zurückgewiesen. Die Streithelferin zu 1) trägt die Koste

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 08. Dez. 2003 - 5 U 76/03

bei uns veröffentlicht am 08.12.2003

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 28.03.2003 (2 O 111/02) wird mit der Maßgabe, dass eine Schadensabwägung im Rahmen der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 829 BGB vorbehalten bleibt, falls

Referenzen

Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. Hat er sich durch geistige Getränke oder ähnliche...
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. (2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem...