Immobilienrecht

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Immobilienrecht

originally published: 20.05.2021 07:46, updated: 20.05.2021 07:46

Immobilienrecht

originally published: 28.07.2021 12:12, updated: 11.02.2024 19:11

Zum Immobilienrecht gehören sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Belastung und der Veräußerung von Grundstücken, aber auch deren Verwaltung stehen. Da Immobilien nach wie vor zu den wichtigsten Vermögenswerten für Privatpersonen, aber auch für Firmen bis hin zu – oftmals internationalen – Fondsgesellschaften gehören, zählt das Immobilienrecht zu den wichtigsten Rechtsgebieten überhaupt. Entsprechend groß ist auch der Beratungsbedarf.

Das Wohnungseigentumsrecht als spezielles Rechtsgebiet hat sich daneben herausgebildet.

Vom Immobilienrecht ist das Mietrecht zu unterscheiden, welches das Recht zwischen Vermieter und Mieter regelt.  

Nach wie vor ist der Erwerb von Immobilien interessant, dabei ist es die Aufgabe der Rechtsberater, Chancen und Risiken aus rechtlicher Sicht abzuwägen und darauf zu achten, dass bei der Gestaltung von Verträgen die Interessen des Mandanten optimal gewahrt bleiben. Viele Interessenten von Immobilien versäumen es, rechtzeitig, die später zu beurkundenden Verträge gründlich rechtlich zu überprüfen zu lassen, was sich mitunter bitter rächen kann. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann helfen.

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26.11.2025 17:44

1. Für wen ist dieser Beitrag – und warum ist das Thema relevant? Der Beitrag richtet sich an Praktiker:innen: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Immobilien‑, Bank‑, Insolvenz‑ und Zwangsvollstreckungsrecht, Inhouse‑Counsel von Bauträgern und Kreditinstituten sowie an anspruchsvolle Mandant:innen (Verkäufer, Käufer, Finanzierer). Die Vormerkung nach §§ 883 ff. BGB ist das zentrale Sicherungsmittel im Grundstücksrecht. Sie entscheidet, ob der (spätere) Erwerb eines dinglichen Rechts – typischerweise des Eigentums – vollstreckungs‑ und insolvenzfestverwirklicht werden kann und ob Zwischenverfügungen (etwa Grundpfandrechte, Doppelverkäufe, Versteigerungsergebnisse) relativ unwirksam bleiben. Ohne tragfähige Vormerkung sind Kaufpreiszahlungen, Finanzierungen und Bauträgerprojekte regelmäßig ein Hochrisiko. Gleichzeitig wirft die Vormerkung eine Reihe dogmatischer und praktischer Streitfragen auf, die in Verhandlungen, Gestaltung und Prozessführung zu beherrschen sind.
28.02.2025 19:45

Die effiziente Verwaltung von Dokumenten ist in der Immobilienbranche unerlässlich, da Verträge, Mietvereinbarungen und Transaktionsunterlagen eine entscheidende Rolle spielen. Der Wechsel zu einem digitalen System kann die Organisation verbessern, den Papieraufwand verringern und den Zugriff auf Unterlagen erleichtern. Allerdings bleibt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ein zentraler Faktor bei dieser Umstellung. Immobilienprofis müssen sich mit Gesetzen zu Datenschutz, elektronischen Signaturen und Aufbewahrungsfristen auseinandersetzen. Die Nichteinhaltung kann zu Streitigkeiten, finanziellen Strafen oder behördlichen Maßnahmen führen. Es ist daher entscheidend, dass digitale Aufzeichnungen den gesetzlichen Standards entsprechen, um reibungslose Transaktionen sicherzustellen und sensible Informationen zu schützen. Dieser Artikel untersucht die wichtigsten rechtlichen Anforderungen für die digitale Dokumentenverwaltung in der Immobilienbranche und gibt praktische Hinweise zur Einhaltung dieser Vorschriften.
31.05.2019 17:20

Der neue Eigentümer einer Wohnung hat gegenüber dem Mieter ein Recht auf erstmalige Besichtigung der Wohnung – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Immobilienrecht Berlin
14.06.2019 17:46

Baut der Vermieter einen Balkon an, ohne die Fassade zu dämmen, muss er die dafür demontierten Außenrollläden anschließend wieder anbringen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Mietrecht Berlin
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published on 01.12.2025 12:44

Das vorliegende Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 14. 5. 2025 – VIII ZR 256/23 grenzt das Kündigungsrecht wegen „Verzugs mit einer Sicherheitsleistung“ auf Barkautionen ein.
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Das vorliegende Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 14. 5. 2025 – VIII ZR 256/23 grenzt das Kündigungsrecht wegen „Verzugs mit einer Sicherheitsleistung“ auf Barkautionen ein.

published on 26.11.2025 15:22

Der Bundesgerichtshof (BGH, 07.11.2025 – V ZR 155/24) klärt zentrale Fragen zur Rückabwicklung sittenwidriger Grundstückskaufverträge über Miteigentumsanteile: Ist nur der Kaufvertrag nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, richtet sich...
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Der Bundesgerichtshof (BGH, 07.11.2025 – V ZR 155/24) klärt zentrale Fragen zur Rückabwicklung sittenwidriger Grundstückskaufverträge über Miteigentumsanteile: Ist nur der Kaufvertrag nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, richtet sich der bereicherungsrechtliche Anspruch des Verkäufers auf Rückübertragung des Eigentums; ist zudem das Erfüllungsgeschäft nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig, kommt die Grundbuchberichtigung in Betracht.
Besonders praxisrelevant ist die Entscheidung, weil der BGH festhält, dass für die Darlegung eines wucherähnlichen Missverhältnisses bei Miteigentumsanteilen grundsätzlich der Verkehrswert des Gesamtgrundstücks genügt und der Anteil wertmäßig proportional zugrunde gelegt werden kann. Das erleichtert die Substantiierung von Klagen und schafft klare Leitlinien für anwaltliche Beratung in Fällen von § 138 BGB und bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung.

published on 12.10.2025 13:46

Der VIII. Zivilsenat schärft die Trennlinie zwischen kollusivem Zusammenwirken (§ 138 I BGB) und unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) beim Missbrauch der Vertretungsmacht: Für § 138 I genügt nicht die (auch grob...
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Der VIII. Zivilsenat schärft die Trennlinie zwischen kollusivem Zusammenwirken (§ 138 I BGB) und unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) beim Missbrauch der Vertretungsmacht:

Für § 138 I genügt nicht die (auch grob fahrlässige) Kenntnis des Missbrauchs – erforderlich ist ein bewusstes Zusammenwirken von Vertreter und Gegenpartei zum Nachteil des Vertretenen.

Die Hürde des § 242 bleibt hoch: Es braucht objektive Evidenz, dass sich eine Rückfrage beim Vertretenen geradezu aufdrängte.

Wissenszurechnung nach § 166 I BGB (analog) setzt die bewusste Einschaltung eines Dritten als Wissensvertreter voraus; bloße Lebensgemeinschaft reicht nicht. Intern kann der GmbH‑Geschäftsführer seine Kompetenzen auch ohne Gesellschafterbeschluss missbrauchen; außenwirksam wird dies erst bei erkanntem/erkennbaren Missbrauch. Eine konkludente Bestätigung (§ 141 BGB) lässt sich aus einem allgemeinen Mieter‑Anschreiben mit Kontomitteilung nicht herleiten.

Ergebnis: Aufhebung und Zurückverweisung – mit erheblichem Praxisnutzen für Vermieter, Mieter und Gesellschaften bei der Beurteilung vermeintlich „günstiger“ Mietabschlüsse über Vertreter.

published on 28.08.2025 16:05

Lager statt Wohnen: Wann Vermieter keinen vollen Nutzungsersatz verlangen können Was passiert, wenn ein Mieter nach wirksamer Kündigung nicht auszieht – die Wohnung aber gar nicht mehr nutzt, sondern nur noch Möbel darin lagert? Der...
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Lager statt Wohnen: Wann Vermieter keinen vollen Nutzungsersatz verlangen können

Was passiert, wenn ein Mieter nach wirksamer Kündigung nicht auszieht – die Wohnung aber gar nicht mehr nutzt, sondern nur noch Möbel darin lagert? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit diesem Urteil Grundlegendes zur Abgrenzung zwischen Nutzungsentschädigung (§ 546a BGB) und bereicherungsrechtlichem Wertersatz klargestellt.

Für Vermieter, Mieter und Prozessbevollmächtigte gleichermaßen relevant, konkretisiert der BGH: Wer als Vermieter von einer unwirksamen Kündigung ausgeht und die Rückgabe der Mietsache nicht verlangt, hat keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Stattdessen ist nur der objektive Wert der tatsächlichen Nutzung zu ersetzen – und der bemisst sich nicht nach Quadratmetern, sondern nach Nutzungszweck. Wird eine Wohnung etwa nur noch als Abstellraum verwendet, ist nicht der Wohnwert, sondern der Lagerwert maßgeblich – im vorliegenden Fall: 120 €/Monat statt über 1.000 €.

Ein wegweisendes Urteil für Streitigkeiten um nachvertragliche Zahlungen – praxisnah, differenziert und mit hoher Relevanz für die mietrechtliche Prozessführung.